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Freibetrag überschritten

Kmffl
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen, 

ich bin erst seit letztem Jahr an der Börse aktiv und werde vorraussichtlich dieses Jahr bereits den Freibetrag aufgrund von realisierten gewinnen und Dividenden erreichen. Ich habe bei der Comdirect den Freistellungsauftrag von 801€ angegeben. Meine Frage lautet nun, ob wenn ich den Betrag überschreite, die restlichen Dividenden usw. von diesem Jahr automatisch besteuert werden und ob ich sie bei der Steuererklärung mit angeben muss.  Eine weitere Frage ist: Wenn man geerbte Aktien im Depot hat, diese verkauft und der volle Betrag auf das Verrechnungskonto überwiesen wurde, kann ich dann davon ausgehen, dass keine Steuern auf die realisierten Erträge fällig sind. Diese Frage bedarf evtl. eine kurzen erklärung. Ich habe Aktien dieses Jahr geerbt. Zwei Unternehmen und eine hohe Stückzahl. Ich sah keine Zukunft in dieser Anlage und habe sie veräußert. Ich habe leider keine AHnung, wann die AKtien gekauft wurden und zu welchem Kurs. Dies wurde auch nicht  auf meinem Depotkonto sichtbar.. Kann mir dabei evtl. jemand weiterhelfen?

 

mit freundlichen Grüßen

Kmffl

25 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Solange du bei einem deutschen Broker bist, meldet dieser das automatisch den zuständigen Finanzbehörden. Das bedeutet in deinem konkreten Fall: Alles ist (und wird) automatisch besteuert. 

Kmffl

Danke dir für deine schnelle und informative Antwort 🙂

GetBetter
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8.089 Beiträge

@Kmffl  schrieb:

Wenn man geerbte Aktien im Depot hat, diese verkauft und der volle Betrag auf das Verrechnungskonto überwiesen wurde, kann ich dann davon ausgehen, dass keine Steuern auf die realisierten Erträge fällig sind. Diese Frage bedarf evtl. eine kurzen erklärung. Ich habe Aktien dieses Jahr geerbt. Zwei Unternehmen und eine hohe Stückzahl. Ich sah keine Zukunft in dieser Anlage und habe sie veräußert. Ich habe leider keine AHnung, wann die AKtien gekauft wurden und zu welchem Kurs. Dies wurde auch nicht  auf meinem Depotkonto sichtbar.


Hallo @Kmffl  und herzlich willkommen.

 

Ich gehe davon aus, die geerbten Aktien lagen in Deinem comdirect -Depot oder zumindest bei einem anderen deutschen Broker!?

In dem Fall darfst Du sicher davon ausgehen, dass die ggf. fällige Steuer beim Verkauf abgeführt bzw. durch den Freibetrag abgedeckt wurde. Details dazu findest Du in Abrechnung des Verkaufs. Dort kannst Du auch sehen wie hoch die gesamten Anschaffungskosten waren.

 

Sollten dem Broker diese Kosten nicht bekannt sein, dann greift eine Pauschalversteuerung die aber typischerweise eher ungünstig für Dich wäre.

 

Vielleicht guckst Du Dir die Abrechnung mal etwas genauer an. Möglicherweise war auch gar keine Steuer fällig, z.B. weil keine Gewinne erzielt wurden oder weil für diese Aktien noch frühere Steuergesetze angesetzt wurden.

Crazyalex
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9.378 Beiträge

@GetBetter 

Man kann bei fehlenden Anschaffungsdaten seitens der Bank ja selber eine "Günstgerprüfung" durchführen sofern man selber was weiß....

Z.B. wenn man hat die Wertpapierabrechnungen von damals noch hat kann man dem Finanzamt ggf. den günstigeren Fall nachweisen.

 

Ich hatte jetzt selber einen Fall (mein Sohn...) der hat auch Wertpapiere geerbt. Die gingen von einer Bank in Österreich zur nächsten Bank in Österreich. Dann hat meine Schwiegermutter die Dinger übernommen und an meinen Sohn weitergereicht. Es ist schlicht unbekannt wann und zu welchem Kurs die Dinger angeschafft wurden weil die Banken in Österreich diese Daten nicht (mehr) haben Frustrierte Smiley

Man kann fast nicht glauben dass das so ist -> aber es ist so!

Nach einer kurzen Prüfung meinerseits konnte ich aufgrund des Kursverlaufs und des (gaaaaaaaaaaaaaaanz grob geschätzten) Anschaffungszeitraums nicht einmal festlegen ob die Pauschalbesteuerung günstiger ist oder nicht weil die Kurve des Wertverlaufs beides hergegeben hat Lachender Smiley

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
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8.089 Beiträge

@Crazyalex 

Ich kam von der anderen Seite, nämlich dass @Kmffl  die Anschaffungskosten tatsächlich nicht bekannt sind, der Bank aber schon. Dann müssten sich die Kaufdetails aber der Abrechnung entnehmen lassen.

 

Alternativ ist es genau umgekehrt: Der Bank sind die Daten nicht bekannt, dem Depotinhaber aber schon.

 

Oder keiner weiß irgendwas. Das ist natürlich blöd, andererseits muss man sich auch nicht ärgern weil man kann es ja weder kontrollieren, noch muss es unbedingt zum Nachteil des Anlegers sein.

 

Bei Deinem Sohn war es dann wohl so eine Mischung aus 2 und 3.

Immer wieder spannend so ein Investorendasein. Smiley (zwinkernd)

Crazyalex
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9.378 Beiträge

Was lernen wir daraus?

Den ganzen Kram penibel bei sich ordentlich archivieren damit die (Ur-)Enkel später kein Problem haben Smiley (fröhlich)

 

Gruß Crazyalex


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GetBetter
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8.089 Beiträge

Genau.

Und vor allem: alles ausdrucken.

Wer weiß ob man in 20, 30 oder 40 Jahren noch PDFs wird öffnen können.

 

Und alles in Excel mit zusammenfassen die man natürlich auch regelmäßig ausdruckt.

 

Digitalisierung ist was Tolles Smiley (überglücklich)

Crazyalex
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9.378 Beiträge

@GetBetter 

Du bist wie mein Schwiegervater.............................

 

Gruß Crazyalex


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Crazyalex
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9.378 Beiträge

Aber bei dieser Gelegenheit fällt mir ein: ich sollte mal den Nachbarn von @nmh , @FakeAccount , fragen, ob er weiß wie viele Regalmeter der nmh für Abrechungen in seinem Archiv neben dem Rechenzentrum hat....

 

Gruß Crazyalex


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