am 09.01.2026 18:59
Hallo,
ich habe vorgestern, am 07.01.2025 einen Antrag auf "Unwiderrufliche Rückgabeerklärung für
offene Immobilienfonds" per Mail an die Comdirect versendet. Darin steht u.a:
Ich/Wir erteile/n den unwiderruflichen Auftrag, die unten aufgeführten Anteile unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
[Rückgabefrist von 12 Monaten bei einer 24-monatigen Mindesthaltefrist (Neue Grundlage gem. §§ 255 und 346 KAGB
(vormals: § 80c Abs. 4 InvG))] zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben.
Die Mindesthaltefrist endet am 07.01.2027 und genau an diesem Datum soll der Fonds zurückgegeben werden. Spätestens am 08.01.2027. Aus steuerlichen Gründen soll das auf keinen Fall später passieren, denn am 09.01.2025 schüttet der Fonds Dividende aus.
Ich habe eine automatische Eingangsbestätigung erhalten:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.01.2026 15:17.
Sie erhalten von uns so schnell es geht eine persönliche Antwort. Mitunter kann dieses ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Aber keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Heute habe ich telefonisch nachgefragt. Der Mitarbeiter konnte den Auftrag nicht finden. Ich habe mitgeteilt, dass ich den Auftrag stornieren möchte, sollte er nicht wie beauftragt ausgeführt werden.
Er teilte mir daraufhin mit, dass er nichts stornieren kann, was er nicht sieht. Wann der Auftrag bearbeitet wird, konnte er mir ebenfalls nicht sagen. Und ob das ganze dann wie beauftragt zum 07.01.2025 rückdatiert wird, ebenfalls nicht. Mit anderen Worten: Das Gespräch war völlig sinnlos. Warum gibt es überhaupt eine Hotline mit 30 Minuten Wartezeit, wenn da am Ende jemand rangeht, der absolut gar nichts sehen oder tun kann?
Wer kann mir nun sagen, ob mein Auftrag zum 07.01.2025 ausgeführt wird?
am 09.01.2026 22:02
Wird er. Deka-ImmobilienEuropa | WKN: 980956 | ISIN: DE0009809566
Aber der Börsenkurs liegt unter dem Rücknahmepreis. Deshalb möchte ich ihn nicht an der Börse verkaufen, sondern an die Deka zurückgeben.
am 09.01.2026 22:09
@bamf schrieb:
Aber der Börsenkurs liegt unter dem Rücknahmepreis. Deshalb möchte ich ihn nicht an der Börse verkaufen, sondern an die Deka zurückgeben.
Natürlich.
Das eine Jahr Risiko muss doch verzinst werden. 😞
Entweder du nimmst den Wert jetzt oder einen ungewissen Wert in einem Jahr.
Was ist daran jetzt neu?
09.01.2026 22:15 - bearbeitet 09.01.2026 22:21
09.01.2026 22:15 - bearbeitet 09.01.2026 22:21
@bamf schrieb:Wird er. Deka-ImmobilienEuropa | WKN: 980956 | ISIN: DE0009809566
Aber der Börsenkurs liegt unter dem Rücknahmepreis. Deshalb möchte ich ihn nicht an der Börse verkaufen, sondern an die Deka zurückgeben.
Also, nur um das klarzustellen: Wenn Du den Fonds heute mit Wirksamkeit in einem Jahr zurück gibst, bekommst Du natürlich nicht den Kurs der Fondsgesellschaft von heute, sondern den Kurs in einem Jahr. Den kennst Du heute aber gar nicht, und der kann dann auch unter den Kurs liegen, den Du heute an der Börse bekommst.
am 09.01.2026 23:03
@bamf schrieb:Ja, ich möchte den Auftrag zur unwiderruflichen Rückgabe erteilen. Zum 07.01.2027. So habe ich das Formular abgeschickt.
Jetzt ist aber bereits der 09.01.2026 und der Auftrag wurde bisher nicht bearbeitet. Wenn er morgen bearbeitet wird und die "Rückgabefrist von 12 Monaten" greift, ist es zu spät.
Du hast doch die Kündigung mit entsprechendem Datum abgeschickt.
Es ist doch egal wann die Comdirect das Formular bearbeitet.
Das ändert doch nichts am Auftragsdatum.
10.01.2026 01:39 - bearbeitet 10.01.2026 01:41
10.01.2026 01:39 - bearbeitet 10.01.2026 01:41
@bamf schrieb:ich habe vorgestern, am 07.01.2026 einen Antrag auf "Unwiderrufliche Rückgabeerklärung für
offene Immobilienfonds" per Mail an die Comdirect versendet.[...]
Die Mindesthaltefrist endet am 07.01.2027 und genau an diesem Datum soll der Fonds zurückgegeben werden. Spätestens am 08.01.2027. Aus steuerlichen Gründen soll das auf keinen Fall später passieren, denn am 09.01.2027 schüttet der Fonds Dividende aus.
Ich habe die Vorahnung, dass Dein ganzer schöner Zeitplan scheitern wird. Und ohnehin gehst Du von vermutlich falschen Terminen aus:
Dem steht allerdings die erst am 07.01. endende Mindesthaltefrist entgegen, und Dein am 07.01. gesendeter Antrag wäre unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungszeitpunkt auch zu spät gekommen.
Allerdings verstehe ich Dein Problem auch nicht. Ausschüttung und Verkaufserlös landen steuerlich im gleichen Topf, daher ist es vollkommen egal ob Du die Ausschüttung kriegst oder nicht.
am 10.01.2026 04:18
@GetBetter schrieb:
Allerdings verstehe ich Dein Problem auch nicht. Ausschüttung und Verkaufserlös landen steuerlich im gleichen Topf, daher ist es vollkommen egal ob Du die Ausschüttung kriegst oder nicht.
Ja, vollkommen egal. 🙂
am 10.01.2026 05:09
@bamf schrieb:Ich habe mit dem (geerbten) Fonds keine Kursgewinne erzielt. Wenn nun aber in 2027 die Dividende ausgezahlt wird, frisst das meinen Freibetrag auf. Dann muss ich auf meine anderen Kapitalgewinne Steuern zahlen.
Hallo @bamf
hierzu stelle ich noch eine ketzerische Frage: Bist du sicher, dass "du" bei Rückgabe keine Kursgewinne erzielen wirst? Bei einem geerbten Wertpapier trittst du als Gesamtrechtsnachfolger in die Fußstapfen des Erblassers und übernimmst deswegen steuerlich seine Anschaffungskosten und den Tag seiner Anschaffung. Der Kursgewinn seit dem Todestag ist deswegen irrelevant
Viele Grüße
Lukas
am 10.01.2026 05:20
@Fix1 schrieb:hierzu stelle ich noch eine ketzerische Frage: Bist du sicher, dass "du" bei Rückgabe keine Kursgewinne erzielen wirst? Bei einem geerbten Wertpapier trittst du als Gesamtrechtsnachfolger in die Fußstapfen des Erblassers und übernimmst deswegen steuerlich seine Anschaffungskosten und den Tag seiner Anschaffung. Der Kursgewinn seit dem Todestag ist deswegen irrelevant
Es kommt natürlich auf den Zeitpunkt der Anschaffung an.
Wenn das vor 2009 war dann ist der Kursgewinn natürlich steuerfrei.
Ein Verkauf Cum-Dividende ist dann natürlich sinnvoller, wenn man denn verkaufen will.
am 10.01.2026 09:02
@SlowTrader schrieb:
Nochmal: du hast statt des (normalerweise günstigeren) Verkaufs das komplexe gesetzliche Verfahren gewählt. Jetzt mußt du mit den Folgen leben.
Ob der direkte Verkauf über die Börse nun günstiger ist sei mal dahin gestellt. 🙂
Das braucht man nicht einmal 'dahinstellen', weil es sich aus dem Marktmechanismen ergibt. Wäre der Verkauf von Immobilienfonds über die Börse im Durchschnitt für den Verkäufer nachteilig, dann gäbe es einen sicheren, gut verzinsten Festgeldersatz: dazu müsste man nur die Anteile kaufen, sofort bei der Fondsgesellschaft zur Rückgabe anmelden und sich nach einem Jahr (und ein paar Tagen) über die Gewinne freuen.
am 10.01.2026 10:10
Offene Immobilienfonds können zum einen über die Börse verkauft werden, was innerhalb 2 Tagen gesettlet wird. Der Preis ist der Börsenkurs und bei offenen Immobilienfonds in der Regel signifikant unterhalb des NAV. Alternativ kann eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung an die Fondsgesellschaft gegeben werden. Diese wird nach 12 Monaten zum dann gültigen NAV abgewickelt. Auch kostet das keine Orderprovision etc.
"Unwiderruflich" bedeutet aber eben, dass diese Erklärung nicht stornierbar ist.