Ehepartner übergreifende Gewinn-/Verlustrechnung
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am 08.12.2022 18:49
Hallo,
meine Frau und ich haben bei Comdirect zwei separate Depots. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 1602€ ist bei Comdirect registriert. Nun habe ich folgende Frage:
Werden Verluste aus Aktienverkäufen meinerseits mit den Gewinnen aus Aktienverkäufen meiner Frau
A. automatisch von Comdirect verrechnet (wie ich das hier verstehe: Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung )
oder
B. über die Steuererklärung mit einer Verlustbescheinigung verrechnet, die ich bis zum 15.12 beantragen muss (wie mir telefonisch vom Kundenservice mitgeteilt wurde)
Da sich die beiden Aussagen (Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung & die des Kundenservice) meines Verständnis nach widersprechen, bin ich aktuell etwas verwirrt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Aktien
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am 08.12.2022 18:58
Hallo und herzlich willkommen!
Soweit ich informiert bin sollte das gemäß a) bereits auf Bankenebene verrechnet werden.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

08.12.2022 20:29 - bearbeitet 08.12.2022 20:30
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08.12.2022 20:29 - bearbeitet 08.12.2022 20:30
@Viktor schrieb:Hallo,
meine Frau und ich haben bei Comdirect zwei separate Depots. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 1602€ ist bei Comdirect registriert. Nun habe ich folgende Frage:
Werden Verluste aus Aktienverkäufen meinerseits mit den Gewinnen aus Aktienverkäufen meiner Frau
A. automatisch von Comdirect verrechnet (wie ich das hier verstehe: Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung )
oder
B. über die Steuererklärung mit einer Verlustbescheinigung verrechnet, die ich bis zum 15.12 beantragen muss (wie mir telefonisch vom Kundenservice mitgeteilt wurde)
Da sich die beiden Aussagen (Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung & die des Kundenservice) meines Verständnis nach widersprechen, bin ich aktuell etwas verwirrt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde, müßte die Bank gem. § 43a(3) S.2 EStG i.V.m. BMF-Schreiben eine konten- und depotübergreifende Verlustverrechnung vornehmen.
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am 08.12.2022 23:05
@ViktorWie von den Vorrednern schon gesagt, findet definitiv eine solche ehegattenübergreifende Verlustverrechnung statt falls ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Anders als bei der Verlustverrechnung innerhalb eines einzelnen Depots oder der depotübergreifenden Verrechnung mehrerer Depots des gleichen Inhabers, findet die ehegattenübergreifende Verrechnung allerdings nicht unmittelbar sondern immer erst zum Jahreswechsel statt.
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am 08.12.2022 23:55
@GetBetter schrieb:@ViktorWie von den Vorrednern schon gesagt, findet definitiv eine solche ehegattenübergreifende Verlustverrechnung statt falls ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Anders als bei der Verlustverrechnung innerhalb eines einzelnen Depots oder der depotübergreifenden Verrechnung mehrerer Depots des gleichen Inhabers, findet die ehegattenübergreifende Verrechnung allerdings nicht unmittelbar sondern immer erst zum Jahreswechsel statt.
Das mag im Prinzip alles richtig sein, aber natürlich nur innerhalb einer Bank.
Ich habe 3/4 vom Freibetrag bei meiner Bank A und meine Frau hat 1/4 bei ihrer Bank B.
Die Banken haben nichts miteinander zu schaffen.
Da kann natürlich gar nichts verrechnet werden.
Wenn dann aber die Commerzbank auf die Idee kommt sich bei der Comdirect einzumischen dann gibt das natürlich Chaos.
Keine Ahnung wie man auf die Idee kommen kann Steuern bankübergreifend zu berechnen. Das ist ja wohl ein Grund für den Ärger mit der JStB.
Vermutlich dachten ein paar schlaue BWLer man könnte damit Kosten sparen.
Statt dessen haben sich die Kosten vervielfacht. LOL
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am 09.12.2022 01:11
Ich habe mit keinem Wort irgendwas von einer bankübergreifenden Verlustverrechnung geschrieben. Ich habe auch keine Kenntniss darüber ob die von der Commerzbank und der comdirect überhaupt praktiziert wird. Aber selbst wenn, sie war nicht der eigentliche Grund für das JStB-Drama.
Wie dem auch sei, das war ohnehin nicht die Frage des TE.

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