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Vollmacht ohne tatsächlichen Online-Zugang

Marten68
Autor ★★
23 Beiträge

Ich habe seit über 30 Jahre ein Comdirect Wertpapierkonto auf eigenen Namen.

Entsprechend erreiche ich ein Alter in dem "Vollmacht" zunehmend eine Rolle spielen wird.

Ich möchte meiner Ehefrau eine Vollmacht für mein comdirect-Konto geben jedoch verweigert meine Frau solange ich dazu noch Fähig bin ein eigener Online-Zugang zu betreiben und die dann notwendigen Pflichten (wie regelmäßiges Nachschauen in der Postbox, 2 Faktor-App haben) wahrnehmen muss.

Sie führt zurecht unsere lokalen Hausbanken an (wir Partner haben eine eigen Hausbank mit eigenem Girokonten und Wertpapierkonten), bei denen wir uns gegenseitig eine Vollmacht über den Tod gegeben haben aber weder eine eigene Karte noch ein Online-Zugang bei der Bank des Partners selbst haben.

 

Sowas ist dort nicht notwendig weil man das jederzeit - falls erforderlich - jederzeit nachholen kann - die  gegenseitige Vollmacht ist ja gegeben worden.

 

Ich will den telefonischen Support der comdirect nicht (noch mehr) überlasten und frage zunächst hier im Forum nach:

 

Ist es bei der Comdirect möglich seinem Ehepartner eine Vollmacht für das eigenen Wertpapierkonto + Verrechnungskonto zu geben ohne dass der Partner sofort Zugangsdaten für das Konto tatsächlich bekommt - mit allen dann daraus folgenden Bring-Pflichten. 

Also eine eingetragene Vollmacht - ohne schon eingerichteten Zugang - sozusagen auf Abruf "falls ich z.B. ins Koma falle

So wie ich das bisher in den FAQ gelesen haben eröffnet die comdirect sofort mit Vollmacht ein weiteren Online-Zugang den wir aber gar nicht (sofort) haben wollen - ist auch eine "schlafende" Vollmacht möglich?

 

Viele Grüße

23 ANTWORTEN

Krügerrand
Experte ★★★
745 Beiträge

Kurze Antwort: Nein

 

Der Vergleich hinkt an genau der Stelle: Man kann nicht persönlich in eine Direktbank. 

 

Die Zugangsdaten sind die Tür und die Klingel für eine Direktbank. Weiterhin verschickt die Direktbank wichtige Nachrichten nicht per Post, sondern man ist praktisch ein Postabholer. Ohne kommt sie dann auch im Falle eines Falles nicht "in" die Bank. Der Telefonsupport kann sie nicht legitimieren und ins Onlinebanking kommt sie auch nicht.

 

PS: Eine eigene Karte muss sie sich nicht ausstellen lassen.

Marten68
Autor ★★
23 Beiträge

Das heißt man muss alternativ eine notarielle Vollmacht für eine spezielle Bankverbindung geben, die der Partner dann im "Notfall" bei der Comdirect jederzeit einreichen kann.

Beim Todesfall reicht ja (höchst)richterlich entschieden ein notarielles Testament - der Erbschein dann unnötig.

Vermute das das bei der notariellen Bank-Vollmacht genauso anzunehmen ist.

 

Das Argument mit der Onlinebank hinkt. 

Wenn ich im Familengericht unter Betreuung (finanzelle Angelegenheiten) gestellt werde stellt so manche Online-Bank kein Online-Zugang nicht mal dem gerichtlich bestellten Betreuer bereit und besteht auf schriftliche Kontoführung (habe ich kürzlich in der Finanztest gelesen). Die Comdirect könnte es halten wie sie es will - auch eine telefonische Kontoführung könnten sie ermöglichen.

 

Ich werde den Weg über generelle Bankvollmacht über eine notarielle Vollmacht gehen.

Ich werde die Comdirect Bank nach Weihnachten mit einem Brief darüber befragen - die antworten Erfahrungsgemäß auf sowas (altmodisches) dann auch ausführlich.

 

Krügerrand
Experte ★★★
745 Beiträge

Einreichen kann man alles bei der comdirect. Ob das dann schnellen und unkomplizierten Zugang bedeutet, ist davon unabhängig.

Vielmehr wollte ich damit sagen: Überzeug deine Frau davon, dass sie sich jetzt schon einen Zugang machen soll.

 

Anstelle einer Photo-Tan-App, kannst du ihr auch ein Lesegerät bestellen: photoTAN Lesegerät nutzen | comdirect FAQs

Das kann sie dann zusammen mit ihren Zugangsdaten irgendwo ablegen.

 

Bleiben die wichtigen Infos in der Postbox. @SMT_Ines gibt es eine Konstellation, bei dem ein Bevollmächtigter eine Nachricht in die Postbox bekommt, die nicht auch der Kontoinhaber bekommt, die zur Sperre des Vollmachtszugangs oder Löschung des Kontos führen könnten?

Wenn nein, müsste deine Frau die Postbox erst dann prüfen, wenn du das nicht mehr kannst.

paej
Mentor ★★★
3.121 Beiträge

@Marten68  schrieb:

Das heißt man muss alternativ eine notarielle Vollmacht für eine spezielle Bankverbindung geben, die der Partner dann im "Notfall" bei der Comdirect jederzeit einreichen kann.

Beim Todesfall reicht ja (höchst)richterlich entschieden ein notarielles Testament - der Erbschein dann unnötig.

Vermute das das bei der notariellen Bank-Vollmacht genauso anzunehmen ist.

 

Das Argument mit der Onlinebank hinkt. 

Wenn ich im Familengericht unter Betreuung (finanzelle Angelegenheiten) gestellt werde stellt so manche Online-Bank kein Online-Zugang nicht mal dem gerichtlich bestellten Betreuer bereit und besteht auf schriftliche Kontoführung (habe ich kürzlich in der Finanztest gelesen). Die Comdirect könnte es halten wie sie es will - auch eine telefonische Kontoführung könnten sie ermöglichen.

 

Ich werde den Weg über generelle Bankvollmacht über eine notarielle Vollmacht gehen.

Ich werde die Comdirect Bank nach Weihnachten mit einem Brief darüber befragen - die antworten Erfahrungsgemäß auf sowas (altmodisches) dann auch ausführlich.

 


Wenn du deiner Frau „ einen Gefallen“ tun willst, von mir ein ernst gemeinter Rat:

Übertrage deine Wertpapiere an eine Bank vor Ort.

Die evtl. höheren Gebühren sind nichts im Vergleich zu dem Ärger, den du deiner Frau evtl. hinterlassen würdest.

 

Die Comdirect ist für solche „ Besonderheiten“ keine (!) gute Wahl.

 

 

 

GetBetter
Legende
7.855 Beiträge

@Marten68 

Ich würde die Frage mal nicht so sehr aus technischer Sicht betrachten. Selbst falls eine solche Vollmacht möglich sein sollte (was sie meiner Meinung nach nicht ist), halte ich das aufgrund Deiner Schilderung nur für die zweitbeste Lösung.

 

Für mich klingt Deine Schilderung so, als widerstrebe Deiner Frau der Kontakt mit solch einer Direktbank. Wenn das heute schon so ist, wie soll das denn dann funktionieren, wenn es im höheren Alter und unter emotionalen Stress dazu kommt?

 

Ich würde ihre heutigen Bedenken zum Anlass nehmen die aktuelle Struktur grundsätzlich zu überdenken.

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
46 Beiträge

Hallo @Krügerrand,

 

der Kunde bleibt auch nach Vergabe einer Vollmacht immer der erste Ansprechpartner für uns. Somit sollten alle Informationen über die Postbox des Kontoinhabers zur Verfügung gestellt werden.

 

LG

Ines

Krügerrand
Experte ★★★
745 Beiträge

Hallo @SMT_Ines ,

 

das mag ja gut und recht sein, aber leider nicht die Antwort auf meine Frage

 

 

(...) gibt es eine Konstellation, bei dem ein Bevollmächtigter eine Nachricht in die Postbox bekommt, die nicht auch der Kontoinhaber bekommt, die zur Sperre des Vollmachtszugangs oder Löschung des Kontos führen könnten?

Kann also eine Nachricht an einen Bevollmächtigen gehen, die zur Sperre der Vollmacht / Löschung des Kontos führen kann?

GetBetter
Legende
7.855 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

 

 

(...) gibt es eine Konstellation, bei dem ein Bevollmächtigter eine Nachricht in die Postbox bekommt, die nicht auch der Kontoinhaber bekommt, die zur Sperre des Vollmachtszugangs oder Löschung des Kontos führen könnten?

Kann also eine Nachricht an einen Bevollmächtigen gehen, die zur Sperre der Vollmacht / Löschung des Kontos führen kann?


Und komplementär dazu:

Kann eine Nachricht ausschließlich an den Kontoinhaber (also nicht auch an Bevollmächtigten) gehen, deren Nichtbeachtung zur Sperrung / Kündigung des Vertragsverhältnisses führen kann?

dg2210
Legende
6.890 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

 

Für mich klingt Deine Schilderung so, als widerstrebe Deiner Frau der Kontakt mit solch einer Direktbank. Wenn das heute schon so ist, wie soll das denn dann funktionieren, wenn es im höheren Alter und unter emotionalen Stress dazu kommt?

 


... und man das (den Umgang mit einer Direktbank) nicht vorher ausreichend 'geübt' hat...

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