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Edelmetalle wie Goldmünzen oder -barren verkaufen ist für comdirect Kunden nicht vorgesehen!

TripleH
Autor ★★
40 Beiträge

Einen Teil meines "Vermögens" habe ich in Gold investiert.

 

Letzte Woche wolle ich "mal eben" einen kleinen Goldbarren veräußern und den Ertrag auf mein comdirect-Konto einzahlen.

 

Und - Spoiler - das geht natürlich nicht so einfach.

 

comdirect teilt mir mit "comdirect bietet den direkten Handel mit Edelmetallen nicht an."

 

Hmm...da dachte ich, gehe ich zur Mutter, der Commerzbank.

 

Und - Spoiler - das geht natürlich auch nicht, denn dafür muss man Kunde sein...Kunde bei der Commerzbank. Kunde bei comdirect zählt nicht. Ist ja nur eine Tochtergesellschaft, also 2. Klasse.

 

Deshalb musste ich mit meinem Barren dann zur Hamburger Sparkasse in die City, da meine Frau bei der Haspa ein Konto unterhält und habe dort den Barren verkauft, das Geld auf das Konto meiner Frau einzahlen lassen und dann von dort auf mein Konto überweisen lassen.

 

Achtung: Auch die Haspa macht das in Hamburg aber nicht in jeder Filiale, sondern nur in der Hauptfiliale in der City. D.h., wer dort nicht das Schließfach hat, sondern in einer anderen Filiale, muss zuerst dorthin. Und bitte auch nicht die Frau vergessen! Die muss bei der Einzahlung dabei sein, wenn man keine Bankvollmacht vorzeigen kann...

 

Wer als comdirect-Kunde also "mal eben" den günstigen Goldkurs des Tages ausnutzen möchte, sollte das berücksichtigen...

 

Aber wahrscheinlich haben comdirect Kunden kein Gold, sondern nur ETFs und ETCs...

20 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

"Just for the record": du bist dir bewusst, dass ihr beide nun den Schenkungssteuer-Freibetrag angeknabbert habt? 😉

Das ist - mit Verlaub - Unsinn, wenn auch mit einem Zwinkern präsentiert. 😉

 

Eine Schenkung im Sinne des Par 7 des Erbschaftsteuergesetz liegt nur bei einer freigebigen Zuwendung vor. A muss entreichert und B muss bereichert sein.

 

Wenn A dem B etwas gibt, damit er es A - auf anderem Weg - zurück gibt, ist das ein einheitlicher Vorgang, der einheitlich zu betrachten ist. Niemand ist bereichert bzw entreichert.

 

Wenn man solche Vorgänge in seine einzelnen Bestandteile aufsplitten würde, hätte man ja zum Beispiel auch bei einem Darlehensvertrag zwei Schenkungen: Denn A würde dem B bei Darlehensauszahlung Geld schenken und bei Tilgung Geld zurück geschenkt bekommen. Das ergibt - wie gesagt - keinen Sinn.

 

Das Finanzamt würde also in so einem Fall keine Probleme bereiten.

 

Was mich interessiert, ist, ob die Bank der Ehefrau das so witzig findet, wenn Geschäfte ihres Ehemannes über ihr Konto ("auf fremde Rechnung") abgewickelt werden. Aber weil ich davon wenig bis gar keine Ahnung habe, stelle ich mir auch nur die Frage, anstatt wilde Behauptungen aufzustellen. 😉

 

Viele Grüße

 

Lukas

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