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am 30.03.2019 21:21
N'Abend allerseits.
In meinem Depot erfreuen sich zwei klassisch im 70/30-Verhältnis angelegte Thesaurierer "bester Gesundheit", nämlich der iShares A0RPWH und der iShares A111X9.
Nun beabsichtige ich, zusätzlich noch Dividenden ETF('s) ins Depot zu nehmen, um langfristig neben der Vermögensbildung auch ein dauerhaftes Einkommen zu generieren.
Dafür habe ich den iShares A0LEW8 und den SPDR A1JKS0 ins Auge gefasst. Die Performance ist bei beiden ETF's in etwa gleich, auch die Kosten nehmen sich nicht viel.
Nun weiß ich aber, dass einige Leute "Vorbehalte" mit Immo-ETF's haben (der iShares) und die Dividenden-Aristokraten des SPDR habe ich ja grundsätzlich schon in meinem World-Thesaurierer ... da würde ich also etwas "klumpen".
Ich will nicht sagen, dass ich "ratlos" wäre ... aber wirklich entscheiden kann ich mich nicht.
Darf ich mal um Eure Meinung bitten.
Vielen Dank für Euren Rat und beste Grüße an alle
vom freundlichen Coyoten.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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31.03.2019 10:43 - bearbeitet 31.03.2019 10:46
@Coyote38: Ich persönlich finde die Idee, in REIT/Immobilien zu investieren gut und habe dies auch selbst getan, allerdings mit dem LYX0Y2. Warum?
- Top-Preis-ETF
- ist swappend und genießt daher bei Ausschüttungen eine Teilfreistellung von 30% der Ausschüttungen
Ich würde diesem den Vorzug vor dem A0LEW8 geben, der hat nämlich keine Teilfreistellung und ist in der Anschaffung derzeit auch teurer.
Gruß,
swolpoll
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am 31.03.2019 10:52
Ich bin bei REITs immer etwas hin- und hergerissen: Sind sie wirklich eine andere Anlagenklasse?
Betrachtet man sie als börsennotierte Aktienunternehmen, dann ist ein Investment in REITs vergleichbar mit einer Branchenwette.
Oder man betrachtet sie aufgrund ihres Geschäftsmodells als separate Anlageklasse, dann tragen sie zur Diversifikation bei...
VG,
Jörg
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am 31.03.2019 12:36
@swolpoll schrieb:@Coyote38: Ich persönlich finde die Idee, in REIT/Immobilien zu investieren gut und habe dies auch selbst getan, allerdings mit dem LYX0Y2. Warum?
- Top-Preis-ETF
- ist swappend und genießt daher bei Ausschüttungen eine Teilfreistellung von 30% der Ausschüttungen
Ich würde diesem den Vorzug vor dem A0LEW8 geben, der hat nämlich keine Teilfreistellung und ist in der Anschaffung derzeit auch teurer.
Gruß,
swolpoll
Vielen Dank für Dein Feedback.
Jenseits der Tatsache, dass ich bei einem swappenden ETF immer ein Gefühl von "Plastik" und "künstlich-virtuell" habe, finde ich den Hinweis mit der Teilfreistellung von 30% interessant.
Bedauerlicherweise bin ich "börsianisch" und steuerrechtlich nicht so "bewandert", als dass ich dass nun auch ad hoc verstünde ...
Vielleicht kannst Du (oder sonst irgendwer) mir, mit meiner etwas "längeren Leitung", das nochmal genauer erläutern ...?
Vielen Dank vorab für die Mühe.
Gruß vom freundlichen Coyoten
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am 31.03.2019 15:39
Kurz gesagt bedeutet das, dass von allen Erträgen (Ausschüttungen und evtl. beim Verkauf realisierte Kursgewinne) dieses Wertpapiers 30% steuerfrei bleiben und nur die restlichen 70% als steuerliche Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Nur diese 70% werden dann Deinem Freibetrag gegengerechnet bzw. der Abgeltungssteuer unterworfen.
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am 31.03.2019 17:14
@GetBetter schrieb:Kurz gesagt bedeutet das, dass von allen Erträgen (Ausschüttungen und evtl. beim Verkauf realisierte Kursgewinne) dieses Wertpapiers 30% steuerfrei bleiben und nur die restlichen 70% als steuerliche Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Nur diese 70% werden dann Deinem Freibetrag gegengerechnet bzw. der Abgeltungssteuer unterworfen.
Das habe ich verstanden ... und ich finde das ausgesprochen nett vom "Finanzminister". Mir ist nur nicht klar, warum ...?
Was unterscheidet den Swapper so fundamental vom physischen Replizierer, dass sich daraus ggf. der Effekt einer steuerlichen "Besserstellung" ergibt ...? Weil so wie ich das verstehe, haben Swapper ja nicht grundsätzlich eine 30%ige Teilfreistellung, oder ...?
Fragen über Fragen ... sorry ... sind vermutlich Basics. Nur nicht für mich.
Danke vorab 🙂
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am 31.03.2019 20:33
Das ist eine Folge der Änderungen im InvStG von 2018. Seither ist es für Anleger nicht mehr möglich die Quellensteuer auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge anzusetzen. Als Wiedergutmachung für den daraus entstehenden Nachteil bekommst Du jetzt aber eine Teilfreistellung.
Die Höhe der Teilfreistellung ist gestaffelt und kann 0% (Aktienanteil <15% und REITs), 15% (Aktienanteil <50%) oder 30% (Aktienanteil >50%) betragen.
Und jetzt kommt's: Entscheidend ist dabei in was der Fonds/ETF tatsächlich anlegt, nicht welchen Index er abbildet.
Während REITs also eigentlich ausdrücklich keine Teilfreistellung genießen, kann ein Fonds, der einen REIT-Index über ein Trägerportfolio mit einem Aktienanteil von >50% abbildet, eben doch die Teilfreistellung von 30% beanspruchen.
Das ist im konkreten Beispiel aber nur für Swapper möglich da es bei physischer Abbildung ja ein REIT wäre
Übrigens wäre der FInanzminister im umgekehrten Fall auch so nett Dich bei Verlusten mit Deinen 30% Teilfreistellung alleine zu lassen. Auch dann ist die steuerliche Bemessungsgrundlage nämlich nur bei 70% der Verluste. Du kannst Dein Dankesschreiben also durch den Schredder jagen.
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am 31.03.2019 21:07
@GetBetter schrieb:Das ist eine Folge der Änderungen im InvStG von 2018. Seither ist es für Anleger nicht mehr möglich die Quellensteuer auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge anzusetzen. Als Wiedergutmachung für den daraus entstehenden Nachteil bekommst Du jetzt aber eine Teilfreistellung.
Die Höhe der Teilfreistellung ist gestaffelt und kann 0% (Aktienanteil <15% und REITs), 15% (Aktienanteil <50%) oder 30% (Aktienanteil >50%) betragen.
Und jetzt kommt's: Entscheidend ist dabei in was der Fonds/ETF tatsächlich anlegt, nicht welchen Index er abbildet.
Während REITs also eigentlich ausdrücklich keine Teilfreistellung genießen, kann ein Fonds, der einen REIT-Index über ein Trägerportfolio mit einem Aktienanteil von >50% abbildet, eben doch die Teilfreistellung von 30% beanspruchen.
Das ist im konkreten Beispiel aber nur für Swapper möglich da es bei physischer Abbildung ja ein REIT wäre
Übrigens wäre der FInanzminister im umgekehrten Fall auch so nett Dich bei Verlusten mit Deinen 30% Teilfreistellung alleine zu lassen. Auch dann ist die steuerliche Bemessungsgrundlage nämlich nur bei 70% der Verluste. Du kannst Dein Dankesschreiben also durch den Schredder jagen.
Habe ich schon mal gesagt, dass ich dieses Forum großartig finde ...? Die Geschwindigkeit, mit der ich hier lerne ... unglaublich.
Vielen Dank für die klaren Ausführungen. Das hat mir sehr weitergeholfen.
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am 31.03.2019 21:09
@Coyote38: Genau! @GetBetter hat völlig Recht.
Weil der ETF in Aktien anlegt, um einen REIT-Index abzubilden, wird er freigestellt. Völlig gaga, aber ich kann das bestätigen. Während andere ihre ishares-Ausschüttungen brav voll versteuern, bekomme ich immer 30% steuerfrei...
Gruß,
swolpoll
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am 31.03.2019 21:13
@swolpoll schrieb:@Coyote38: Genau! @GetBetter hat völlig Recht.
Weil der ETF in Aktien anlegt, um einen REIT-Index abzubilden, wird er freigestellt. Völlig gaga, aber ich kann das bestätigen. Während andere ihre ishares-Ausschüttungen brav voll versteuern, bekomme ich immer 30% steuerfrei...
Gruß,
swolpoll
Ich habe mir mal "Deinen" LYX0Y2 angeschaut ... warum ist der denn so klein ...? So jung ist der doch gar nicht mehr ...
Sind die Leute alle nur genauso dusselig wie ich, haben keine Ahnung und investieren deshalb woanders ...?
