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Depot-Ausbau mit Dividende

Coyote38
Experte ★★
278 Beiträge

N'Abend allerseits.

 

In meinem Depot erfreuen sich zwei klassisch im 70/30-Verhältnis angelegte Thesaurierer "bester Gesundheit", nämlich der iShares A0RPWH und der iShares A111X9.

 

Nun beabsichtige ich, zusätzlich noch Dividenden ETF('s) ins Depot zu nehmen, um langfristig neben der Vermögensbildung auch ein dauerhaftes Einkommen zu generieren.

Dafür habe ich den iShares A0LEW8 und den SPDR A1JKS0 ins Auge gefasst. Die Performance ist bei beiden ETF's in etwa gleich, auch die Kosten nehmen sich nicht viel.

Nun weiß ich aber, dass einige Leute "Vorbehalte" mit Immo-ETF's haben (der iShares) und die Dividenden-Aristokraten des SPDR habe ich ja grundsätzlich schon in meinem World-Thesaurierer ... da würde ich also etwas "klumpen".

 

Ich will nicht sagen, dass ich "ratlos" wäre ... aber wirklich entscheiden kann ich mich nicht.

Darf ich mal um Eure Meinung bitten.

 

Vielen Dank für Euren Rat und beste Grüße an alle

vom freundlichen Coyoten.

27 ANTWORTEN

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@Coyote38: Ich persönlich finde die Idee, in REIT/Immobilien zu investieren gut und habe dies auch selbst getan, allerdings mit dem LYX0Y2. Warum?

 

- Top-Preis-ETF

- ist swappend und genießt daher bei Ausschüttungen eine Teilfreistellung von 30% der Ausschüttungen

 

Ich würde diesem den Vorzug vor dem A0LEW8 geben, der hat nämlich keine Teilfreistellung und ist in der Anschaffung derzeit auch teurer.

 

Gruß,

swolpoll

 

 

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

Ich bin bei REITs immer etwas hin- und hergerissen: Sind sie wirklich eine andere Anlagenklasse?

Betrachtet man sie als börsennotierte Aktienunternehmen, dann ist ein Investment in REITs vergleichbar mit einer Branchenwette.

Oder man betrachtet sie aufgrund ihres Geschäftsmodells als separate Anlageklasse, dann tragen sie zur Diversifikation bei...

 

VG,

Jörg

 

Coyote38
Experte ★★
278 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

@Coyote38: Ich persönlich finde die Idee, in REIT/Immobilien zu investieren gut und habe dies auch selbst getan, allerdings mit dem LYX0Y2. Warum?

 

- Top-Preis-ETF

- ist swappend und genießt daher bei Ausschüttungen eine Teilfreistellung von 30% der Ausschüttungen

 

Ich würde diesem den Vorzug vor dem A0LEW8 geben, der hat nämlich keine Teilfreistellung und ist in der Anschaffung derzeit auch teurer.

 

Gruß,

swolpoll

 

 


@swolpoll 

Vielen Dank für Dein Feedback.

 

Jenseits der Tatsache, dass ich bei einem swappenden ETF immer ein Gefühl von "Plastik" und "künstlich-virtuell" habe, finde ich den Hinweis mit der Teilfreistellung von 30% interessant.

Bedauerlicherweise bin ich "börsianisch" und steuerrechtlich nicht so "bewandert", als dass ich dass nun auch ad hoc verstünde ... Lachender Smiley

Vielleicht kannst Du (oder sonst irgendwer) mir, mit meiner etwas "längeren Leitung", das nochmal genauer erläutern ...?

 

Vielen Dank vorab für die Mühe.
Gruß vom freundlichen Coyoten

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Kurz gesagt bedeutet das, dass von allen Erträgen (Ausschüttungen und evtl. beim Verkauf realisierte Kursgewinne) dieses Wertpapiers 30% steuerfrei bleiben und nur die restlichen 70% als steuerliche Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Nur diese 70% werden dann Deinem Freibetrag gegengerechnet bzw. der Abgeltungssteuer unterworfen.

Coyote38
Experte ★★
278 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Kurz gesagt bedeutet das, dass von allen Erträgen (Ausschüttungen und evtl. beim Verkauf realisierte Kursgewinne) dieses Wertpapiers 30% steuerfrei bleiben und nur die restlichen 70% als steuerliche Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Nur diese 70% werden dann Deinem Freibetrag gegengerechnet bzw. der Abgeltungssteuer unterworfen.


Das habe ich verstanden ... und ich finde das ausgesprochen nett vom "Finanzminister". Mir ist nur nicht klar, warum ...?

Was unterscheidet den Swapper so fundamental vom physischen Replizierer, dass sich daraus ggf. der Effekt einer steuerlichen "Besserstellung" ergibt ...? Weil so wie ich das verstehe, haben Swapper ja nicht grundsätzlich eine 30%ige Teilfreistellung, oder ...?

 

Fragen über Fragen ... sorry ... sind vermutlich Basics. Nur nicht für mich.

Danke vorab 🙂

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

Das ist eine Folge der Änderungen im InvStG von 2018. Seither ist es für Anleger nicht mehr möglich die Quellensteuer auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge anzusetzen. Als Wiedergutmachung für den daraus entstehenden Nachteil bekommst Du jetzt aber eine Teilfreistellung.

 

Die Höhe der Teilfreistellung ist gestaffelt und kann 0% (Aktienanteil <15% und REITs), 15% (Aktienanteil <50%) oder 30% (Aktienanteil >50%) betragen.

Und jetzt kommt's: Entscheidend ist dabei in was der Fonds/ETF tatsächlich anlegt, nicht welchen Index er abbildet.

 

Während REITs also eigentlich ausdrücklich keine Teilfreistellung genießen, kann ein Fonds, der einen REIT-Index über ein Trägerportfolio mit einem Aktienanteil von >50% abbildet, eben doch die Teilfreistellung von 30% beanspruchen.

Das ist im konkreten Beispiel aber nur für Swapper möglich da es bei physischer Abbildung ja ein REIT wäre Smiley (zwinkernd)

 

Übrigens wäre der FInanzminister im umgekehrten Fall auch so nett Dich bei Verlusten mit Deinen 30% Teilfreistellung alleine zu lassen. Auch dann ist die steuerliche Bemessungsgrundlage nämlich nur bei 70% der Verluste. Du kannst Dein Dankesschreiben also durch den Schredder jagen.

Coyote38
Experte ★★
278 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Das ist eine Folge der Änderungen im InvStG von 2018. Seither ist es für Anleger nicht mehr möglich die Quellensteuer auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge anzusetzen. Als Wiedergutmachung für den daraus entstehenden Nachteil bekommst Du jetzt aber eine Teilfreistellung.

 

Die Höhe der Teilfreistellung ist gestaffelt und kann 0% (Aktienanteil <15% und REITs), 15% (Aktienanteil <50%) oder 30% (Aktienanteil >50%) betragen.

Und jetzt kommt's: Entscheidend ist dabei in was der Fonds/ETF tatsächlich anlegt, nicht welchen Index er abbildet.

 

Während REITs also eigentlich ausdrücklich keine Teilfreistellung genießen, kann ein Fonds, der einen REIT-Index über ein Trägerportfolio mit einem Aktienanteil von >50% abbildet, eben doch die Teilfreistellung von 30% beanspruchen.

Das ist im konkreten Beispiel aber nur für Swapper möglich da es bei physischer Abbildung ja ein REIT wäre Smiley (zwinkernd)

 

Übrigens wäre der FInanzminister im umgekehrten Fall auch so nett Dich bei Verlusten mit Deinen 30% Teilfreistellung alleine zu lassen. Auch dann ist die steuerliche Bemessungsgrundlage nämlich nur bei 70% der Verluste. Du kannst Dein Dankesschreiben also durch den Schredder jagen.


@GetBetter 

Habe ich schon mal gesagt, dass ich dieses Forum großartig finde ...? Die Geschwindigkeit, mit der ich hier lerne ... unglaublich.

 

Vielen Dank für die klaren Ausführungen. Das hat mir sehr weitergeholfen.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@Coyote38: Genau! @GetBetter hat völlig Recht.

 

Weil der ETF in Aktien anlegt, um einen REIT-Index abzubilden, wird er freigestellt. Völlig gaga, aber ich kann das bestätigen. Während andere ihre ishares-Ausschüttungen brav voll versteuern, bekomme ich immer 30% steuerfrei...

 

Gruß,

swolpoll

Coyote38
Experte ★★
278 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

@Coyote38: Genau! @GetBetter hat völlig Recht.

 

Weil der ETF in Aktien anlegt, um einen REIT-Index abzubilden, wird er freigestellt. Völlig gaga, aber ich kann das bestätigen. Während andere ihre ishares-Ausschüttungen brav voll versteuern, bekomme ich immer 30% steuerfrei...

 

Gruß,

swolpoll


@swolpoll 

Ich habe mir mal "Deinen" LYX0Y2 angeschaut ... warum ist der denn so klein ...? So jung ist der doch gar nicht mehr ...

Sind die Leute alle nur genauso dusselig wie ich, haben keine Ahnung und investieren deshalb woanders ...? Lachender Smiley