DBA Vollmacht
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am 15.12.2019 13:10
Hallo Community,
ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen. Sie schreibt, in Zukunft gibt es eine jährliche Vorabbefreiung oder eine länderspezische Rückerstattung.
Weiß jemand, was nun konkret zu tun ist? Bekomme ich nun für jedes Wertpapier im Depot ein spezifisches Formular? Muss ich selber aktiv werden?
Danke fürs Feedback
Gruß
Hosenbodo
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am 15.12.2019 14:10
Moin @hosenbodo ,
ich habe das Schreiben wie folgt verstanden:
Ein aktiv werden ist nicht notwendig. Wenn eine Erstattun bzw Vorabbefreiung möglich ist, wirst Du ein Schreiben mit den erforderlichen Unterlagen zugesandt bekommen. Die Unterlagen musst Du nur noch unterschreiben und zurück senden.
Und die Unterlagen können natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein.
Aber ansonsten einfach beim Kundenservice anrufen. Die können dir bestimmt weiterhelfen.
Beste Grüße ausm Norden
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am 16.12.2019 11:07
Hallo ihr beiden ,
ich habe das auch so verstanden wie du @marscho97
Comdirect Team bzw. @SMT_Jan-Ove könnt ihr uns da aufklären ?
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am 16.12.2019 11:50
Hallo @benyryder,
es ist so, wie es @marscho97 erklärt. 🙂
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 17.12.2019 09:22
@hosenbodo schrieb:ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen.
@SMTcomdirect : gibts nen Grund, warum ich so ein Schreiben nicht bekommen habe? Läuft die Versendung noch?
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am 17.12.2019 09:52
...hast du denn die CD bereits beauftragt?
"Auftrag und Vollmacht zur Weiterleitung von anträgen auf Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiung gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Vollmacht)"
Wenn nicht kriegst du natürlich auch kein Schreiben in diesem Zusammenhang.
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am 17.12.2019 10:01
Guten Morgen @Thorsten_,
siehe die Antwort von @Avensis. 🙂
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 17.12.2019 10:01
Guten Morgen @Thorsten_,
siehe die Antwort von @Avensis. 🙂
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 04.04.2021 12:37
@SMTcomdirect, welche Kosten fallen für so eine Vorabbefreiung an? Hierzu finde ich leider widersprüchliche und unklare Angaben im Forum.
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am 06.04.2021 10:56
Hallo @mySenf.cd,
ganz allgemein nehmen wir im Rahmen der DBA-Vollmacht die Beantragung einer Vorabbefreiung oder Rückerstattung nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Als wirtschaftlich sinnvoll erachten wir eine Rückforderung, wenn nach Abzug sämtlicher Entgelte mindestens 25 Euro als Gutschriftbetrag verbleiben. Für eine Vorabbefreiung berechnen wir aktuell 5 Euro, bei einer Rückerstattung berechnen wir aktuell 20 Euro. Beide Entgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren können landesübliche Fremdspesen anfallen.
Beste Grüße
Jan-Ove

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