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DBA Vollmacht
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am 15.12.2019 13:10
Hallo Community,
ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen. Sie schreibt, in Zukunft gibt es eine jährliche Vorabbefreiung oder eine länderspezische Rückerstattung.
Weiß jemand, was nun konkret zu tun ist? Bekomme ich nun für jedes Wertpapier im Depot ein spezifisches Formular? Muss ich selber aktiv werden?
Danke fürs Feedback
Gruß
Hosenbodo
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am 07.04.2021 09:51
Hallo @SMT_Jan-Ove ,
vielen Dank für die Antwort, jedoch ist sie aus meiner Sicht leider nicht vollständig:
Fällt das Entgelt für die Rückerstattung einmalig, pro Kalenderjahr, pro Ausschüttung oder pro ... an?
Fällt das Entgelt für die Vorabbefreiung einmalig, pro Kalenderjahr oder pro ... an?
Merci!
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am 07.04.2021 16:27
Hallo @mySenf.cd,
stimmt, da war ich nicht ganz präzise. Unser Entgelt für eine Erstattung und Vorabbefreiung fällt jeweils je Zahlungsvorgang und zzgl. USt. sowie fremder Spesen an.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 20.10.2022 08:40
Ich hole den Beitrag zur DBA-Vollmacht nochmal hoch.
Seit vielen Jahren habe ich die DBA-Vollmacht aktiviert; bis 2019 lief das auch völlig problemlos und zufriedenstellend im Hintergrund.
Seit der im Eingangsbeitrag beschriebenen Umstellung auf die Zusendung der länderspez. Formulare läuft es allerdings nicht mehr so gut und transparent.
Meine Anfrage zur Erstattung von Schweizer Steuern für 2021 (Dividende Nestle und Roche) wurde im Mai 22 von der Bank wie folgt beantwortet:
„Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres (2022) beantragen werden.
Grund für die Verzögerung ist eine Systemumstellung bei den Schweizer Finanzbehörden.
Für die Rückerstattung brauchen Sie nicht weiteres zu unternehmen, da Sie bei uns bereits die DBA-Vollmacht eingereicht haben.“
Dazu gibt es jetzt zwei Punkte:
a) Das dritte Quartal ist seit 3 Wochen rum; ich habe von der Comdirect weder Formulare erhalten noch sonst eine Rückmeldung.
b) Bei Dividenden im Depot einer anderen Bank - bei der ich keine Vollmacht erteilt hatte - habe ich die Erstattung bei den eidgenössischen Steuerverwaltung im April 2022 selbst veranlasst und innerhalb von 2 Wochen inkl. Postlaufzeit hatte ich die Bestätigung zur Erstattung und nach weiteren 2 Wochen das Geld der Schweizer auf meinem Konto.
Gibt es ähnliche Erfahrung zum aktuellen Ablauf der Quellensteuererstattung mit DBA-Vollmacht bei der Comdirect
oder bin ich ein „Einzelfall“ ??
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am 20.10.2022 18:29
@paej schrieb:Gibt es ähnliche Erfahrung zum aktuellen Ablauf der Quellensteuererstattung mit DBA-Vollmacht bei der Comdirect
oder bin ich ein „Einzelfall“ ??
Ich kann dazu nur sagen, dass ich dieses Jahr auch noch keine Schweizer Quellensteuererstattung gesehen habe.
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am 18.11.2022 08:54
@mySenf.cd schrieb:
Auf meine Nachfrage wurden die Informationen zur Schweizer Quellensteuer bei laufender DBA-Vollmacht gestern von der Comdirect wie folgt ergänzt/geändert :
Aussage Comdirect vom Mai 2022
"Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir (Comdirect) die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres beantragen werden."
Aussage Comdirect November 2022
"Die Beantragung der Rückerstattung Schweizer Quellensteuer wurde von der eidgenössischen Finanzverwaltung auf einen Online-Prozess umgestellt. Für einen zukünftig zügigen und reibungslosen Ablauf war der Aufbau einer direkten Anbindung (Schnittstelle) zwischen der Commerzbank und der Schweizer Behörde nötig.
Aktuell hat die Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2020 begonnen. Sie erhalten hierfür in den nächsten Wochen einen Antrag per Post. ...
Nach Abschluss der Antragstellung für das Jahr 2020 beginnen wir mit der Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2021.
Dieses wird voraussichtlich Mitte 2023 sein."
.
"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"

18.11.2022 10:53 - bearbeitet 18.11.2022 11:32
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18.11.2022 10:53 - bearbeitet 18.11.2022 11:32
@paej schrieb:
@mySenf.cd schrieb:
Auf meine Nachfrage wurden die Informationen zur Schweizer Quellensteuer bei laufender DBA-Vollmacht gestern von der Comdirect wie folgt ergänzt/geändert :
Aussage Comdirect vom Mai 2022
"Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir (Comdirect) die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres beantragen werden."
Aussage Comdirect November 2022
"Die Beantragung der Rückerstattung Schweizer Quellensteuer wurde von der eidgenössischen Finanzverwaltung auf einen Online-Prozess umgestellt. Für einen zukünftig zügigen und reibungslosen Ablauf war der Aufbau einer direkten Anbindung (Schnittstelle) zwischen der Commerzbank und der Schweizer Behörde nötig.
Aktuell hat die Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2020 begonnen. Sie erhalten hierfür in den nächsten Wochen einen Antrag per Post. ...
Nach Abschluss der Antragstellung für das Jahr 2020 beginnen wir mit der Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2021.
Dieses wird voraussichtlich Mitte 2023 sein."
.
"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"
Echt jetzt?
Also, sollte das als Antwort kommen:
"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"
Ich glaube, da würde ich eine Krise bekommen, wenn man weiß das jeder Tax- Voucher auch noch 14,90€ kostet! 😤
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am 19.11.2022 12:24
Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:
3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?
Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?
20.11.2022 16:00 - bearbeitet 20.11.2022 16:01
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20.11.2022 16:00 - bearbeitet 20.11.2022 16:01
@Trapjaw schrieb:Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:
3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?
Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?
berechtigte Fragen...
Die Schweizer verlangen wohl jedesmal, wenn eine Rückforderung eingereicht wird, eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt im Original.
Vor längerer Zeit hat die Comdirect allen Kunden mitgeteilt, dass die Kunden diese Bestätigung ( auch für andere Länder, die das verlangen) selbst beim Finanzamt besorgen müssen. Die Comdirect schickt dem Kunden lediglich die jeweils erforderlichen Blanko-Formulare zu.
Hintergrund ist, dass eine direkte Erledigung der Formularangelegenheit wie früher durch die Comdirect eine „ unerlaubte Steuerberatung“ sei.....
Mag sich jeder Betroffene seine Meinung dazu bilden...
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am 21.11.2022 14:40
@paej schrieb:
@Trapjaw schrieb:Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:
3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?
Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?
berechtigte Fragen...
Die Schweizer verlangen wohl jedesmal, wenn eine Rückforderung eingereicht wird, eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt im Original.
Das ist wirklich so! Es kommt auch vor, dass das hiesige Finanzamt dies in doppelter Ausführung verlangt. Das eine bekommst Du dann zurück, dass andere ist für Ihre Unterlagen!
Grüße
Vor längerer Zeit hat die Comdirect allen Kunden mitgeteilt, dass die Kunden diese Bestätigung ( auch für andere Länder, die das verlangen) selbst beim Finanzamt besorgen müssen. Die Comdirect schickt dem Kunden lediglich die jeweils erforderlichen Blanko-Formulare zu.
Hintergrund ist, dass eine direkte Erledigung der Formularangelegenheit wie früher durch die Comdirect eine „ unerlaubte Steuerberatung“ sei.....
Mag sich jeder Betroffene seine Meinung dazu bilden...

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