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DBA Vollmacht

hosenbodo
Autor ★
11 Beiträge

Hallo Community,

ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen.  Sie schreibt, in Zukunft gibt es eine jährliche Vorabbefreiung oder eine länderspezische Rückerstattung.

 

Weiß jemand, was nun konkret zu tun ist? Bekomme ich nun für jedes Wertpapier im Depot ein spezifisches Formular? Muss ich selber aktiv werden?

 

Danke fürs Feedback

 

Gruß

Hosenbodo

18 ANTWORTEN

mySenf.cd
Experte ★
163 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove ,

 

vielen Dank für die Antwort, jedoch ist sie aus meiner Sicht leider nicht vollständig:

 

Fällt das Entgelt für die Rückerstattung einmalig, pro Kalenderjahr, pro Ausschüttung oder pro ... an?

Fällt das Entgelt für die Vorabbefreiung einmalig, pro Kalenderjahr oder pro ... an?

 

Merci!

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @mySenf.cd,

 

stimmt, da war ich nicht ganz präzise. Unser Entgelt für eine Erstattung und Vorabbefreiung fällt jeweils je Zahlungsvorgang und zzgl. USt. sowie fremder Spesen an.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@hosenbodo 

@mySenf.cd 

@marscho97

 

Ich hole den Beitrag zur DBA-Vollmacht nochmal hoch.

 

Seit vielen Jahren habe ich die DBA-Vollmacht aktiviert; bis 2019 lief das auch völlig problemlos und zufriedenstellend im Hintergrund.

 

Seit der im Eingangsbeitrag beschriebenen Umstellung auf die Zusendung der länderspez. Formulare läuft es allerdings nicht mehr so gut und transparent.

 

Meine Anfrage zur Erstattung von Schweizer Steuern für 2021 (Dividende Nestle und Roche) wurde im Mai 22 von der Bank wie folgt beantwortet:

 

Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres (2022) beantragen werden. 

Grund für die Verzögerung ist eine Systemumstellung bei den Schweizer Finanzbehörden. 

Für die Rückerstattung brauchen Sie nicht weiteres zu unternehmen, da Sie bei uns bereits die DBA-Vollmacht eingereicht haben.“

 

Dazu gibt es jetzt zwei Punkte:

 

a) Das dritte Quartal ist seit 3 Wochen rum; ich habe von der Comdirect weder Formulare erhalten noch sonst eine Rückmeldung.

 

b) Bei Dividenden im Depot einer anderen Bank - bei der ich keine Vollmacht erteilt hatte - habe ich die Erstattung bei den eidgenössischen Steuerverwaltung im April 2022 selbst veranlasst und innerhalb von 2 Wochen inkl. Postlaufzeit hatte ich die Bestätigung zur Erstattung und nach weiteren 2 Wochen das Geld der Schweizer auf meinem Konto.

 

 

Gibt es ähnliche Erfahrung zum aktuellen Ablauf der Quellensteuererstattung mit DBA-Vollmacht bei der Comdirect

oder bin ich ein „Einzelfall“ ??

 

 

 

 

mySenf.cd
Experte ★
163 Beiträge

@paej  schrieb:

Gibt es ähnliche Erfahrung zum aktuellen Ablauf der Quellensteuererstattung mit DBA-Vollmacht bei der Comdirect

oder bin ich ein „Einzelfall“ ??


Ich kann dazu nur sagen, dass ich dieses Jahr auch noch keine Schweizer Quellensteuererstattung gesehen habe.

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@mySenf.cd  schrieb:

 


 

 

 

Auf meine Nachfrage wurden die Informationen zur Schweizer Quellensteuer bei laufender DBA-Vollmacht gestern von der Comdirect wie folgt ergänzt/geändert :

 

Aussage Comdirect vom Mai 2022

"Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir (Comdirect) die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres beantragen werden."

 

 

Aussage Comdirect November 2022

"Die Beantragung der Rückerstattung Schweizer Quellensteuer wurde von der eidgenössischen Finanzverwaltung auf einen Online-Prozess umgestellt. Für einen zukünftig zügigen und reibungslosen Ablauf war der Aufbau einer direkten Anbindung (Schnittstelle) zwischen der Commerzbank und der Schweizer Behörde nötig.

 

Aktuell hat die Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2020 begonnen. Sie erhalten hierfür in den nächsten Wochen einen Antrag per Post. ...

 

Nach Abschluss der Antragstellung für das Jahr 2020 beginnen wir mit der Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2021.

Dieses wird voraussichtlich Mitte 2023 sein."

.

 

"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paej  schrieb:

@mySenf.cd  schrieb:

 


 

 

 

Auf meine Nachfrage wurden die Informationen zur Schweizer Quellensteuer bei laufender DBA-Vollmacht gestern von der Comdirect wie folgt ergänzt/geändert :

 

Aussage Comdirect vom Mai 2022

"Bei den Schweizer Quellensteuerzahlungen verhält es sich so, dass wir (Comdirect) die Erstattung für die Dividendenjahre 2021 und 2022 im 3. Quartal diesen Jahres beantragen werden."

 

 

Aussage Comdirect November 2022

"Die Beantragung der Rückerstattung Schweizer Quellensteuer wurde von der eidgenössischen Finanzverwaltung auf einen Online-Prozess umgestellt. Für einen zukünftig zügigen und reibungslosen Ablauf war der Aufbau einer direkten Anbindung (Schnittstelle) zwischen der Commerzbank und der Schweizer Behörde nötig.

 

Aktuell hat die Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2020 begonnen. Sie erhalten hierfür in den nächsten Wochen einen Antrag per Post. ...

 

Nach Abschluss der Antragstellung für das Jahr 2020 beginnen wir mit der Antragstellung für das Ausschüttungsjahr 2021.

Dieses wird voraussichtlich Mitte 2023 sein."

.

 

"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"

 

 


Echt jetzt?

Also, sollte das als Antwort kommen:

"Für den Fall, dass Ihnen dies zu lange dauert, können Sie entsprechende Tax Voucher bestellen........"

Ich glaube, da würde ich eine Krise bekommen, wenn man weiß das jeder Tax- Voucher auch noch 14,90€ kostet! 😤

Trapjaw
Experte
87 Beiträge

Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:

 

3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?

 

Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?

paej
Mentor ★★★
3.160 Beiträge

@Trapjaw  schrieb:

Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:

 

3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?

 

Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?


berechtigte Fragen...

 

Die Schweizer verlangen wohl jedesmal, wenn eine Rückforderung eingereicht wird, eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt im Original.

 

Vor längerer Zeit hat die Comdirect allen Kunden mitgeteilt, dass die Kunden diese Bestätigung ( auch für andere Länder, die das verlangen)  selbst beim Finanzamt besorgen müssen. Die Comdirect schickt dem Kunden lediglich die jeweils erforderlichen Blanko-Formulare zu.

 

Hintergrund ist, dass eine direkte Erledigung der Formularangelegenheit wie früher durch die Comdirect eine „ unerlaubte Steuerberatung“ sei.....

 

Mag sich jeder Betroffene seine Meinung dazu bilden...

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paej  schrieb:

@Trapjaw  schrieb:

Zur Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer folgende Frage, da es m.E. aus dem Schreiben der codi nicht 100%ig hervorgeht:

 

3 Exemplare, alle datieren, unterschreiben und zurücksenden an die ComTS-Anschrift?

 

Ich frage, weil es auch noch ein Feld unten "Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes" mit Stempel und Unterschrift gibt. Erledigt das die codi für mich?


berechtigte Fragen...

 

Die Schweizer verlangen wohl jedesmal, wenn eine Rückforderung eingereicht wird, eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt im Original.

 

 @paej 

Das ist wirklich so! Es kommt auch vor, dass das hiesige Finanzamt dies in doppelter Ausführung verlangt. Das eine bekommst Du dann zurück, dass andere ist für Ihre Unterlagen!

Grüße 

@PRIVATIER

 

 

Vor längerer Zeit hat die Comdirect allen Kunden mitgeteilt, dass die Kunden diese Bestätigung ( auch für andere Länder, die das verlangen)  selbst beim Finanzamt besorgen müssen. Die Comdirect schickt dem Kunden lediglich die jeweils erforderlichen Blanko-Formulare zu.

 

Hintergrund ist, dass eine direkte Erledigung der Formularangelegenheit wie früher durch die Comdirect eine „ unerlaubte Steuerberatung“ sei.....

 

Mag sich jeder Betroffene seine Meinung dazu bilden...

 

 


 

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