Cominar REIT Kanada - Quellensteuer
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am 14.01.2020 13:00
Habe folgendes Problem bei der kandischen Cominar REIT (WKN 464743). Auf die monatlichen Ausschüttungen werden 25%ige canadische QSt einbehalten, die wg. Einstufung als REIT nicht auf die deutsche AbgSt angerechnet werden.
Ich versuche jetzt die Anrechnung in Höhe des DBA-Satzes von 15% im Veranlagungsverfahren zu erreichen.
Bitte um Feed-back, falls jemand mit diesem Problem schon praktische Erfahrungen hat.
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am 14.01.2020 16:09
Hallo @Prof
Hierzu gibt's in der Community einen Thread:
/t5/Wertpapiere-Anlage/Quellensteuer-Kanada/m-p/72686
Gruß, Pramax
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 11.03.2022 17:03
Mittlerweile ist für Cominar Real Estate Trust eine Barabfindung (per 3.03.22) aufgrund einer Fusion mit der IRIS II LP erlogt. Die gesamte Brutto-Barabfindung (CAD 11,75 pro Anteil) wird mit kanadische Quellensteuer in Höhe von 25 % belegt; wohl gemerkt unabhängig davon, ob überhaupt ein Veräußerungsgewinn gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten erzielt wurde! Keine Ahnung wie man diese kanadische Quellensteuer wieder erstattet bekommt?!
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am 12.03.2022 14:13
@Prof schrieb:Mittlerweile ist für Cominar Real Estate Trust eine Barabfindung (per 3.03.22) aufgrund einer Fusion mit der IRIS II LP erlogt. Die gesamte Brutto-Barabfindung (CAD 11,75 pro Anteil) wird mit kanadische Quellensteuer in Höhe von 25 % belegt; wohl gemerkt unabhängig davon, ob überhaupt ein Veräußerungsgewinn gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten erzielt wurde!
Du kannst ja mal bei den kanadischen Behörden nachfragen...
Andererseits hattest du mehr als drei Monate Zeit, um die Papiere ganz normal zu verkaufen. Da du diese Frist nicht genutzt hast, schlögt eben der Fiskus zu. Blöd, aber vermeidbar.
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am 12.03.2022 14:18
Ich hatte KEINE Kenntnis von der geplanten Fusion und Abfindung und in meiner Postbox auch Keine Nachricht der comdirect gefunden; Rechtsansprüche aufgrund Nicht Information ?!
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am 12.03.2022 14:35
Im Übrigen kann ich auf solche völlig unqualifizierte Kommentare gerne verzichten !
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am 12.03.2022 14:53
Ob du irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst, @Prof , solltest du dann doch besser mit dem Anwalt deines geringsten Misstrauens besprechen.
Hier kannst du ja wohl keine qualifizierten Antworten erwarten... 🙄
Btw, hast du als Aktionär nicht auch eine gewisse Holschuld?
Ich liebe unhöfliche User...
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 12.03.2022 17:44
@Prof schrieb:Ich hatte KEINE Kenntnis von der geplanten Fusion
Die Pressemitteilung stammt vom 24.10.2021, du hattest also deutlich mehr als 3 Monate Zeit zu handeln:

am 12.03.2022 18:44
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am 12.03.2022 18:44
ich weiß jetzt nicht, ob dir das mit deinem REIT weiter hilft.
Habe kanadische Aktien von BCE bei der Konkurrenz (max..... )liegen. 😎
Ohne einen Antrag auf Vorabreduzierung der Quellensteuer, werden nur 15 % Quellensteur berechnet, die vollständig auf die Kapitalertragssteuer angerechnet wurden.
Gruss und schönes Wochenende
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am 12.03.2022 19:45
@ehemaliger Nutzer schrieb:
ich weiß jetzt nicht, ob dir das mit deinem REIT weiter hilft.
Habe kanadische Aktien von BCE bei der Konkurrenz (max..... )liegen. 😎
Ja, das gilt für Aktien. Der Fragesteller hat aber keine Aktien, sondern Units.

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