am 20.12.2019 11:14
Mir wurden für zwei Wertpapieorders, die jeweils teilausgeführt wurden, von der Comdirect 8mal Clearstreamgebühren (23,20 Euro) berechnet.
Die Rückerstattung zumindest der 6fachen Gebühr wurde abgelehnt.
Konsequenz ist die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
am 20.12.2019 11:31
Hallo @Zeck,
das steht so im Preisleistungsverzeichnis (ist mir auch schon passiert): Bei Teilausführungen werden die Clearsteam-Gebühren für jede Teilausführung berechnet, auch dann, wenn sie Teilausführungen taggleich erfolgt sind. Um Teilausführungen zu vermeiden solltest du möglichst im LiveTrading handeln. Dort sind Teilausführungen zwar auch möglich, aber sehr selten.
Gruß paba
am 20.12.2019 12:24
Hallo @Zeck
Ich kann Deinen Ärger über die Mehrfachberechnung von Clearstream-Gebühren und die Konsequenzen, die Du daraus ziehst, voll und ganz verstehen. Hier verhält sich comdirect wahrlich nicht kundenfreundlich.
Siehe auch diesen Thread zu dem Thema:
/t5/Wertpapiere-Anlage/Clearstream-Abwicklungsentgelt/m-p/7937/highlight/true#M3055
Mir ist dies heuer auch beim Kauf eines Top-Preis-ETF passiert.
Ich habe nur deshalb nicht reklamiert, da die Provision mit 3,90 EUR gering war.
Gruß, Pramax
am 20.12.2019 13:49
@Pramax schrieb:Ich kann Deinen Ärger über die Mehrfachberechnung von Clearstream-Gebühren und die Konsequenzen, die Du daraus ziehst, voll und ganz verstehen. Hier verhält sich comdirect wahrlich nicht kundenfreundlich.
Wäre gut, wenn @SMTcomdirect das mal aufnimmt und an die zuständigen Stellen weiterleitet. Das ist wirklich Abzocke nicht so ganz die feine englische Art. Und ich will jetzt nicht hören 'wir geben nur die Gebühren weiter, die andere von uns verlangen' - Ihr habt die Marktmacht, ggü. Euren Dienstleistern selbstbewusst aufzutreten. Natürlich dürfen dem Kunden Gebühren (nach transparenter Information) durchgereicht werden, aber hier wurden ja offenbar keine Teilausführungen bestellt, also dürfen sie IMHO auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Steht die comdirect so gut da, dass sie sich leisten kann, Bestandskunden zu verprellen?
Den Unmut verstehe ich zu gut.
Grüße und ein schönes Wochenende,
Andreas
am 20.12.2019 14:15
Hallo @digitus,
das Feedback habe ich gerne weitergeleitet. Ich kann nichts zu einer möglichen Änderung sagen, möchte euch aber auch nicht all zu viel Hoffnung machen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 20.12.2019 14:45
@SMT_Jan-Ove schrieb:Hallo @digitus,
das Feedback habe ich gerne weitergeleitet. Ich kann nichts zu einer möglichen Änderung sagen, möchte euch aber auch nicht all zu viel Hoffnung machen.
Beste Grüße
Jan-Ove
Vielen Dank @SMT_Jan-Ove, aber das ist keine Änderung. Das steht schon seit ewigen Zeiten so in eurem Preisleistungsverzeichnis, siehe Seite 8:
"Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in 2 oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Die Orderentgelte und sonstigen Entgelte der Orderausführung fallen pro Teilausführung an. Ausgenommen hiervon sind bei taggleichen Teilausführungen an in- und ausländischen Börsenplätzen die Orderentgelte und börsenplatzabhängigen Entgelte."
Diese Art der Formulierung habe ich schon vor Jahren erstmals gegenüber comdirect erstmals kritisiert, das versteht wahrscheinlich ein Jurist sofort. Ein "Otto-Normal-Anleger" wird das fast immer falsch verstehen, nämlich so, dass alle Orderentgelte bei taggleicher Teilausführung nur einmal erhoben werden. Kein normaler Mensch kommt auf die Idee, dass Clearstream-Gebühren (aber auch manche anderen Entgelte) bei taggleicher Teilausführung dennoch mehrfach erhoben werden.
Und ehrlich gesagt, ich denke es juristisch mindesten fragwürde. Das wäre so, als ob ich bei meinem Weihändler 24 Flasche Wein bestelle und er mir jede Flasche einzeln liefert und mir dafür jedes Mal die Lieferkosten gesondert in Rechnung stellt.
Gruß paba
am 20.12.2019 14:56
Hallo @paba,
herzlichen Dank für deine Erläuterung. Ich habe das Feedback gerne entsprechend ergänzt.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 20.12.2019 21:53
@digitus schrieb:Natürlich dürfen dem Kunden Gebühren (nach transparenter Information) durchgereicht werden, aber hier wurden ja offenbar keine Teilausführungen bestellt, also dürfen sie IMHO auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Hängt das nicht ausschließlich von der Marktsituation ab? Natürlich wäre es wünschenswert, eine Order zur Vermeidung von Gebühren nie in mehrere Teile aufzuspalten, aber das scheint doch weder im Einflussbereich der Bank noch der Börse zu liegen. Außer vielleicht, wenn explizit ein Orderzusatz gegeben wird, dass die Order entweder "am Stück" oder gar nicht ausgeführt werden soll (ich weiß nicht, ob so ein Zusatz überhaupt angeboten wird).
Viele Grüße
Weinlese
am 20.12.2019 22:21
@Weinlese schrieb:Natürlich wäre es wünschenswert, eine Order zur Vermeidung von Gebühren nie in mehrere Teile aufzuspalten, aber das scheint doch weder im Einflussbereich der Bank noch der Börse zu liegen.
Eben. Solange es aber nicht in der Verantwortung des Kunden, der ja lediglich einen Verkauf beauftragt hat, liegt, sondern 'höheren Mächten' geschuldet ist, kann der Kunde auch nicht dafür zur Kasse gebeten werden. Das ist intransparent und unberechenbar ...
Grüße und gute N8,
Andreas
am 21.12.2019 11:55
Einzige mir in Deutschland bekannte Möglichkeit sich davor zu schützen ist im Xetra Immediate-or-cancel https://www.xetra.com/xetra-de/handel/ordertypen/ausfuehrungsbedingungen
An Ausländischen Börsenplätzen gibt es teilweise noch All or none http://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/all-or-none/6939
bzw Fill or kill http://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/fok/5368
Welche der unschiedlichen Varianten für einen die richtige ist sollte man sich gut überlegen.