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Clearstream-Gebühren

Zeck
Autor
1 Beiträge

Mir wurden für zwei Wertpapieorders,  die  jeweils teilausgeführt wurden, von der Comdirect 8mal Clearstreamgebühren  (23,20 Euro) berechnet.

Die Rückerstattung  zumindest der 6fachen Gebühr wurde abgelehnt.

Konsequenz ist die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

 

 

 

13 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Zeck,

         

das steht so im Preisleistungsverzeichnis (ist mir auch schon passiert): Bei Teilausführungen werden die Clearsteam-Gebühren für jede Teilausführung berechnet, auch dann, wenn sie Teilausführungen taggleich erfolgt sind. Um Teilausführungen zu vermeiden solltest du möglichst im LiveTrading handeln. Dort sind Teilausführungen zwar auch möglich, aber sehr selten.

 

Gruß paba

Pramax
Mentor ★★★
3.470 Beiträge

Hallo @Zeck 

 

Ich kann Deinen Ärger über die Mehrfachberechnung von Clearstream-Gebühren und die Konsequenzen, die Du daraus ziehst, voll und ganz verstehen. Hier verhält sich comdirect wahrlich nicht kundenfreundlich.

Siehe auch diesen Thread zu dem Thema:

/t5/Wertpapiere-Anlage/Clearstream-Abwicklungsentgelt/m-p/7937/highlight/true#M3055 

 

Mir ist dies heuer auch beim Kauf eines Top-Preis-ETF passiert.

Ich habe nur deshalb nicht reklamiert, da die Provision mit 3,90 EUR gering war.

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Pramax  schrieb:

Ich kann Deinen Ärger über die Mehrfachberechnung von Clearstream-Gebühren und die Konsequenzen, die Du daraus ziehst, voll und ganz verstehen. Hier verhält sich comdirect wahrlich nicht kundenfreundlich.


Wäre gut, wenn @SMTcomdirect das mal aufnimmt und an die zuständigen Stellen weiterleitet. Das ist wirklich Abzocke nicht so ganz die feine englische Art. Und ich will jetzt nicht hören 'wir geben nur die Gebühren weiter, die andere von uns verlangen' - Ihr habt die Marktmacht, ggü. Euren Dienstleistern selbstbewusst aufzutreten. Natürlich dürfen dem Kunden Gebühren (nach transparenter Information) durchgereicht werden, aber hier wurden ja offenbar keine Teilausführungen bestellt, also dürfen sie IMHO auch nicht in Rechnung gestellt werden.

 

Steht die comdirect so gut da, dass sie sich leisten kann, Bestandskunden zu verprellen?

 

Den Unmut verstehe ich zu gut.

 

Grüße und ein schönes Wochenende,

Andreas

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @digitus,

 

das Feedback habe ich gerne weitergeleitet. Ich kann nichts zu einer möglichen Änderung sagen, möchte euch aber auch nicht all zu viel Hoffnung machen.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

paba
Mentor
889 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Hallo @digitus,

 

das Feedback habe ich gerne weitergeleitet. Ich kann nichts zu einer möglichen Änderung sagen, möchte euch aber auch nicht all zu viel Hoffnung machen.

 

Beste Grüße

Jan-Ove


Vielen Dank @SMT_Jan-Ove, aber das ist keine Änderung. Das steht schon seit ewigen Zeiten so in eurem Preisleistungsverzeichnis, siehe Seite 8:

 

"Wichtiger Hinweis: Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen und somit eine Order in 2 oder mehreren Teilen ausgeführt werden. Die Orderentgelte und sonstigen Entgelte der Orderausführung fallen pro Teilausführung an. Ausgenommen hiervon sind bei taggleichen Teilausführungen an in- und ausländischen Börsenplätzen die Orderentgelte und börsenplatzabhängigen Entgelte."

 

Diese Art der Formulierung habe ich schon vor Jahren erstmals gegenüber comdirect erstmals kritisiert, das versteht wahrscheinlich ein Jurist sofort. Ein "Otto-Normal-Anleger" wird das fast immer falsch verstehen, nämlich so, dass alle Orderentgelte bei taggleicher Teilausführung nur einmal erhoben werden. Kein normaler Mensch kommt auf die Idee, dass Clearstream-Gebühren (aber auch manche anderen Entgelte) bei taggleicher Teilausführung dennoch mehrfach erhoben werden.

 

Und ehrlich gesagt, ich denke es juristisch mindesten fragwürde. Das wäre so, als ob ich bei meinem Weihändler 24 Flasche Wein bestelle und er mir jede Flasche einzeln liefert und mir dafür jedes Mal die Lieferkosten gesondert in Rechnung stellt.

 

Gruß paba

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @paba,

 

herzlichen Dank für deine Erläuterung. Ich habe das Feedback gerne entsprechend ergänzt.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@digitus  schrieb:

Natürlich dürfen dem Kunden Gebühren (nach transparenter Information) durchgereicht werden, aber hier wurden ja offenbar keine Teilausführungen bestellt, also dürfen sie IMHO auch nicht in Rechnung gestellt werden.


Hängt das nicht ausschließlich von der Marktsituation ab? Natürlich wäre es wünschenswert, eine Order zur Vermeidung von Gebühren nie in mehrere Teile aufzuspalten, aber das scheint doch weder im Einflussbereich der Bank noch der Börse zu liegen. Außer vielleicht, wenn explizit ein Orderzusatz gegeben wird, dass die Order entweder "am Stück" oder gar nicht ausgeführt werden soll (ich weiß nicht, ob so ein Zusatz überhaupt angeboten wird).

 

Viele Grüße

Weinlese

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Natürlich wäre es wünschenswert, eine Order zur Vermeidung von Gebühren nie in mehrere Teile aufzuspalten, aber das scheint doch weder im Einflussbereich der Bank noch der Börse zu liegen.


Eben. Solange es aber nicht in der Verantwortung des Kunden, der ja lediglich einen Verkauf beauftragt hat, liegt, sondern 'höheren Mächten' geschuldet ist, kann der Kunde auch nicht dafür zur Kasse gebeten werden. Das ist intransparent und unberechenbar ...

 

Grüße und gute N8,

Andreas

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Einzige mir in Deutschland bekannte Möglichkeit sich davor zu schützen ist im Xetra Immediate-or-cancel https://www.xetra.com/xetra-de/handel/ordertypen/ausfuehrungsbedingungen 

An Ausländischen Börsenplätzen gibt es teilweise noch All or none http://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/all-or-none/6939 

bzw Fill or kill http://www.finanztreff.de/wissen/boersenlexikon/fok/5368 

Welche der unschiedlichen Varianten für einen die richtige ist sollte man sich gut überlegen.