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Besteuerung von Termingeschäften ab 2021 - schreibt Eurem Abgeordneten!

nmh
Legende
9.960 Beiträge
Ich habe soeben folgende E-Mail an meinen Bundestagsabgeordneten geschickt. Die Neuregelung dürfte auch Discount-Zertifikate & Co treffen. Selbst Kleinanleger können durch sachgemäßen Einsatz von Stopkursen nicht vermeiden, dass ihr Verlust die Grenze von 10.000 Euro überschreitet - siehe die aktuelle Börsensituation.
 
Wer ab dem Jahr 2021 mit Discount-Zertifikaten 40.000 Euro Gewinn und 55.000 Euro Verlust (Summe: Verlust von 15.000 Euro) macht, darf auf den "Gewinn" von 30.000 Euro Steuern bezahlen. Die übrigen 45.000 Euro Verlust mag er in den nächsten Jahren mit etwaigen Gewinnen auf Zertifikate verrechnen. Das finde ich persönlich eher unschön. Hinzu kommt, dass die Verlustverrechnung nicht mehr auf Bankebene stattfindet, sondern dass man dies beim Finanzamt beantragen muss (Steuererklärung).
 
Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
ich schreibe Ihnen als Bürger aus Ihrem Wahlkreis. Ende 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der Union einem Gesetz zugestimmt, wonach ab 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden dürfen. Ich bin über diese unsymmetrische Besteuerung entsetzt. Sie widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Ich gehe davon aus, dass Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass diese Regelung nicht in Kraft tritt, und werde meine Wahlentscheidung zum nächsten Bundestag primär davon abhängig machen.
 
Beste Grüße aus Bogenhausen
- Unterschriftenmaschine hier ansetzen -
 
Hinweis: Vereinzelt liest man von juristischen Laien die Aussage, dass der Bundesfinanzhof (BFH, gleich bei mir um die Ecke in München) die Neuregelung sicher kippen wird. Diese Hoffnung verkennt, dass der BFH an Gesetze (hier das EstG) gebunden ist. Lediglich das Bundesverfassungsgericht hat eine Handhabe; aber Ihr wißt: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Das BVerfG trifft eher politische Entscheidungen.
 
Beste Grüße von den Juristen des nmh-Teams (mit familiären Beziehungen zum BFH)
 
Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
45 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

@ehemaliger Nutzer 

Ne ne.... Dass Gewinne aus Finanzgeschäften steuerpflichtig sind ist schon okay.

Nur die Verluste müssen weiterhin FAIR gegengerechnet werden dürfen.

 

Gruß Crazyalex


 

Das sehe ich anders. Denn ich halte es für wesentlich sinnvoller, daß die Gewinne bei den Anlegern bleiben und reinvestiert werden, anstatt daß Steuern daraus abgeschöpft werden, die sinnlos verballert werden. Zumindest der deutsche Staat geht völlig verantwortungslos mit seinen Einnahmen um.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@dg2210  schrieb:

 

Dies würde in meinen Augen der Gesamtbreite von Politik und der Gesamtverantwortung, die Sie als Wähler haben (...) nicht gerecht.

 

 


 Diese Aussage ist einfach klasse!


Mit dieser Aussage wird allerdings auch eine prinzipielle Schwäche unseres Wahlsystems deutlich. Als Wähler hat man gar nicht die Möglichkeit, für jedes Ressort einen individuellen Kandidaten zu wählen, der die eigenen Interessen in diesem Bereich am besten vertritt. Durch die Wahl des Direktkandidaten hat man zwar noch einen gewissen Freiraum, am Ende wird sich der gewählte Vertreter einer Partei aber doch wieder an den Fraktionszwang gebunden fühlen und im Sinne der Partei abstimmen. Damit bleibt für den Wähler letztlich nur die Wahl auf Parteiebene, mit der Hoffnung, die Partei setzt dann auch genau die Punkte aus dem Wahlprogramm um, denen man seine Zustimmung geben würde. In der Praxis wird das natürlich nie der Fall sein.

 

@nmhBelässt Du es bei dieser Antwort oder hakst Du noch einmal genauer nach? Möglicherweise ist er sich der gesonderten Verrechnung bei Termingeschäften auch gar nicht bewusst. Sich in jedes Thema so weit hineinzuarbeiten, dass man sich dazu eine Meinung bilden und halbwegs qualifiziert eine Abstimmungsentscheidung treffen kann, stelle ich mir ungeheuer schwierig vor.

 

Viele Grüße

Weinlese

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Ich bezahle sehr gerne Steuern. Was der Staat damit anstellt ist nicht meine Sache, dafür bin ich kein Experte. Steuern müssen sein, auch auf Kapitalerträge. Aber Steuern auf Phantomgewinne sind unfair.

 

Ja, ich habe nochmal nachgefragt und dabei auch das Beispiel der Discount-Zertifikate gebracht. Wenn eine Antwort kommt, werde ich sie hier posten. Einstweilen kann ich nur hoffen, dass möglichst viele von Euch meinem Beispiel folgen. Denn Politiker wollen Sachprobleme lösen und sie wollen wiedergewählt werden. Die einen mehr vom einen, die anderen mehr vom anderen. Aber an seiner Reaktion auf meine Wahldrohung merkt man, dass er zumindest wiedergewählt werden möchte.

 

Übrigens bitte keine Kritik an der Politik allgemein. Jeder kann sich selbst politisch engagieren. Und zumindest kann jeder seinem Abgeordneten schreiben. Ich gehe davon aus, dass (Ieider) nur wenige von Euch sich die Mühe gemacht haben. Dann muss man aber auch das Ergebnis akzeptieren.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Zilch
Legende
7.918 Beiträge

@nmh  schrieb:

Einstweilen kann ich nur hoffen, dass möglichst viele von Euch meinem Beispiel folgen. Denn Politiker wollen Sachprobleme lösen und sie wollen wiedergewählt werden.

 

nmh

 


Meine Frage war ernst gemeint und bleibt bestehen: 

Ich sitze so oder so an der Grenze zu Wahlbereichen, aber ich habe zwei Bundestagsabgeordnete zur Auswahl (also in meinem Wahlkreis dem ich bei der letzten Wahl zugehörig war). Und beide scheinen mir mit Finanzen wenig zu tun zu haben.

An wen soll ich mich da großartig wenden?

 

Beste Grüße!

 

Edit: Ich möchte kurz dazu sagen dass ich auf Grund der enttäuschenden Politik der letzten JAHRE extremst politikverdrossen bin. Ich gehe zur Wahl und das war's, ansonsten versuche ich zu überleben und nicht an den ganzen Mist der so angestellt wird zu denken 😕

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

Sonnenwiese
Experte
127 Beiträge

@nmh  schrieb:

... Einstweilen kann ich nur hoffen, dass möglichst viele von Euch meinem Beispiel folgen. ...

 

... Ich gehe davon aus, dass (Ieider) nur wenige von Euch sich die Mühe gemacht haben. ...

 

nmh

 


Hallo @nmh ,

 

es ist immer wieder sehr angenehm von dir zu lesen. Unaufgeregt, sachlich, informativ und sehr oft mit einer guten Prise Humor gewürzt.

 

Das gefällt mir sehr!

 

Daher möchte ich dir an dieser Stelle auch eine entsprechende Rückmeldung hinterlassen. Da es in meiner Heimatstadt nur zwei Bundestagswahlkreise gibt, habe ich beide Abgeordnete heute unter dem Betreff "Politik gegen private Anleger" angeschrieben. Zusätzlich hat auch die Abgeordnete aus meinem Landtagswahlkreis diese E-Mail erhalten.

 

Beste Grüße an alle!

Sonnenwiese

Crazyalex
Legende
7.750 Beiträge

Hallo zusammen!

 

Ich hatte meine zwei Wahlkreisabgeordnete auch angeschrieben.

Die CDU hat sich schon zurückgemeldet.

 

Kurzform:

* Abgeordneter bedankt sich.

* Hinweis auf Komplexität des Themas

* Ordnet mich aufgrund meiner Darlegung als Privatanleger und nicht gewerblich ein

* "Da Sie nicht näher darlegen, ob Sie Ihre Termingeschäfte in bedingten (Optionen) oder unbedingten Geschäften (Futures) ausüben, und auch nicht darlegen, in welchem Umfang Sie Termingeschäfte machen, ist nicht erkennbar, ob und in welcher Intensität Sie von der am 21.12.2019 getroffenen Gesetzesänderung betroffen sein werden."

* weist darauf hin, dass es häufig stark davon abhängt wie stark man sich in Short- oder Long-Positionen befindet

* Weißt darauf hin, ob man ausschließlich an Eurex oder auch amerikanischen Börsen Termingeschäfte abwickelt sich auf die steuerliche Betroffenheit auswirkt

* Kurzer hinweis ich hätte wohl wenig Erfahrung in diesem Bereich (wo er Recht hat) und meine Unsicherheit wohl von den Beiträgen in den entsprechenden Fachmedien herrührt

* Hinweis, dass die Union die Grenze nicht wollte, man aber einen Kompromiss mi der SPD finden musste die keinerlei Verlustverrechnung wollte

* Möchte wissen, ob ich das auch an die SPD gesendet habe -> ja hab ich Smiley (fröhlich)

* Allgmeiner Hinweis, dass man eben manchmal Kompromisse eingehen müsse und dieEigene Position nicht immer zu verwirklichen sei

* Er wolle sich dadür einsetzen, dass das gekippt wird und wieder eine vollständig Gewinn-/Verlustverrechnung anzustreben sei. Nur diese sei entsprechend sachgerecht.

 

@nmh 

Im Gegensatz zu Deinem Wahlkreisabgeordneten war der allgemeine Tonfall bei mir nicht belehrend sondern sachlich nüchtern. Die Formulierungen waren durchaus verständnissvoll(er) - sowohl für mein Einzelschicksal als auch im Gesamtbild. Als Politiker hat er seinen Job zumindest diesbezüglich schon mal deutlich besser gemacht!

 

Gruß Crazyakex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

zertifan
Autor ★★
19 Beiträge

Ich habe den Text von nmh an meinen Abgeordneten geschickt und heute folgende Antwort von ihm erhalten:

 

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.

Zunächst noch einmal zur Klarstellung: Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mittelung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt.

 

Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt, wie Ihnen bereits bekannt ist. Nicht verrechnete Verluste - das ist wichtig - können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalteprämien verrechnet werden. Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Die Regelung findet für Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31. Dezember 2020 eintreten, Anwendung.

 

Zum Hintergrund: Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte bereits im Elektromobilitätsgesetz (JStG 2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 zunächst sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste erreichen: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lassen würde. Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, könnne aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro sofort verrechnet werden. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht sofort geltend machen zu können.

 

In den vielen uns vorgetragenen Bespielen ist auch zu bedenken, dass bereits nach der bestehenden Rechtslage eine Verrechnung sog. Termingeschäfte mit der Veräußerung von Aktienveräußerungen nicht möglich ist: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG dürfen Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Dementsprechend ist die steuerliche Gewinn- und Verlustverrechnung von Aktien und entsprechenden Sicherungsgeschäften nicht möglich. Dies galt und gilt bereits vor der jetzigen Neuregelung zu den Termingeschäften.

 

Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. Ansonsten hätte dieser möglicherweise alle weiteren, wichtigen Steuergesetze blockiert.  Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen BFH-Rechtsprechung.

 

Die Regelung ist dank der Hartnäckigkeit der Unionsfraktion aber zumindest besser als die bis 2016 bestehende Verwaltungsauffassung und auch besser als das Vorhaben des Bundesfinanzministers, die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten vollständig auszuhebeln.

 

Wir werden die von Ihnen angeführten Argumente jedoch gerne aufnehmen und nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen. Dies habe ich mit meinen zuständigen Kollegen im Finanzausschuss geklärt. Wie zuvor bereits beschrieben, gilt die Beschränkung bei Termingeschäften und Optionsgeschäften erst nach dem 31.12.2020. Damit haben wir noch etwas Zeit für neue Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihren Argumenten den Koalitionspartner nochmal umstimmen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

@nmh  schrieb:

Ich bezahle sehr gerne Steuern.


Lieber @nmh,

 

ich schalte Vroniplag ein. Das ist doch eindeutig ein paraphrasiertes, verkürztes Zitat von mir ohne Quellenangabe:

"Ich zahle gerne die Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 EStG, (...)."

 

Für die Zitatabschöpfung beschlagnahme schöpfe ich alle Schokolade von Lindt & Sprüngli (870503) nebst allen Commerzbank-Zertifikaten auf Lindt ab, die in den Depots der Community lauern.

Daneben alle Currys von Unilever (A0JMQ9), die ich gerade finde. (klick) lecker Katze (Zunge)

 

Wenigstens antworten eure Abgeordneten. Der merkeltreue "Sleepy Joe Volker" ist wohl im Urlaub - oder kann den Formulierungsvorschlag der Unionsfraktion nicht weiterleiten.

 

Noch zur Sache:

Lindt & Sprüngli ist ein sehr gutes Beispiel. Wenn ein Privatanleger keine einzelne Aktie für 7.325 CHF kaufen kann und sich stattdessen für ein Zertifikat (z.B. CJ77C6) entscheidet, dessen Kursverlauf der Aktie folgt, wird er bestraft.

Meines Erachtes ist es eine verdeckte Steuererhöhung.

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Klugscheiss - Vorsicht, für 7.000 Euro bekommst Du nicht die Aktie, sondern den Partizipationsschein.

Crazyalex

Kurz fürs Protokoll: Die Tante von der SPD hat sich bisher nicht gemeldet.

Das bedeutet somit schon mal pauschal einen Vorsprung für den Onkel aus der CDU.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!