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Besteuerung von Termingeschäften ab 2021 - schreibt Eurem Abgeordneten!

nmh
Legende
9.960 Beiträge
Ich habe soeben folgende E-Mail an meinen Bundestagsabgeordneten geschickt. Die Neuregelung dürfte auch Discount-Zertifikate & Co treffen. Selbst Kleinanleger können durch sachgemäßen Einsatz von Stopkursen nicht vermeiden, dass ihr Verlust die Grenze von 10.000 Euro überschreitet - siehe die aktuelle Börsensituation.
 
Wer ab dem Jahr 2021 mit Discount-Zertifikaten 40.000 Euro Gewinn und 55.000 Euro Verlust (Summe: Verlust von 15.000 Euro) macht, darf auf den "Gewinn" von 30.000 Euro Steuern bezahlen. Die übrigen 45.000 Euro Verlust mag er in den nächsten Jahren mit etwaigen Gewinnen auf Zertifikate verrechnen. Das finde ich persönlich eher unschön. Hinzu kommt, dass die Verlustverrechnung nicht mehr auf Bankebene stattfindet, sondern dass man dies beim Finanzamt beantragen muss (Steuererklärung).
 
Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
ich schreibe Ihnen als Bürger aus Ihrem Wahlkreis. Ende 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der Union einem Gesetz zugestimmt, wonach ab 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden dürfen. Ich bin über diese unsymmetrische Besteuerung entsetzt. Sie widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Ich gehe davon aus, dass Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass diese Regelung nicht in Kraft tritt, und werde meine Wahlentscheidung zum nächsten Bundestag primär davon abhängig machen.
 
Beste Grüße aus Bogenhausen
- Unterschriftenmaschine hier ansetzen -
 
Hinweis: Vereinzelt liest man von juristischen Laien die Aussage, dass der Bundesfinanzhof (BFH, gleich bei mir um die Ecke in München) die Neuregelung sicher kippen wird. Diese Hoffnung verkennt, dass der BFH an Gesetze (hier das EstG) gebunden ist. Lediglich das Bundesverfassungsgericht hat eine Handhabe; aber Ihr wißt: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Das BVerfG trifft eher politische Entscheidungen.
 
Beste Grüße von den Juristen des nmh-Teams (mit familiären Beziehungen zum BFH)
 
Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
45 ANTWORTEN

huhuhu
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7.330 Beiträge

@zertifan  schrieb:

Ich habe den Text von nmh an meinen Abgeordneten geschickt und heute folgende Antwort von ihm erhalten:

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte


Ein kluger & weiser Mann  Smiley (fröhlich)

Pfoisch
Experte ★
127 Beiträge

GetBetter
Legende
7.317 Beiträge

Im ganzen Trubel um die BFH-Einschätzung, die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Aktienverlusten könnte verfassungswidrig sein, ist ein Schreiben des BMF vom vergangenen Donnerstag zur Besteuerung von Termingeschäften und vor allem, was Termingeschäfte überhaupt sind, etwas untergegangen.

 

Die Flut von Mails, Briefen und Faxen, die aufgrund der Anregung von @nmh auf eure Abgeordneten niedergeprasselt sind, hat offenbar Wirkung gezeigt:

Zertifikate, auch Discountzertifikate und Knockouts, gelten demnach nicht als Termingeschäfte.

 

Bei der Frage, inwiefern Verluste, die durch das Erreichen der KO-Schwelle und das quasi-wertlose Ausbuchen erlitten werden, unbegrenzt verrechnet werden können, finde ich noch keine für mich eindeutigen Antworten. Dieser Punkt wird aber durch die jüngste BFH-Bewertung möglicherweise sowieso nochmal neu zu betrachten sein.

Zilch
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7.853 Beiträge

Zum letzten Punkt lässt sich sagen, dass es Emittenten gibt, die einen Restwert auszahlen. Da muss man im Basisinformationsblatt nachschauen. Trotz des ausknockens ist es dann kein steuerlicher Totalverlust und ganz normal verrechenbar.

 

Aber unbedingt ins Basisinformationsblatt schauen, das ist kein Muss sondern einfach eine Nettigkeiten der Emittenten! 

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

GetBetter
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7.317 Beiträge

@Zilch  schrieb:

Zum letzten Punkt lässt sich sagen, dass es Emittenten gibt, die einen Restwert auszahlen.


Randnummer 63:

"Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es [...] infolge des Erreichens der Knock-out-Schwelle ausgebucht wurde."

 

Da steht mit keinem Wort, dass eine minimalistische Restwert-Auszahlung von Bedeutung wäre.

 

Ich gebe Dir definitiv Recht, dass eine Auszahlung sehr wahrscheinlich eine Rolle spielen wird. Sonst würde man ja sogar bei Zertifikaten mit einem angenommenen Restwert von z.B. 2 € (Basiswert != KO-Schwelle) auch einen wertlosen Verfall attestieren müssen, was kaum im Sinne des Erfinders sein kann.

 

Vielleicht sieht es der Gesetzgeber auch zweigeteilt:

Erst kommt die Rückzahlung des Restwertes (verrechenbar), dann die Ausbuchung (nicht mehr verrechenbar aber egal da der Restwert vorher schon gezahlt wurde).

 

Egal, denn...

  1. erwarte ich aufgrund des BFH-Statements geänderte Regeln zur Verrechenbarkeit
  2. lasse ich keine KOs in den KO laufen
  3. selbst falls Punkt 2 mal schief gehen sollte passiert das nicht annähernd in Größenordnungen von 20.000 €/a.

Zilch
Legende
7.853 Beiträge

@GetBetter  schrieb:


Randnummer 63:

"Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es [...] infolge des Erreichens der Knock-out-Schwelle ausgebucht wurde."

 

Da steht mit keinem Wort, dass eine minimalistische Restwert-Auszahlung von Bedeutung wäre.


Ich hätte zu Ende lesen sollen 😄

 

Ja, die Scheine mit KO-Schwelle != Basispreis wären unnütz und wären somit rein von der Randnummer her rechtlich ein Totalverlust. Ich denke, dass es hier Spielraum geben wird.

Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Zweiteilung geben wird. Denn sonst wäre das ja jetzt schon. Einen Totalverlust kannst du nicht über die Verrechnungstöpfe geltend machen - und ein Restwert ist ja nichts, was in den Topf fließen könnte. Was soll vom Restwert dann verrechenbar sein?

 

Ich lasse mich da überraschen, sehe aber die drei Punkte die du nanntest genauso und denke, dass auch der BFH hier klare Regeln schaffen wird.

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