am 04.03.2023 18:50
ebe Experte, ich versuche gerade die Berechnung einer Steuermitteilung einer Dividendenzahlung aus den USA nachzuvollziehen. Irgendwie errechne ich hier Abweichungen. Ich zweifle die korrekte Ausweisung nicht an, sondern will diese nur nachvollziehen können. Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Sprünge helfen könnte, mglw. ein Rechenfehler:
Annahmen:- Ermäßigter Quellensteuersatz 15 % USA.-> Volle Anrechnung auf Kapitalertragssteuer von 25%.
Nach meiner Berechnung wären das dann ein Steuerabzug von 0,25-0,15= 10%
Werte auf der Steuerbescheinigung:
-7zu ihren Gunsten vor Steuern:74
-g Bemessungsgrundlage : 87,06
- Angerechnete Quellensteuer: 13,6
Lege ich aber hier die oben erwähnten 0,25-0,15= 10% zu Grunde, käme ich hier auf einen Steuerabzug von 8,706.
- Ausgewiesene Kapitalertragsteuer ist aber 8,54
So, wo ist hier der Rechenfehler von mir? Wie gesagt, ich zweifle die Richtigkeit nicht an, ich will es nur rechnerisch verstehen. Wahrscheinlich nur eine kleine Sache.
Danke Euch!
04.03.2023 19:28 - bearbeitet 07.03.2023 17:10
04.03.2023 19:28 - bearbeitet 07.03.2023 17:10
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am 04.03.2023 21:19
Hallo @feiyang,
um es genau nachrechnen, bitte einmal Dividende x Stück mitteilen und den Devisenkurs, der auf der Dividendengutschrift vermerkt ist. Dass du bei der Berechnung teilweise zwischen Dollar und Euro hin- und herspringen musst, hast du beachtet?
Grüße
Marin
04.03.2023 22:07 - bearbeitet 07.03.2023 17:10
04.03.2023 22:07 - bearbeitet 07.03.2023 17:10
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am 04.03.2023 23:10
@ehemaliger Nutzer schrieb:Die verbleibenden 0,17 EUR müssen aus einem der Verrechnungstöpfe oder durch einen Restfreibetrag kommen.
Das kann nicht die Erklärung sein. Wenn nämlich Verlustverrechnungstopf und Freibetrag schon vor der Dividendengutschrift bis auf 17 Cent ausgenutzt waren, dann wäre ja nach Verrechnung mit diesen 17 Cent unmittelbar die anrechenbare Quellensteuer aus dieser hier diskutierten Gutschrift zum Tragen gekommen.
Dadurch wären dann allerdings auch die verbliebenen 8,54 € bzw. 8,71 € sofort gedeckt gewesen, so dass es zu überhaupt keinem Abzug mehr gekommen wäre.
Irgendwas passt nicht zusammen. Insofern ist der Ansatz von @Marin mal alles von vorne durchrechnen zu wollen schon richtig.
Dazu wären allerdings zusätzlich auch die vor Abrechnung gültigen Stände der Verrechnungstöpfe, des noch verfügbaren Freibetrages sowie der anrechenbaren QSt hilfreich.
04.03.2023 23:16 - bearbeitet 04.03.2023 23:18
Mit solchen komischen Zahlen und Tippfehlern kann man doch nichts rechnen. 😞
Kannst du nicht die Daten von der Abrechnung posten?
Da steht doch alles drauf und das ist sicher auch richtig.
Bei einem Bruttoertrag von 74 Euro kann die Bemessungsgrundlage doch niemals 87,06 Euro sein.
am 04.03.2023 23:22
@Silver_Wolf schrieb:Bei einem Bruttoertrag von 74 Euro kann die Bemessungsgrundlage doch niemals 87,06 Euro sein.
Der Bruttoertrag ist sicher nur brutto im Sinne der Kapitalertragssteuer aber bereits netto im Sinne der Quellensteuer.
am 04.03.2023 23:35
@GetBetter schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Bei einem Bruttoertrag von 74 Euro kann die Bemessungsgrundlage doch niemals 87,06 Euro sein.
Der Bruttoertrag ist sicher nur brutto im Sinne der Kapitalertragssteuer aber bereits netto im Sinne der Quellensteuer.
Ach komm, im Sinne der *Steuer ist doch wieder nur BS.
Es gibt klare Zahlen und klare Regeln wie diese zu berechnen sind.
Das ist doch nun wieder Kindergarten. 😞
Brutto in USD
Quellensteuer 15% in USD
Quellensteuer in EUR
Steuerpflichtiger Gesamtertrag
Mit Quellensteuer verrechnet
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer gesamt
KeSt + Soli
Netto in EUR
04.03.2023 23:40 - bearbeitet 07.03.2023 17:11
04.03.2023 23:40 - bearbeitet 07.03.2023 17:11
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am 04.03.2023 23:48
Die genannten Zahlen stammen nicht von OP und sind vollkommener Quatsch.
Die QuSt wird doch nicht gegen die volle KESt verrechnet.