am 06.03.2023 00:28
Man findet das natürlich sofort auf Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer_(Deutschland)#Erm%C3%A4%C3%9Figter_Steuersatz
Aber ich schreibe es hier nochmal explizit rein.
Falls nochmal jemand nach Kapitalertragsteuer, KESt und Steuersatz fragt. 🙂
Bei der Kirchensteuer gibt es 3 Möglichkeiten: 0%, 8% oder 9%.
Der Steuersatz für die KESt beträgt dabei dann
1 / 4,00
1 / 4,08
1 / 4,09
Ganz nett, aber natürlich ist die Gesamtbelastung durch die Kirchensteuer höher.
Alles zusammen mit Soli macht dann
0,26375000
0,27818628
0,27995110
Die letzte Stelle ist gerundet.
am 06.03.2023 17:21
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
am 06.03.2023 17:32
@feiyang schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
Weil das so vorgeschrieben ist. 😞
Bruttoertrag - Freistellungen - Verlustvortrag - Freibetrag - 4* anrechenbare Quellensteuer
ergibt die Bemessungsgrundlage.
Falls der Betrag in den ersten Schritten schon Null wird wird die Quellensteuer nicht angerechnet.
am 06.03.2023 18:40
@Silver_Wolf schrieb:
@feiyang schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Wie die 8,54 EUR zustande kommen kann ich nicht nachvollziehen.
Also Bruttoertrag 87,06 Euro.
Darauf QuSt 13,06
Bemessungsgrundlage 87,06 - 4*13,06 = 34,82
Der OP ist in einer Kirche und zahlt nur 24,45% KESt. 🙂
34,82 * 0,2445 = 8,51 Euro.
Nochmal etwas präziser:
Die Kirchensteuer beträgt offenbar 8% und damit die KESt 24,5098 %.
34,82 * 0,245098 = 8,534 Euro, aufgerundet 8,54.
Warum rechnest Du denn hier 4 mal die Quellensteuer von 13,06?
Weil das so vorgeschrieben ist. 😞
Bruttoertrag - Freistellungen - Verlustvortrag - Freibetrag - 4* anrechenbare Quellensteuer
ergibt die Bemessungsgrundlage.
Falls der Betrag in den ersten Schritten schon Null wird wird die Quellensteuer nicht angerechnet.
Aha 4+ anrechenbare Quellensteuuer war mir hier neu. Ich bin davon ausgegangen, dass beim ermäßigten Quellensteuersatz USA von 15 % ben diese 15% voll angerechnet werden können.
Scheinbar falsch gedacht, von vierfach habe ich bisher nichts gehört., das wären ja dann 60%
06.03.2023 19:17 - bearbeitet 07.03.2023 15:37
06.03.2023 19:17 - bearbeitet 07.03.2023 15:37
@feiyang schrieb:
Aha 4+ anrechenbare Quellensteuuer war mir hier neu. Ich bin davon ausgegangen, dass beim ermäßigten Quellensteuersatz USA von 15 % ben diese 15% voll angerechnet werden können.
Scheinbar falsch gedacht, von vierfach habe ich bisher nichts gehört., das wären ja dann 60%
Die Bemessung ist die Grundlage für die Steuer. 😞
Brutto 100
QuSt 15
Bemessung (ohne Freistellung und Verlustverrechnung) 100 - 4*15 = 40
KESt 10
Netto 100 - 15 - 10 - SolZ = 73,62 EUR
Das sind die gleichen 25% die auch bei inländischen Erträgen anfallen.