am 04.03.2023 18:50
ebe Experte, ich versuche gerade die Berechnung einer Steuermitteilung einer Dividendenzahlung aus den USA nachzuvollziehen. Irgendwie errechne ich hier Abweichungen. Ich zweifle die korrekte Ausweisung nicht an, sondern will diese nur nachvollziehen können. Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Sprünge helfen könnte, mglw. ein Rechenfehler:
Annahmen:- Ermäßigter Quellensteuersatz 15 % USA.-> Volle Anrechnung auf Kapitalertragssteuer von 25%.
Nach meiner Berechnung wären das dann ein Steuerabzug von 0,25-0,15= 10%
Werte auf der Steuerbescheinigung:
-7zu ihren Gunsten vor Steuern:74
-g Bemessungsgrundlage : 87,06
- Angerechnete Quellensteuer: 13,6
Lege ich aber hier die oben erwähnten 0,25-0,15= 10% zu Grunde, käme ich hier auf einen Steuerabzug von 8,706.
- Ausgewiesene Kapitalertragsteuer ist aber 8,54
So, wo ist hier der Rechenfehler von mir? Wie gesagt, ich zweifle die Richtigkeit nicht an, ich will es nur rechnerisch verstehen. Wahrscheinlich nur eine kleine Sache.
Danke Euch!
05.03.2023 00:12 - bearbeitet 07.03.2023 17:11
05.03.2023 00:12 - bearbeitet 07.03.2023 17:11
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05.03.2023 00:21 - bearbeitet 05.03.2023 00:26
05.03.2023 00:21 - bearbeitet 05.03.2023 00:26
@ehemaliger Nutzer schrieb:
Verstehe ich nicht. Die QSt aus der Dividendengutschrift ist doch vollständig angerechnet worden.
Wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, der Aktionär aber für eine Dividendenzahlung QSt abgezogen bekommt, dann wird der entsprechende Betrag im Topf "anrechenbare QSt" festgehalten. Das passiert selbst dann, wenn der QSt bei der Berechnung der KapESt berücksichtigt wird.
Sobald nun der Freibetrag ausgeschöpft ist, wird dieser Topf anrechenbare QSt bei weiteren Ausschüttungen sukzessive geleert.
In Deiner Theorie würde der Freibetrag schon vorher so gut wie aufgebraucht gewesen sein, so dass die bei der hier besprochene Dividendenzahlung abgezogene QSt von 13,06 € zwar zunächst in den Topf wandert, nach Verbrauch der 17 Cent aber sofort wieder dem Rest gegengerechnet werden kann.
Du hast aber Recht, dass es Konstellationen geben kann, in denen es doch durch einen noch verfügbaren Freibetrag erklärbar wäre. Insofern war meine anfängliche Aussage zu pauschal.
am 05.03.2023 00:27
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Die genannten Zahlen stammen nicht von OP und sind vollkommener Quatsch.
Die QuSt wird doch nicht gegen die volle KESt verrechnet.
Doch, die QSt wird in voller Höhe mit der KESt verrechnet, vorausgesetzt
1. die QSt beträgt max. 15% (z.B. US-Aktien - wenn der Broker als "Qualified Intermediary" gilt)
2. die QSt ist gem. Doppelbesteuerungsabkommen in voller Höhe anrechenbar (z.B. US-Aktien)
3. der Verlusttopf Sonstige ist leer
4. es ist kein Freibetrag vorhanden oder dieser ist bereits vollständig aufgebraucht
Ja, aber nicht in der Art und Weise wie du es oben geschrieben hast.
Die anrechenbare Quellensteuer wird *4 von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Wenn diese nicht wegen Freistellung positiv ist.
Darauf wird dann die KESt berechnet.
05.03.2023 00:38 - bearbeitet 07.03.2023 17:12
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05.03.2023 01:01 - bearbeitet 07.03.2023 17:12
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05.03.2023 01:20 - bearbeitet 07.03.2023 17:12
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am 05.03.2023 01:34
@feiyang schrieb:ebe Experte, ich versuche gerade die Berechnung einer Steuermitteilung einer Dividendenzahlung aus den USA nachzuvollziehen. Irgendwie errechne ich hier Abweichungen. Ich zweifle die korrekte Ausweisung nicht an, sondern will diese nur nachvollziehen können. Wäre schön, wenn mir jemand hier auf die Sprünge helfen könnte, mglw. ein Rechenfehler:
Annahmen:- Ermäßigter Quellensteuersatz 15 % USA.-> Volle Anrechnung auf Kapitalertragssteuer von 25%.
Nach meiner Berechnung wären das dann ein Steuerabzug von 0,25-0,15= 10%
Werte auf der Steuerbescheinigung:
-7zu ihren Gunsten vor Steuern:74
-g Bemessungsgrundlage : 87,06
- Angerechnete Quellensteuer: 13,6
Lege ich aber hier die oben erwähnten 0,25-0,15= 10% zu Grunde, käme ich hier auf einen Steuerabzug von 8,706.
- Ausgewiesene Kapitalertragsteuer ist aber 8,54
So, wo ist hier der Rechenfehler von mir? Wie gesagt, ich zweifle die Richtigkeit nicht an, ich will es nur rechnerisch verstehen. Wahrscheinlich nur eine kleine Sache.
Danke Euch!
Du berücksichtigst bei Deiner Berechnung auch, dass Du auf Kapitalerträge zusätzlich zur Kapitalertragssteuer noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bezahlen musst?
am 05.03.2023 01:35
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
Ja, aber nicht in der Art und Weise wie du es oben geschrieben hast.
Die anrechenbare Quellensteuer wird *4 von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Wenn diese nicht wegen Freistellung positiv ist.
Darauf wird dann die KESt berechnet.
Hä? Ob ich die QSt direkt von der KESt abziehe, oder die Bemessungsgrundlage, aus der sich die KESt mit 25% errechnet, um den vierfachen Betrag der QSt reduziere, führt doch exakt zum selben Ergebnis.
Unsinn.
Nicht wenn du noch eine Freistellung bei der Bemessung hast.
Egal ob Freibetrag oder Verlustvortrag.
am 05.03.2023 08:05
@feiyang schrieb:ebe Experte, ich versuche gerade die Berechnung einer Steuermitteilung einer Dividendenzahlung aus den USA nachzuvollziehen.
So, wo ist hier der Rechenfehler von mir? Wie gesagt, ich zweifle die Richtigkeit nicht an, ich will es nur rechnerisch verstehen.
Die richtige Antwort war in den letzten 17 Beiträgen vermutlich dabei.
Solange sich der Eröffner des Beitragsfadens aber nicht zu den jeweiligen Ideen/ Lösungsvorschlägen äussert, bleiben auch die nächsten 10 potentiellen Beiträge reine Spekulation ohne Mehrwert.😳
am 05.03.2023 08:18
Zum Thema gab es bisher 17 Antworten, und es scheint kein Ende in Sicht.
Häufig geben ja Steuermitteilungen Rätsel auf.
Dazu kommt, dass jede Bank eine eigene Abrechnungsmethode hat.
Unter dem Strich und im Normalfall werden bei US Aktien 10% Abgeltungssteuer + Soli abgezogen.
Comdirect braucht für die Abrechnung zwei Belege,
eine Dividendengutschrift
und eine Steuermitteilung
In der letzteren wird die Steuer ermittelt
Wichtig ist die Steuerbemessungsgrundlage.
Ohne Taschenrechner kann man die Richtigkeit der Steuer nachvollziehen. Bei 400 €sind das 40€ Kap + Soli.
Ist natürlich noch ein Freistellungsbetrag vorhanden, werden die 40€ damit verrechnet.
Wenn die Berechnung fehlerhaft ist, diese bei der Beschwerdeabteilung monieren.
Für mich sind diese Steuermitteilungen einfach zu verstehen.
Ich wünsche einen schönen Sonntag.