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Alle Jahre wieder: steuerliche Optimierung zum Jahresende

FakeAccount
Mentor
934 Beiträge

Aus aktuellem Anlass und in guter Tradition (siehe hier) bittet mein Nachbar nmh, Euch folgendes auszurichten.

 

Alle Jahre wieder!

 

Ihr habt nur noch knapp drei Wochen Zeit, Eure steuerliche Situation bis zum Jahresende zu optimieren. Bitte ruft im Persönlichen Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht die Zusammenfassung auf. Jetzt bitte auf zwei Dinge achten:

 

1.  Sparerfreibetrag und Quellensteuer voll nutzen!

 

Der Sparer-Freibetrag von 1000 EUR (Ledige)  oder 2000 Euro (Verheiratete) kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

 

Schaut bitte in die Zeilen "in Anspruch genommener Freibetrag" und "verbleibender Freibetrag". Falls beim "verbleibenden Freibetrag" etwas anderes als eine Null steht, besteht Handlungsbedarf. In der Zeile "in Anspruch genommener Freibetrag" sollte Euer Freibetrag in voller Höhe stehen, also für Ledige 1000 EUR. Falls hier weniger steht, habt Ihr möglicherweise vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, und solltet das schnell nachholen. Ich ignoriere hier, dass manche auch noch Depot bei anderen Banken haben.

 

Falls Ihr Euren Freibetrag nicht bis zum Jahreswechsel durch Gewinne (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) in Anspruch genommen habt, ist er unwiderruflich verloren! In diesem Fall prüft bitte, ob Ihr Wertpapiere im Depot habt, die Ihr mit entsprechend hohem Gewinn verkaufen und sofort wieder zurückkaufen könnt.

 

Ein Beispiel:

Ihr habt von Eurem Freibetrag von 1000 EUR bisher nur 600 EUR verbraucht; bleiben 400 EUR. Gleichzeitig habt Ihr eine Aktie im Depot, die Ihr zu 3000 EUR gekauft habt und die heute 3700 EUR wert ist. Diese Aktie solltet Ihr komplett verkaufen und gleich wieder zurückkaufen.

 

Beim Verkauf entsteht ein Gewinn von 700 EUR. Durch den restlichen Freibetrag müsst Ihr aber nur 300 EUR davon versteuern, der Teilgewinn von 400 EUR ist steuerfrei.

 

Durch diese steuerfreien 400 EUR spart Ihr Steuern in Höhe von 400 x 0,25 x 1,055 = 105,50 EUR (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer). Das ist mehr als die Gebühren für den Verkauf und sofortigen Rückkauf. Diese Steuerersparnis wäre für 2023 verloren, wenn Ihr mit dem Verkauf bis nächstes Jahr wartet.

 

Durch den sofortigen Rückkauf bekommt die Aktie neue Anschaffungskosten in Höhe von 3700 EUR. Wenn Ihr jetzt in Zukunft diese Aktie für sagen wir mal 5000 EUR verkauft, beträgt der steuerpflichtige Gewinn nur noch 1300 EUR (5000 - 3700) und nicht 2000 EUR (5000 - 3000).

 

Der Vorteil des Manövers ist, dass Ihr Euren Freibetrag für 2023 ausgeschöpft habt.

 

Analog gilt das übrigens für ausländische Quellensteuer. Falls in der Zeile "anrechenbare (!) ausländische Quellensteuer" ein Wert größer Null steht, solltet Ihr durch den Verkauf von Wertpapieren, die im Buchgewinn liegen, dafür sorgen, dass die Quellensteuer nicht verloren geht.

 

2.  Verluste realisieren

 

Verluste aus Wertpapiergeschäften können nur in die Zukunft vorgetragen werden, nicht in vergangene Jahre zurückgetragen. Das bedeutet: Wenn Ihr dieses Jahr bereits Steuern auf Wertpapiergewinne bezahlt habt und gleichzeitig Aktien oder andere Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot liegen habt, solltet Ihr darüber nachdenken, diese Verluste durch einen sofortigen Verkauf zu realisieren. Falls Ihr weiter an die Aktien glaubt, könnt Ihr sie ja sofort wieder zurückkaufen.

 

Ob Ihr Positionen mit Buchverlust habt, seht Ihr in der Depotübersicht -> Steuersimulation.

 

Auch hier ein Beispiel: Angenommen, Ihr habt in 2023 bereits 2000 EUR mit Kursgewinnen realisiert und darauf 2000 x 0,25 x 1,055 = 527,50 EUR Steuern (Kapitalertragsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer) bezahlt. Gleichzeitig habt Ihr aber noch ein anderes Papier mit Buchverlusten über 1800 EUR im Depot.

 

Wenn Ihr jetzt nichts tut und mit dem Verkauf der Verlustposition bis 2024 oder später wartet, entsteht der steuerliche Verlust von 1800 EUR erst ab 2024. Er kann dann nicht mehr mit den Gewinnen von 2000 EUR auf 2023 verrechnet werden, sondern wird in die Zukunft vorgetragen. Jetzt ist es aber theoretisch möglich, dass Ihr nie mehr Gewinne mit Aktien macht! In diesem Fall könnt Ihr den Verlust steuerlich nie mehr nutzen.

 

Falls Ihr den Verlust aber noch in 2023 realisiert, bekommt Ihr sofort eine Steuererstattung von 1800 x 0,25 x 1,055 = 474,75 EUR. Lieber den Spatz in der Hand ... Und wie gesagt: niemand verbietet Euch, die Verlustposition sofort wieder zurückzukaufen, falls Ihr weiter davon überzeugt seid.

 

Wichtiger Nachtrag: Diese Optimierung ist vor allem dann wichtig, wenn Ihr nicht gleichzeitig auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt. Mit anderen Worten: Handlungsbedarf besteht im wesentlichen dann, wenn Ihr

1. bereits Gewinne in 2023 versteuert habt (d.h. Gewinntopf speziell aus Aktien größer Null)

2. Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot (also noch nicht verkauft) habt

3. keine oder nur wenige Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot (also noch nicht verkauft) habt

 

Nur falls alle drei Bedingungen zutreffen, solltet Ihr Eure Verlustpositionen verkaufen, bis Ihr die in 2023 gezahlten Steuern möglichst komplett zurückerhalten habt. Falls Ihr jedoch auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt, könnt Ihr mit dem Verkauf der Verlustpositionen auch warten, bis ihr die Gewinnpositionen (in späteren Jahren) verkauft und den Gewinn versteuert habt. Unabhängig von steuerlichen Aspekten sollte man jedoch Wertpapiere immer mit einem strengen Stopkurs absichern, um die Verluste zu begrenzen.

 

Achtung: Kursverluste aus Aktien dürfen steuerlich nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen (insb. Dividenden). "Sonstige Verluste", also z.B. aus dem Verkauf von Zertifikaten oder Anleihen oder Fonds-Anteilen, dürfen hingegen beliebig mit Gewinnen aus Aktien, Gewinnen aus "Sonstigen" oder auch mit Zinsen und Dividenden und Fonds-Erträgen verrechnet werden.

 

Es gibt noch einige weitere Kleinigkeiten, die man aus steuerlicher Sicht beachten sollte. Ich wollte hier nur das Wesentliche darstellen, das für die meisten von Euch relevant sein dürfte.

 

Rechtsgrundlagen für alle, die es interessiert:

 

- Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden: Par. 20 Abs. 6 Satz 4 EstG; derzeit sind Verfassungsbeschwerden gegen diese Beschränkung anhängig.

- Pauschalsteuer auf 30% vom Verkaufserlös falls Anschaffungsdaten nicht bekannt sind: Par. 43a Abs. 2 Satz 7 EstG (das kann passieren, falls unmittelbar nach einem eingehenden Depotübertrag verkauft wird, wenn die Anschaffungsdaten noch nicht vorliegen; sobald jedoch die tatsächlichen Anschaffungsdaten nach einigen Tagen nachgeliefert sind, wird comdirect den Verkauf automatisch steuerlich neu bewerten und die Steuer auf den tatsächlichen Gewinn oder Verlust belasten oder gutschreiben)

- Freibetrag 1000 bzw. 2000 EUR: Par. 20 Abs. 9 Satz 1 EstG

- Beim unentgeltlichen Depotübertrag (z.B. auf eigenes Depot, also ohne Gläubigerwechsel) werden auch die Anschaffungsdaten übertragen: Par. 43a Abs. 2 Satz 3 EstG (Taxbox-System)

- Ein entgeltlicher Depotübertrag (z.B. an Dritte) wird wie ein Verkauf behandelt: Par. 43a Abs 2 Satz 8 EStG. Jedoch darf der letzte Börsenkurs maximal 30 Tage alt sein, sonst wird eine Pauschalsteuer von 30% angesetzt, Par. 43a Abs 2 Satz 9, 10 EStG (siehe hier).

 

Nur Steuerberater dürfen steuerlich beraten. Deswegen müsste hier eigentlich ein Disclaimer stehen: "Dies ist keine Steuerberatung". Aber was soll der Unsinn. Ihr wisst und ich weiß genau, dass das hier nichts anderes als eine gut gemeinte steuerliche Beratung ist. Falls irgend jemand ein Problem damit hat, freut sich die Rechtsabteilung meines Nachbarn über Post. Die schickt Ihr ausreichend frankiert (nicht so wie neulich!) am besten an nmh, Abt. Kaminfeuer in der Zirbelstube, München. Doch, das kommt an!

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

99 ANTWORTEN

FakeAccount
Mentor
934 Beiträge

Ich freue mich sehr über die "Danke"-Klicks, denn einer davon kommt von einer freundlichen Dame, die irgendwie beruflich entfernt (Datenschutz!) mit der Finanzverwaltung zu tun hat, mithin (sic! das Wort gibt es nur noch in Steuerbescheiden) fachkundig ist.

 

@DerMitFrage 

Das ist dann vermutlich ein Fall für die Veranlagung beim Finanzamt, denn Dein persönlicher Steuersatz ist wohl unter 25 Prozent, so dass  für Dich Par. 32d Absatz 6 Satz 1 EstG gilt (Günstigerprüfung). Es sei denn, Du hast eine NV-Bescheinigung, und die Bank zieht gar keine Steuern ein.

 

@huhuhu 

Historisches Beispiel: Al Capone, 1931 eingefahren wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen seiner eigentlichen Verbrechen

Aktuelles Beispiel: Andrea "Maske" Tandler, uneheliche Tochter vom Postwirt in Altötting (die Älteren erinnern sich an den FJS-Intimus, sowas würde es heute beim Södermarkus® nicht mehr geben): 12. Dezember 2023 eingefahren wegen Steuerhinterziehung (per "Deal", siehe dazu die überaus umfangreiche Kommentierung von Prof. Dr. Thomas "BFH" Fischer, grosses Vorbild, leider jetzt beim Gauweiler gelandet, andere Geschichte)

 

Wenn also demnächst eine unfassbar reiche Kölsche Unternehmerfamilie einfährt, weil sie auf den halbseidenen Rat halbseidener, aber teurer Kölscher Steuerberater gehört hat (nicht vergessen: Lindner ist aus Düssssssssseldorfh!), dann gehe ich davon aus, dass der Alte Pitter den Knast mit eigenen Händen geplant und gebaut hat und daher weiss, wo die Notausgänge sind. So dass dann der Gefängnisaufenthalt ein temporärer sei.

 

Dieser Beitrag enthält einige (wenige) journalistisch (leicht) bearbeitete alternative Fakten.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

 

SHA
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

nach vielen Jahren des stillen Mitlesens und vielen tollen Tipps, werde ich jetzt doch als Schreiberling aktiv. Vielen Dank auf jeden Fall an alle hier. Ich weiß, dass ich nichts weiß aber ohne dieses Forum wäre es noch sehr viel weniger 😉

 

Meine Frage bezieht sich auf dieses Beispiel:

Ihr habt von Eurem Freibetrag von 1000 EUR bisher nur 600 EUR verbraucht; bleiben 400 EUR. Gleichzeitig habt Ihr eine Aktie im Depot, die Ihr zu 3000 EUR gekauft habt und die heute 3700 EUR wert ist. Diese Aktie solltet Ihr komplett verkaufen und gleich wieder zurückkaufen.

 

Beim Verkauf entsteht ein Gewinn von 700 EUR. Durch den restlichen Freibetrag müsst Ihr aber nur 300 EUR davon versteuern, der Teilgewinn von 400 EUR ist steuerfrei.

 

Wäre es nicht sinnvoller, nur so viele Aktien zu verkaufen, dass ich in "nur" 400€ Gewinn mache, dann spare ich mir ja die Steuer auf die 300€.

Also macht es nicht mehr Sinn den Freibetrag möglichst exakt auszuschöpfen anstatt mehr zu verkaufen?

 

Liebe Grüße und Danke für die Antwort,

Sebastian

FakeAccount
Mentor
934 Beiträge

@SHA 

 

Herzlich willkommen in dieser Community!


Selbstverständlich muss man nur so viele Stücke ver- und zurückkaufen, dass der Verlust genau ausgeglichen ist. Das führt zu einer Steuerstundung, wie die 300 EUR in Deinem/unserem Beispiel. 

 

Ich wollte es in meinem Beitrag möglichst einfach darstellen. Und wenn man sich verrechnet hat und den Verlust nicht ganz erreicht, ist es ärgerlich. Mein Nachbar nmh nutzt für diesen Zweck eigene, selbst geschriebene Spezialsoftware, die ihm ausrechnet, wieviele Stücke einer Aktie er verkaufen muss, um auf einen gewünschten Verlust oder Gewinn (oder Erlös nach Steuern) zu kommen. Das ist sehr praktisch, denn bei einigen Wertpapieren gibt es auch mal über 100 unterschiedliche Käufe; das geht dann nicht mehr mit dem Taschenrechner. Aber die Leserinnen und Leser sollten auch ohne Spezialsoftware den Tip einfach umsetzen, daher meine Empfehlung, einfach alles zu verkaufen und zurückzukaufen. 

 

Man muss aber natürlich auch immer gegenrechnen, inwieweit sich das Manöver nach Bankgebühren lohnt. "Steuern sparen, egal, was es kostet."

 

Der Nachbar von nmh

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

 

Man muss aber natürlich auch immer gegenrechnen, inwieweit sich das Manöver nach Bankgebühren lohnt. "Steuern sparen, egal, was es kostet."

 

Der Nachbar von nmh

 


Man kann auch ohne Gebühren verkaufen.

Frag doch mal deinen Nachbarn wie das geht.  🙂

 

Aber halt, die Comdirect verlangt inzwischen ja angeblich "fremde" Kosten bei Einbuchungen.

Und Namensaktien kosten meistens auch etwas.

Also nicht ganz kostenlos.

Aber deutlich günstiger als die Provision bei Verkauf/Kauf einer größeren Position.

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

 

 

@huhuhu 

Historisches Beispiel: Al Capone, 1931 eingefahren wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen seiner eigentlichen Verbrechen

Aktuelles Beispiel: Andrea "Maske" Tandler, uneheliche Tochter vom Postwirt in Altötting (die Älteren erinnern sich an den FJS-Intimus, sowas würde es heute beim Södermarkus® nicht mehr geben): 12. Dezember 2023 eingefahren wegen Steuerhinterziehung (per "Deal", siehe dazu die überaus umfangreiche Kommentierung von Prof. Dr. Thomas "BFH" Fischer, grosses Vorbild, leider jetzt beim Gauweiler gelandet, andere Geschichte)

 

Wenn also demnächst eine unfassbar reiche Kölsche Unternehmerfamilie einfährt, weil sie auf den halbseidenen Rat halbseidener, aber teurer Kölscher Steuerberater gehört hat (nicht vergessen: Lindner ist aus Düssssssssseldorfh!), dann gehe ich davon aus, dass der Alte Pitter den Knast mit eigenen Händen geplant und gebaut hat und daher weiss, wo die Notausgänge sind. So dass dann der Gefängnisaufenthalt ein temporärer sei.

 

Dieser Beitrag enthält einige (wenige) journalistisch (leicht) bearbeitete alternative Fakten.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

 


@FakeAccount 

 

junge junge, da sieht man ja wieder, was so ein hochwertiges Fernrohr wert ist, dass sind ja Interna vom feinsten.

 

Ich glaube das ich mir auch mal eins zulegen sollte, dann bekämme ich sicherlich früher mit < als wie im TV >

das der "ANGEBLICH" reichste Kölner der Welt,  in der Nachbarschaft nächtigt, und was sagt der immer zu uns;

 

"Jung, isch han doch nix, nur en ne ahle Rennwage, un en Urkund vum Herstatt...oder wi hies der noch ens"

 

Übersetzung nicht möglich 😉

 

Grüße

Daniel ...noch nicht im Klingelpütz 😇

 

 

Sparplanfan
Experte ★★
431 Beiträge

@Silver_Wolf Wie kann man denn (bei comdirect) ohne Gebühren verkaufen?

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

@FakeAccount Danke für die umfassenden Infos. Falls es nicht erwähnt wurde, könnte man ja noch eine Erklärung liefern, warum die Banken nicht immer selbst Schuld an dem Spätversand der Steuerbescheinigung sind, weil gefühlt jedes Jahr immer das Thema hochkommt, warum Manche ihre Bescheinigung Ende Februar/März haben und Andere im Mai noch nicht. Und soweit ich weiss, fangen Finanzämter meist eh nicht vor Anfang März mit den Steuererklärungen der Bürger an, weshalb hier ein wenig mehr Gelassenheit und Resilienz zu empfehlen wäre. 

Cash_Chriese
Experte ★
160 Beiträge

Hallo, vielen Dank für den Reminder @FakeAccount . 

 

Folgende Sachlage ergibt sich bei mir (bei einer Bank). 

- In Anspruch genommener Freibetrag: ~100€

- Verbleibender Freibetrag (bei dieser Bank): ~600€

- Verluste mit Aktien (aus Verlustbescheinigung): ~1.600€ 

- Quellensteuer: ~4€ 

 

Gewinne werden ja erst mit den Verlusten verrechnet. 

 

=> Was ist jetzt das beste Vorgehen in meinem spezifischen Fall?

=> So viel verkaufen, dass der Verluststopf = 0 ist und der Freibetrag aufgebraucht ist? 

 

// Die Verluste gehen ja mit ins nächste Jahr, oder? 


Danke für deine/eure Hilfe 🙂 

 

 

ae
Mentor ★★★
3.474 Beiträge

@Cash_Chriese : da Deine Gesamtsituation nicht bekannt ist (muss auch nicht hier öffentlich bekannt gemacht werden!), ist es schwierig konkretes zu äußern. 

Tipp von mir: wenn möglich den Freibetrag zur anderen Bankverbindung übertragen und aufbrauchen! Verluste eventuell mitnehmen ins nächste Jahr. 
ist zwar nicht das, wozu FakeAccount geraten hat, jedoch eine Möglichkeit die zu prüfen wäre 

 

gruss ae


Edit: ist nur meine Meinung und muss keineswegs das Richtige für Dich sein!

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Cash_Chriese
Experte ★
160 Beiträge

Danke @ae 

Ich habe ja zum Glück einige Aktien im Depot, die den Verlust ausgleichen könnten (in dem o.g. Depot), nur ist die Frage, ob ich das jetzt tun soll, oder ob es eigentlich auch egal ist, weil der Verlust mit ins nächste Jahr genommen wird. 

 

Warum würde denn meine Gesamtsituation eine Rolle spielen? Mir ging es lediglich um die Steueroptimierung 🙂