am 05.11.2020 16:52
Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon einiges gelesen und will Anfang 2021 in ETF einsteigen.
"Grunddaten":
Einmalinvestition: 20.000 Euro
monatliche Sparrate: 150 Euro
Ich habe jetzt vieles hin und her gelesen.
Als "Grundlage" wird ja der A1JX52 empfohlen bzw. da alles investieren, es sich so "einfach" wie möglich zu halten.
Aber irgendwie vom "Gefühl" her, ist mir das zu einfach, ich hab irgendwie den Drang, das ganze noch weiter aufzuteilen.
Beispiel:
70% A1JX52
10% Europa ETF (um ein bisschen mehr Europa/Deutschland) drin zu haben
10% Deutschland ETF (um ein bisschen mehr Europa/Deutschland) drin zu haben
10% "abgefahrene" ETF (Technologie, Clean Energy etc., Schwellenländer)
Totaler Schwachsinn oder machen?
am 12.11.2020 10:10
am 12.11.2020 10:41
@Crazyalex schrieb:
@Zilch schrieb:Die Bescheinigung kannst du zu den Akten legen, denn wenn du deinen Freistellungsauftrag ordentlich eingerichtet hast und dein persönlicher Steuersatz NICHT unter 25% liegt dann kannst du deine Erklärung vorher machen, alles andere wäre nicht sinnvoll und bringt dir nichts.
Deshalb verstehe ich das Gejammer von vielen auch nicht wenn die Erklärung erst im April oder Mai kommt, aber das ist ein anderes Thema.
Du bist noch nicht verheiratet....
Übersehe ich was?
(Nicht bzgl. Zilchs Familienstand sondern der Auswirkungen auf die Jahressteuerbescheinigung)
am 12.11.2020 10:51
Bei Menschen die verheiratet sind und einer Zusammenveranlagung unterliegen kommt es häufiger mal vor, dass die Abgabe einer Steuererklärung angebracht ist.
Darauf war das gemünzt.
Sollte bis zum gewünschten Abgabezeitpunkt der Steuererklärung die Steuerbescheinigung der Bank vorliegen ist das für den der die Steuererklärung abgeben will auch vorteilhaft ![]()
Gruß Crazyalex
am 12.11.2020 11:37
@Crazyalex schrieb:Bei Menschen die verheiratet sind und einer Zusammenveranlagung unterliegen kommt es häufiger mal vor, dass die Abgabe einer Steuererklärung angebracht ist.
Gruß Crazyalex
...deshalb steht bei mir solch eine Feierlichkeit im Moment nicht an ![]()
beste Grüße
D.hu
am 12.11.2020 13:15
@Crazyalex schrieb:Bei Menschen die verheiratet sind und einer Zusammenveranlagung unterliegen kommt es häufiger mal vor, dass die Abgabe einer Steuererklärung angebracht ist.
Das ist mir natürlich bekannt. Allerdings ist das für Ledige in den meisten Fällen auch sinnvoll. Aber eine Jahressteuerbescheinigung habe ich trotzdem noch nie gebraucht (wenn der Freibetrag sinnvoll verteilt ist).
am 12.11.2020 13:41
...und wenn der Freibetrag aufgebraucht ist?!? ![]()
Gruß Crazyalex
am 12.11.2020 13:47
...zahlt man Abgeltungssteuer ![]()
12.11.2020 13:51 - bearbeitet 12.11.2020 19:07
12.11.2020 13:51 - bearbeitet 12.11.2020 19:07
... Wenn's perfekt verteilt ist.
So holt man ein paar Euro zurück! ![]()
Gruß Crazyalex
am 12.11.2020 14:21
@Crazyalex schrieb:... Wenn's perfekt verteilt ist.
Es ist.
Das stelle ich immer Mitte Dezember sicher und ändere ggf. die FSA noch rechtzeitig ab. ![]()
am 12.11.2020 14:33
Und mit ist es egal da ich aus anderen Gründen sowieso eine Steuererklärung abgeben muss ![]()
Gruß Crazyalex