am 07.10.2019 10:53
@cox schrieb:
@SMT_Jan-Ove schrieb:Hallo @FloHallo,
das ist eine PSD2-bedingte Notwendigkeit. Abschalten lässt sich das leider nicht.
Beste Grüße
Jan-Ove
PSD2 fordert u.a. eine stärkere Art der Authentifizierung ggü. der vorherigen Zugangsregelegung und keine extra stark abgesicherte Postbox für Kontoauszüge oder Umsatzdaten die älter als 90 Tage sind.
Doch genau das tut es. Genaugenommen erlaubt es den Verzicht auf SCA dann, und nur dann, wenn a) vor max 90 Tagen eine SCA stattgefunden hat und b) man nur die Kontoübersicht oder die Umsätze der letzten 90 Tage anschauen will.
Folglich: Will ich irgendetwas anderes tun: SCA.
am 09.10.2019 17:28
Wenn die Postbox erstmal nur die letzten zwei Kontauszüge hergeben würde, dann sehe ich dort nicht mehr, als die Umsätze der letzten 90 Tage.
Und wenn jemand ältere Auszüge sehen will, dann kann man ja immernoch diese Schikane loslassen.
Es soll ja auch Kunden geben, die den Spam nicht deaktiviert haben. Deren Bereitschaft, dort mal nachzusehen, lässt ja auch nach.
MfG
hjs
am 11.10.2019 13:34
Das heißt also, ich muss 0,09€ für jede smsTAN zahlen, wenn ich eine TAN zum Login oder fur den Zugriff auf die Postbox benötige?
am 11.10.2019 14:02
Hallo @Martin5,
das ist korrekt. Wie bereits geschrieben, sind nur für Wertpapier-Orders und photoTAN-Aktivierungen verwendete mobileTANs kostenfrei. Als kostenfreie Alternative steht die photoTAN zur Verfügung.
Beste Grüße
Jan-Ove
13.10.2019 13:13 - bearbeitet 13.10.2019 13:14
13.10.2019 13:13 - bearbeitet 13.10.2019 13:14
@Necoro schrieb:
Doch genau das tut es. Genaugenommen erlaubt es den Verzicht auf SCA dann, und nur dann, wenn a) vor max 90 Tagen eine SCA stattgefunden hat und b) man nur die Kontoübersicht oder die Umsätze der letzten 90 Tage anschauen will.
Folglich: Will ich irgendetwas anderes tun: SCA
So ist es, nachzulesen in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission, Artikel 10:
Artikel 10
Zahlungskontoinformationen
(1) Zahlungsdienstleister dürfen unter Einhaltung der in Artikel 2 sowie in Absatz 2 des vorliegenden Artikels festgelegten Anforderungen davon absehen, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn ein Zahlungsdienstnutzer nur auf eine oder beide der folgenden Informationen online zugreifen kann, ohne dass dabei sensible Zahlungsdaten offengelegt werden:
a)
Kontostand eines oder mehrerer bezeichneter Zahlungskonten;
b)
Zahlungsvorgänge, die in den vergangenen 90 Tagen über ein oder mehrere bezeichnete Zahlungskonten ausgeführt wurden.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 dürfen Zahlungsdienstleister nicht von der Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung ausgenommen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a)
Der Zahlungsdienstnutzer greift zum ersten Mal online auf die in Absatz 1 genannten Informationen zu.
b)
Mehr als 90 Tage sind verstrichen, seitdem der Zahlungsdienstnutzer letztmals auf die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen online zugegriffen hat und eine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde.
am 13.10.2019 13:30
am 13.10.2019 19:35
Hallo,
vielleicht haben sie es nicht falsch verstanden, aber nicht so großzügig implementiert, wie es erlaubt wäre.
Wenn ich gerade eine Überweisung oder Wertpapier-Order mit TAN durchgeführt habe, so sollte danach in derselben Sitzung der Zugriff auf die Postbox möglich sein, und für die nächsten 90 Tage keine TAN beim Login eingefordert werden.
Grüße.
am 18.10.2019 10:40
@einekundin schrieb:
@Necoro schrieb:
Doch genau das tut es. Genaugenommen erlaubt es den Verzicht auf SCA dann, und nur dann, wenn a) vor max 90 Tagen eine SCA stattgefunden hat und b) man nur die Kontoübersicht oder die Umsätze der letzten 90 Tage anschauen will.
Folglich: Will ich irgendetwas anderes tun: SCA
So ist es, nachzulesen in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission, Artikel 10:
Du solltest den von Dir genannten Text nochmals gründlich und sinnentnehmend lesen. Vielleicht fällt Dir dann was auf.
MfG
hjs
am 18.10.2019 11:48
@hjs schrieb:
@einekundin schrieb:
Du solltest den von Dir genannten Text nochmals gründlich und sinnentnehmend lesen. Vielleicht fällt Dir dann was auf.
MfG
hjs
Sorry, aber mir fällt nichts auf, was an den Aussagen unkorrekt sein soll.
Zusammengefasst lässt sich es sich meiner Meinung nach so sagen.
am 18.10.2019 11:53
@hjsDas einzige wäre, dass (nur) der "Kontostand eines oder mehrerer bezeichneter Zahlungskonten" jederzeit ohne starke Kundenauthentifizierung angezeigt werden dürfte.