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Richtige Altersvorsorge für einen Selbstständigen
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am 26.02.2024 14:54
@Kio schrieb:
@dg2210 schrieb:Weil die Altersvorsorge für Unternehme(r/n) in Deutschland besonders stark steuerlich gefördert, die für Privatpersonen aber steuerlich bestraft wird.
Wie meinst du das genau?
Damit meine ich: Da der deutsche Staat die Altersvorsorge für Unternehmen bzw Unternehmer stark fördert, dieselbe Altersvorsorge für private Personen aber steuerlich bestraft, ist es ratsam, vor dem Abschluss entsprechender Produkte - insbesondere wenn bereits eine unternehmerische/freiberufliche/selbständige Tätigkeit ausgeübt wird - genau zu prüfen, ob der angestrebte Vorsorgezweck besser durch eine Anlage im Privatvermögen oder im Geschäfts/Gesellschaftsvermögen erreicht wird.
26.02.2024 15:29 - bearbeitet 26.02.2024 16:19
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26.02.2024 15:29 - bearbeitet 26.02.2024 16:19
Hinzuzufügen wäre,
desto größer der hintergrund €
desto besser,
...ja ich weiß, <bitte jetzt keine Diskussion führen> 😋
aber ist nun mal so 😉
Bei einem Wald und Wiesen Schlosser geht es natürlich nicht <kleiner Scherz>
oder bei einem Steuerberater im Praktikum 😇
Grüße
Daniel
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am 26.02.2024 15:30
Ok, bei Anlagen ausserhalb "typischer" Altersvorsorgen, lässt sich das anders gestalten.
Ansonsten sind die Möglichkeiten für Arbeitnehmer so schlecht nicht. Als Arbeitnehmer darf man über 27.565€ Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzen. Dazu kommen 8% vom Brutto für betriebliche Altersvorsorge (bzw. die Differenz zur Beitragsbemessungsgrenze) und 2.100€ für "Rürup-Renten".
Das ist für die meisten Arbeitnehmer schon ordentlich.
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am 28.02.2025 19:06
Gut, daß Sie auf die GRV zu sprechen kommen. Kam bislang im Thread nicht vor.
Ob man als Selbständiger unbedingt den Durchschnittsbeitrag zahlen sollte, ist diskussionswürdig.
Ich würde aber in jedem Fall den Mindestbeitrag zahlen um Beitragsjahre (bzw. "Wartezeit") zu erwerben. Eine gesetzliche Rente und wenn sie noch so niedrig ist, ist sinnvoll, denn sie liefert "fixed income" lebenslang und ohne Schwankungen. Gut, daß Sie auch auf die 30% Steuermittel hinweisen. Das tun die "Renten-Hasser" nämlich fast nie.
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am 28.02.2025 20:40
@tobiaskh schrieb:Gut, daß Sie auf die GRV zu sprechen kommen. Kam bislang im Thread nicht vor.
Ob man als Selbständiger unbedingt den Durchschnittsbeitrag zahlen sollte, ist diskussionswürdig.
Ich würde aber in jedem Fall den Mindestbeitrag zahlen um Beitragsjahre (bzw. "Wartezeit") zu erwerben. Eine gesetzliche Rente und wenn sie noch so niedrig ist, ist sinnvoll, denn sie liefert "fixed income" lebenslang und ohne Schwankungen. Gut, daß Sie auch auf die 30% Steuermittel hinweisen. Das tun die "Renten-Hasser" nämlich fast nie.
Ich frage dich jetzt mal ganz direkt @tobiaskh , hast du den Faden überhaupt gelesen?
Was ist GRV ?
Falls du die DRV meinst, wurde das bereits vor zwei Jahren erwähnt!
Vielleicht solltest du etwas langsamer schreiben...
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 28.02.2025 20:44
GRV=gesetzliche Rentenversicherung
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
28.02.2025 21:06 - bearbeitet 28.02.2025 21:08
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28.02.2025 21:06 - bearbeitet 28.02.2025 21:08
Ja @Crazyalex , ich weiß schon, was gemeint war. Das wäre dann aber DRV 😉
Edit: ja, GRV scheint genauso gebräuchlich und korrekt zu sein, sorry!
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01.03.2025 00:43 - bearbeitet 01.03.2025 00:48
@ppjjll schrieb:
Außerdem solltest Du Dir bewusst darüber sein, dass sich die GRV zu ca. 30 % aus Steuermitteln trägt. Sprich Du finanzierst das System mit bekommst aber keine Gegenleistung. Diese würdest Du aber erhalten, wenn Du sie via Beitragszahlung aktivierst.
Das ist nur die halbe Wahrheit und die ist falsch. Niemand bekommt wegen der Zuschüsse einen Euro mehr aus der Rentenkasse für seine eingezahlten Beiträge. Die Zuschüsse werden geleistet für Rentenzahlungen, denen keine Beiträge gegenüberstehen, die aber politisch gewollt sind. das sind z.B.:
- Rentenpunkte für Erziehungszeiten (Mütterrrente)
- Rentenpunkte für Wehrdienst- oder Zievildienstzeiten.
- Rentenpunkte für Zeiten niedrigen Einkommens während der Ausbildung.
- Rentenpunkte für Beitragszahler aus den "neuen" Bundesländern, so weit diese ihre Beitragszeiten nicht voll haben.
- Witwen-/Witwerrente
- usw.
wenn eine dieser Zahlungen aus der gesetzlichen Versicherung rausgenommen wird, werden auch die entsprechenden Zuschüsse nicht mehr gewährt. Also bekommt man auch nicht die 30% steuerlichen Zuschuss wieder, wenn man sich gesetzlich versichert. Du erwirbst einen Rentenanspruch für das, was du einzahlst, mehr nicht. Eher werden aus der Rentenkasse Zahlungen finanziert, für die es nicht genug Zuschuss gibt.
Wer hat denn diesen Unsinn in die Welt gesetzt, das die gesetzliche Rentenversicherung mit Steuergeldern finanziert wird und der normale Rentenempfänger irgendetwas davon hat? Hört sich nach Propagandageschwätz an. Das ist wirklich ein sehr schlechtes Argument für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da es ja gar keines ist.
Gruß kio

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