am 05.06.2026 13:31
@Krügerrand Du denkst zu kompliziert.
Dem Depot ist ein eigenes Verrechnungskonto zugeordnet. Beides gemeinsam (Depot und zugehöriges Verrechnungskonto) bilden das Produkt "Altersvorsorgedepot".
In dem Moment, in dem Geld auf das Verrechnungskonto (und damit in das Altersvorsorgedepot) übertragen wird, ist es bereits förderfähig, selbst wenn es noch nicht investiert wurde.
Die umgekehrte Richtung (vom Verrechnungskonto zurück auf das externe Girokonto) ist zwar möglich (insofern ist das Geld im Gegesatz zur Behauptung von @Glücksdrache natürlich nicht lebenslang gesperrt), ist aber natürlich förderschädlich.
am 05.06.2026 16:18
Also könnte es passieren, dass viele Leute aus Uninformiertheit dann Ausschüttungen von - ich sage mal 9,45 € - mitnehmen und die Förderung dann verlieren ?
am 05.06.2026 16:38
@Floppy85 schrieb:Also könnte es passieren, dass viele Leute aus Uninformiertheit dann Ausschüttungen von - ich sage mal 9,45 € - mitnehmen und die Förderung dann verlieren ?
Ich kann Dir natürlich auch nicht sagen wie die technische Umsetzung aussehen wird, ich traue mich aber vorherzusagen, dass das nicht versehenetlich möglich sein wird. Immerhin handelt es sich um ein gesondertes Universum, bei dem Ein- und Auszahlungen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, die u.a. auch vom Broker zu beachten sind.
Jegliche Auszahlungen haben Einfluss auf zuvor gewährte Förderungen und Steuervorteile und werden daher sicherlich vom Broker direkt an das Finanzamt gemeldet werden müssen. Das wird wohl kaum per unbeabsichtigter Standard-Überweisung möglich sein.
am 05.06.2026 23:16
Jo mei @Glücksdrache , in D werden sie einen nichts mehr lassen.
Der DGB mit tollen Vorschlägen:
https://youtube.com/shorts/YkdApCccpPg?si=5sLruzza_gqiWzEl
Schafft euer sauer verdientes Geld außer Land und feiert das Leben in südlicher Region mit gutem Essen und Wein. D hat fertig und da diskutiert man hier über sinnvolle Anlage. Nasdaq -5% das Backen der 🍰. Schönes Wochenende
am 05.06.2026 23:44
@GetBetter schrieb:(...)
In dem Moment, in dem Geld auf das Verrechnungskonto (und damit in das Altersvorsorgedepot) übertragen wird, ist es bereits förderfähig, selbst wenn es noch nicht investiert wurde.
(...)
Wäre natürlich schön, aber bisher habe ich noch nichts gesehen, was diese These stützt. Die Zukunft wird es uns zeigen.
am 06.06.2026 02:37
@Krügerrand schrieb:Wäre natürlich schön, aber bisher habe ich noch nichts gesehen, was diese These stützt.
Das ergibt sich implizit.
Im Gesetzesentwurf ist geregelt, dass ein Verrechnungskonto Teil des Vertragspakets sein muss. Gleichzeitig ist immer von "Einzahlungen in den Altersvorsorgevertrag" die Rede, nie vom "Kauf ins Depot".
Gleiche gilt auch bspw. für § 82 (1) EStG: steuerlich relevant sind Beiträge, die an einen Vertrag geleistet werden.