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AGB-Änderung / Zustimmung erforderlich

Crazyalex
Legende
8.603 Beiträge

Hallo zusammen!

 

Der BGH hat ein Urteil zu einem beliebten Praxis in den AGBs gefällt: Wenn nicht innerhalb einer gewissen Frist vom Kunden widersprochen wird gilt die Änderung als genehmigt.

Dies wurde vom Gericht jetzt gekippt.

 

Quelle: Zeitungsartikel

 

Gibt es irgendwelche Meinungen was dies in der Praxis zukünftig bedeuten wird?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
15 ANTWORTEN

Madirect
Autor ★★
18 Beiträge

Wenn ich das richtig verstehe:

Damit haben wir dann wohl die VISA-Karten zu früh gekündigt. Wer jetzt noch nicht gekündigt hat, kann ja jetzt warten und zahlt nächsten Monat nicht mehr. Wenn einem dann mit der Änderungskündigung die Pistole auf die Brust gedrückt wird, kann man sich das noch überlegen.

 

Mal sehen, ich finde es auch besser wenn sich die AGB nicht ständig ändern und mehr Kontinuität in Verträgen ist. Pacta sunt servanda.

Old_Digger
Autor ★★★
63 Beiträge

Hier mal die (juristisch gehaltvollere) offizielle Pressemitteilung des BGH zu dem Urteil:
Pressemitteilung 

 

Die Wirkungen für künftige Änderungen sind das eine (und wahrscheinlich der harmlosere Teil).

 

Es dürften aber auch alle nach dieser Methode vorgenommenen AGB-Änderungen aus der Vergangenheit unwirksam sein.  Das ist ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Gerichte auf Jahre hinaus.

 

Ich, zum Beispiel, bin seit Mai 1995 Kunde der comdirect. Wenn ich mir vorstelle, ich würde sämtliche Änderungen prüfen ...

🙃

 

 

 

 

Amelia
Experte ★
155 Beiträge

Welche Auswirkungen die Entscheidung hat, lässt sich erst abschließend beurteilen, wenn der BGH die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung lässt sich das noch nicht sagen. Es ist aber gut möglich, dass das auch vergangene Änderungen betrifft.

 

Der BGH sieht allerdings nicht jegliche Änderung der AGB, die aufgrund der bisherigen Klausel zustande kam, als unwirksam an, sondern nur dann, wenn es sich um eine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts handelt:

"Für so weitreichende, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffende Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, ist vielmehr ein den Erfordernissen der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB genügender Änderungsvertrag notwendig."

 

Derart wesentliche Änderungen, insb. solche, die die Kosten des Vertrages betreffen, sollen den Kunden nicht mehr einseitig aufgedrängt werden können, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag zunächst unverändert weiter. Es ist dann Sache der Bank, aktiv zu werden und die Verträge aller Kunden, die nicht zugestimmt haben, zu kündigen.

__dpk
Mentor ★
1.156 Beiträge

Wenn ich sehe wie viele sich hier in der Community gemeldet haben, als sie überraschend die gelbe Karte bekommen haben, zeigt mir das, dass Änderungen oft nicht wahrgenommen werden.

 

Das Urteil zwingt jetzt zumindest dazu die Änderung so Kundenwirksam zu präsentieren, dass er/sie die Änderung zur Kenntnis nimmt und das bestätigt.

 

Wahrscheinlich reicht dazu dann ein „Habe ich verstanden und akzeptiert“, bzw. „Abgelehnt“ Button. Stellt zumindest sicher, dass es von allen Kunden gesehen wird.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Old_Digger
Autor ★★★
63 Beiträge

@Amelia 

 

Die Pressemitteilung beinhaltet schon die Kernargumention des BGH. 

 

Außerdem: Wenn eine AGB-Klausel unwirksam ist, dann ist sie grundsätzlich insgesamt unwirksam. Juristen nennen das "Verbot der geltungserhaltenden Reduktion".

 

Die von Dir zitierte Passage ist nur für die Frage von Bedeutung, ob eine neue AGB-Klausel wirksam geschaffen werden könnte, die diesen Einschränkungen Rechnung trägt.

baha
Mentor ★★★
2.784 Beiträge

@__dpk  schrieb:

Wahrscheinlich reicht dazu dann ein „Habe ich verstanden und akzeptiert“, bzw. „Abgelehnt“ Button. Stellt zumindest sicher, dass es von allen Kunden gesehen wird.


Plus schätzungsweise eine TAN 🙂