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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

buster 12
Autor
2 Beiträge

@ SMT Eric

Hallo SMT Eric,

 

vielen Dank schon mal für Deine hilfreichen Klarstellungen. So ganz durchschaue ich das aber noch nicht. Ich bin Kunde seit über 20 Jahren. Mir geht es um ein mögliches Verwahrentgelt. Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, ist zu unterscheiden, zwischen einer Zustimmung meinerseits zu den neuen AGB (Allgem. Geschäftsbed.) und einer einer weiteren Zustimmung  als "Individualvereinbarung" bezgl. Verwahrentgelt. Man wird also ggf. durch zwei Schreiben zu zwei unterschiedlichen Zustimmungen aufgefordert, oder?

 

Ein besonderes Schreiben bezgl. Verwahrentgelt habe ich nicht erhalten, nur das allgemeine Schreiben zu den neuen AGB im Posteingang:   

 

"Sehr geehrt....r,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, ... Wir möchten unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung für Sie und uns rechtssicher
fortsetzen. Deshalb bitten wir Sie bis 31.10.2021 um Ihre aktive Zustimmung zu unseren beiliegenden Bedingungen und Preisen, die ab 01.11.2021 gelten....."

 

Dies ist wohl nicht die von Dir angesprochene Individualvereinbarung, oder?

 

Wenn ich den neuen AGB zustimme, erkläre ich also nicht  auch mein Einverständnis mit dem Verwahrentgelt,  sondern nur mit dem "Rest" (der mir nicht soviel Bauchweh macht) oder?

 

Irritiert bin ich diesbezüglich durch folgende Passage in den neuen AGB:

 

"Girokonto — Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche

aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben)."

 

Meine Sorge ist, dass ich durch einfaches Zustimmen zu den neuen AGB  in diesem Sinne  "aktiv" das "Konditionsmodell" für ab 15.02.2021 eröffnete Konten wähle und damit auch dem Verwahrentgelt zustimme. 

 

Für eine diesbezügliche Klarstellung wäre ich sehr dankbar. 

 

 

 

 

 

30 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @buster 12,

 

ich verweise hier gerne einmal auf Eriks Beitrag vom 18.08.2021.

 

Viele Grüße

Mario

Stefrob

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

Könnte man @buster 12 ‘s Anfrage auch folgendermaßen beantworten:

 

Bei Kontoeröffnung vor dem 17.01.20 ändert sich mit  Zustimmung zu den neuen AGB/PLV  an den vorhandenen Individualvereinbarungen bzgl. Verwahrentgelt zum aktuellen Zeitpunkt bzw.. per 1.11.20 nichts.

 

Viele Grüße, Stefan

Inti31
Autor ★★
15 Beiträge

...das wäre ja mal ne Antwort...

Der Verweis von Mario zur Tabelle von Erik ist trotzdem nicht hilfreich, meine Meinung.
Ich habe den AGBs nun zugestimmt, danach kam die "Individualvereinbarung", wo in keinster Weise was von einer Summen, bzw. was von einem Datum stand...
Zuletzt hiess es dann nur: Sie zahlen jetzt Verwahrentgelt.

Hier wird sich keiner eindeutig äußern...  Die Bank macht jetzt ihr Ding, wie andere auch - alles legitim.

...muss halt jeder für sich entscheiden, ob er sich Alternativen sucht - die Summe, die ich zahlen müsste, aufs Jahr gesehen, die kann man besser ausgeben...

Beiträge, wieso überhaupt Verwahrentgelt erhoben werden muss, müsste, kann oder soll oder halt nicht, die gibt es hier zu Genüge - bringt ja nur nix

Fakt ist: Verwahrentgelt klingt halt besser als Negativzinsen.
Und ändert an sich das Geschäftsmodell der Bank
Früher haben wir ja der Bank unser Geld geliehen, und dafür gabs Zinsen. Die Bank hat dann damit Kredite vergeben und somit ihr Geld verdient. ...mal so laienhaft ausgedrückt.
Das ist das neue Geschäftsmodell : Die Bank ist jetzt Schließfachbetreiber, und lässt sich die Einlagerung bezahlen. Eigentlich darf, glaub ich, die Bank die Einlagerung gar nicht verwenden - weil Sie dafür eine Gebühr erhebt..., aber was weiss ich - ist ja auch egal - solange man sich an die neuen Richtlinien hält, und sich unterhalb der festgelegten Grenze hält... ist doch alles gut

buster 12
Autor
2 Beiträge

Ich teile die Einschätzung von Init 31: Die Reaktion von SMT-Mario kam zwar superschnell. Ich sehe die Frage aber auch nicht als eindeutig beantwortet an. Erics Beitrag vom 18.08.2021 war der Ausgangspunkt meiner Frage.

 

Um es mal ganz simpel zu formulieren: 

 

Wenn ich per Mausklick auf dem "Popup" der Comdirect zustimme:

 

Ja, ich akzeptiere die geänderten allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen sowie das neue Preis- und Leistungsverzeichnis, die ab 01.11.2021 gelten sollen. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde bleiben unverändert. Mit dieser Vereinbarung verzichtet der Kunde nicht auf etwaige Ansprüche aus dem bisherigen Verlauf der Geschäftsbeziehung.

Zustimmen (zahlungspflichtig)

 

habe ich dann auch bereits dem Verwahrentgelt (und zwar rückwirkend zum 01.07.2021? ) zugestimmt? 

 

Oder kommt dann ein zweites Popup bezgl. der Zustimmung zum Verwahrentgelt, bei dem ich erneut einen Zustimmbutton anklicken soll? 

 

Wäre nett, wenn das seitens des SMT-Teams beantwortet werden könnte. Vielleicht kann es auch Init 31 beantworten, der das ja schon durchlaufen hat. 

 

Bedanke mich jedenfalls schon mal für eine klare Antwort.

t.w.
Legende
4.910 Beiträge

Ich verlinke mal das @SMTcomdirect, damit Du Deine Antwort schnell bekommst. 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @buster 12,

 

da habe ich es mir wohl zu einfach gemacht. Sorry.

 

Ein Verwahrentgelt wird mit der Zustimmung der neuen AGB nur aktiv, wenn dein Konto nach dem 17.01.2020 eröffnet wurde.

 

Nur die Kunden, die zwischen dem 17.01.2020 und 13.12.2020 das Konto eröffnet haben und eine Freigrenze von 250.000 EUR akzeptiert haben (mit der Akzeptanz zu der zu dem Zeitpunkt gültigen AGB), stimmen nun bei Zustimmung ab 01.11.2021 einer Freigrenze von 100.000 EUR zu.

 

Viele Grüße

Mario

MacZ
Autor ★
3 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

ich habe die Beiträge gelesen und dann versucht, die Aussagen mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis abzugleichen... leider passt das für mich immer noch nicht zusammen. Kannst Du mir ganz kurz die folgenden Statements mit ja oder nein beantworten, vielleicht wirds dann für mich (und alle anderen klarer). Ich bin Comdirect-Kunde seit 2005:

 

1.) Wenn ich den neuen AGBs und PLV zustimme, dann akzeptiere ich damit das neue Kontomodell, heißt: wähle ich damit "aktiv das neue Konditionsmodell"?

 

2.) Falls "ja", dann interpretiere ich das PLV so, dass ich einem Verwahrentgelt zustimme. Ist das richtig?

 

Vielen Dank

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @MacZ,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Wenn du zustimmst, gilt die Zustimmung ab dem 01.11.2021. Damit wird dein Kontomodell zu diesem Zeitpunkt auf das "neue" Kontomodell umgestellt.

 

Zum Thema Verwahrentgelt: Bei allen Bestandskunden, die ihr Konto vor dem 17.01.2020 eröffnet haben bleibt alles unverändert. Nur die Kunden, die zwischen dem 17.01.2020 und 13.12.2020 das Konto eröffnet haben und eine Freigrenze von 250.000 EUR akzeptiert haben (mit der Akzeptanz zu der zu dem Zeitpunkt gültigen AGB), stimmen nun bei Zustimmung ab 01.11.2021 einer Freigrenze von 100.000 EUR zu.

 

Viele Grüße

Mario

Ulmisch

@ehemaliger Nutzer 

schon klar: 

ich habe mein Konto vor dem 17.1.2020 eröffnet.

Es bleibt also beim Alten?

Genau aus diesem Grund erhalte ich bei jedem Login die Aufforderung den neuen Regeln zum Verwahrgeld zuzustimmen, parallel zu der Zustimmung zum neuen Kontomodell.

Legt Ihr es wirklich darauf an Kunden durch Penetranz zu vertreiben?