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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

30 ANTWORTEN

wowerwas

Hallo @ehemaliger Nutzer

mit Zustimmung zu neuen AGB/PLV gilt ein "neues Kontomodell"? Damit ist NICHT das "neue Konditionsmodell" lt. PLV gemeint - richtig? Als Altkunde gilt weiterhin das Konditionsmodell bis 14.02.21 - wenn vor 17.01.20 ohne Verwahrentgelt bzw. nach indiv. Vereinbarung - richtig?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @wowerwas,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Mit der Zustimmung gilt dann ab dem 01.11.2021 das neue Kontomodell, dass du auch auf unserer Seite und im PLV findest.

 

Zum Verwahrentgelt findest du die Antwort etwas weiter oben.

 

Viele Grüße

Mario

MacZ
Autor ★
3 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

Danke für alle bisherigen Antworten. Es mag ein heikles Thema sein, was ich allerdings nicht verstehe ist, warum man nicht direkt auf die Frage von @wowerwas antworten kann:

 

Ist "neues Kontomodell" gleichzusetzen mit dem Begriff "neues Konditionsmodell" im PLV? Ja oder nein?

 

Falls ja, dann sehe ich einen Widerspruch zu der Aussage oben, dass das Verwahrentgelt sich nicht automatisch mit der Zustimmung zu AGB/PLV ändert (für "Altkunden" vor Jan 2020).

 

Ich (und wahrscheinlich viele andere Kunden) wären für eine eindeutig Aussage dazu dankbar!

 

Gruß

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @MacZ,

 

vielen Dank für den Hinweis. Ein einfaches "Ja" oder "Nein" erschien mir anhand der Fragestellung einfach nicht angebracht.

 

Noch einmal im Klartext  zum Thema Verwahrentgelt:

 

Bestandskunde mit Kontoeröffnung vor dem 17.01.2020 -> Keine Veränderung

 

Kunden, die zwischen dem 17.01.2020 und 13.12.2020 das Konto eröffnet haben und bereits eine Freigrenze von 250.000 EUR akzeptiert haben -> mit der Zustimmung zum neuen Kontomodell ab 01.11.2021 wird auch einer Freigrenze von 100.000 EUR zugestimmt

 

Viele Grüße

Mario

 

 

Ulmisch

@ehemaliger Nutzernoch einmal meine Frage:
wenn sich für Altkunden keine Veränderung ergibt, warum werde ich bei jedem Login um Zustimmung zur neuen Regelung zum Verwahrgeld gebeten?

Warum bekomme ich sogar Briefpost zu dem Thema?

 

Ist mittlerweile mehr als lästig...

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Ulmisch,

 

dazu kann ich hier an dieser Stelle leider keine Auskunft geben, da ich keinen Zugriff auf Kundendaten habe.

 

Bitte wende dich zur Klärung an die Kollegen aus dem Kundenservice.

 

Viele Grüße

Mario

wowerwas

Hallo @ehemaliger Nutzer

meine Frage wurde wie schon @MacZ bemerkte nicht beantwortet. Bleibt mit Zustimmung zu neuen AGB/PLV das Konditionsmodell bis 14.02.21 (mit Bedingungen lt. neuen PLV) bestehen? Ja oder Nein.

Was ein Kontomodell ist weiß ich nicht, davon steht nichts in Agb/Plv und Verwahrentgelte sind mir egal weil ich  GOTTSEIDANK noch andere Bankverbindungen habe. 

DANKE für die Antwort.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @wowerwas,

 

die Frage ist so gestellt, dass ich nicht mit "Ja" oder "Nein" antworten kann.

 

Mit der Zustimmung wird das Kontomodell zum 01.11.2021 gewechselt. Alle Infos zum neuen Kontomodell findest du auch hier.

 

Im aktuellen PLV werden übrigens beide Kontomodelle berücksichtigt. 

 

Viele Grüße

Mario

MacZ
Autor ★
3 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

ich möchte es wirklich nur verstehen. Deswegen stelle ich nochmal die Frage von @werwowas und meine aus dem letzten Beitrag in einer Art, die man mit ja oder nein beantworten kann:

 

Du schreibst in all deinen Antworten "neues Kontomodell". Im PLV wird ausschließlich der Begriff "Konditionsmodell" verwendet. Ist Kontomodell das gleiche wie Konditionsmodell? ja oder nein?

 

(Bemerkung: Ich habe verstanden, dass für Kontoeröffnungen bis 14.04.2021 das Verwahrentgelt nicht automatisch erhoben wird. Das steht auch so formuliert im PLV.
Dafür wird eine separate Vereinbarung notwendig sein.)

 

Zusätzlich habe ich folgende Fragen:
#1: Falls obige Frage mit "ja" beantwortet wird: Warum verwendest Du dann nicht den Begriff aus dem PLV?

#2: Falls obige Frage mit "nein" beantwortet wird: Was unterscheidet das "Kontomodell" vom "Konditionsmodell"?

 

Vielen Dank

MacZ

 

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @MacZ,

 

der Begriff "Kontomodell" hat sich hier in der Community durchgesetzt. Im PLV wird es Konditionsmodell genannt, gemeint ist jedoch dasselbe.

 

Deine Frage kann ich also klar mit "Ja" beantworten und hoffe, dass damit auch die Zusatzfrage 1. beantwortet wurde.

 

Viele Grüße

Mario