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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

buster 12
Autor
2 Beiträge

@ SMT Eric

Hallo SMT Eric,

 

vielen Dank schon mal für Deine hilfreichen Klarstellungen. So ganz durchschaue ich das aber noch nicht. Ich bin Kunde seit über 20 Jahren. Mir geht es um ein mögliches Verwahrentgelt. Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, ist zu unterscheiden, zwischen einer Zustimmung meinerseits zu den neuen AGB (Allgem. Geschäftsbed.) und einer einer weiteren Zustimmung  als "Individualvereinbarung" bezgl. Verwahrentgelt. Man wird also ggf. durch zwei Schreiben zu zwei unterschiedlichen Zustimmungen aufgefordert, oder?

 

Ein besonderes Schreiben bezgl. Verwahrentgelt habe ich nicht erhalten, nur das allgemeine Schreiben zu den neuen AGB im Posteingang:   

 

"Sehr geehrt....r,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, ... Wir möchten unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung für Sie und uns rechtssicher
fortsetzen. Deshalb bitten wir Sie bis 31.10.2021 um Ihre aktive Zustimmung zu unseren beiliegenden Bedingungen und Preisen, die ab 01.11.2021 gelten....."

 

Dies ist wohl nicht die von Dir angesprochene Individualvereinbarung, oder?

 

Wenn ich den neuen AGB zustimme, erkläre ich also nicht  auch mein Einverständnis mit dem Verwahrentgelt,  sondern nur mit dem "Rest" (der mir nicht soviel Bauchweh macht) oder?

 

Irritiert bin ich diesbezüglich durch folgende Passage in den neuen AGB:

 

"Girokonto — Konditionsmodell ab 15.02.2021 (Gilt für Kontoeröffnungen ab 15.02.2021 sowie Kunden mit Kontoeröffnung bis 14.02.2021, welche

aktiv dieses Konditionsmodell gewählt haben)."

 

Meine Sorge ist, dass ich durch einfaches Zustimmen zu den neuen AGB  in diesem Sinne  "aktiv" das "Konditionsmodell" für ab 15.02.2021 eröffnete Konten wähle und damit auch dem Verwahrentgelt zustimme. 

 

Für eine diesbezügliche Klarstellung wäre ich sehr dankbar. 

 

 

 

 

 

30 ANTWORTEN

wowerwas

Hallo SMT_Mario

Danke für die klare Antwort! Daraus ergeben sich 2 Fragen:

1. wo in den AGB/PLV steht, daß nach Zustimmung das neue Konditionsmodell gilt?

2. wenn das neue Konditionsmodell gilt, warum ist das alte im neuen Plv beschrieben - mit Zustimmung dazu gilt es doch nicht mehr.

Außerdem möchte ich mein äußerstes Befremden zum Ausdruck bringen - und eine "community" habe ich noch nie bemüht, um die Agb/Plv einer Bank zu verstehen!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @wowerwas,

 

zu 1.

Dies geht aus den AGB bzw. dem PLV hervor, dem man zustimmt. Darüber hinaus finden sich weitere Informationen bzgl. der Zustimmung in der PostBox.

 

zu 2.

Bis zum 01.11.2021 gibt es das alte Konditionsmodell weiterhin. Außerdem ist die Zustimmung nicht verpflichtend. Somit beinhaltet das PLV beide Konditionsmodelle.

 

Viele Grüße

Mario

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @wowerwas,

 

1. Du stimmst ja aktiv dem neuen Konditionsmodell zu. Was soll man dazu in die AGBs schreiben? Nach Zustimmung zum neuen Konditionsmodell gilt das neue Konditionsmodell? 😉

 

2. Weil es Kunden geben wird, die dem neuen Modell nicht zustimmen. Auch für diese muss es ja ein PLV geben - eben mit dem alten Konditionsmodell, das dann auch bis auf weiteres für diese Kunden seine Gültigkeit hat. 

ThiloL
Autor ★
5 Beiträge

Im neuen PLV das ALTE Konditionsmodell zu erwähnen, macht trotzdem keinen Sinn, weil alle, die dem neuen PLV zustimmen auch auf das NEUE Konditionsmodell wechseln. Oder?

clol0910
Autor ★
4 Beiträge

Jetzt will sich die Commerzbank an ihrer Tochter gesund stoßen und ändert einfach mal so wie es beliebt die Regeln. Hatte heute ein Telefonat wegen dem Verwahrentgelt. Als ich meine Ablehnung kund tat, wurde ich gefragt was ich den bereit wäre zu zahlen. Es handelt sich bei uns inkl. aller Konten um einen hohen 6stelligen Betrag. Ich meinte, maximal 0,1% mit 100.000 Freibetrag als langjähriger guter Kunde. Der Herr in der Leitung meinte, dass wird er nicht durch bekommen. Dann erwiderte ich dann 0,25%. Daraufhin kam die Aussage man versuche das so hin zu bekommen. Hallo!!!! Sind wir auf einem türkischen Bazar? Kann jeder jetzt sein "Strafzins" aushandeln. Ich werde vorerst nichts unterschreiben und Notfalls alle Konten runterbrennen auf Mindestniveau und das Geld auf unsere anderen Banken verteilen, die nicht solches Geschäftsgebahren zeigen. Aktuelle Studien sagen, dass alle deutschen Banken von ihren Kunden mehr Verwahrentgelt kassieren, als dass sie bei der EZB bezahlen müssen. Da mit den herkömmlichen Geschäftsfeldern nichts mehr verdient wird, versucht man nun die werte Kundschaft über den Tisch zu ziehen mit Kündigungsandrohungen. Ich habe seit 15 Jahre mit meinen Commerzbankaktien nichts verdient, nur den Bänkern ihre Jahresboni finanziert. Amerikanisch Banken haben kurz nach der Finanzkrise schon wieder Milliardengewinne erzielt. Und unsere unfähigen Vorstände außer mit ständigen Konzernumbauten, nix als Geld verbrannt. Bravo meine Herren.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@clol0910  schrieb:

Aktuelle Studien sagen, dass alle deutschen Banken von ihren Kunden mehr Verwahrentgelt kassieren, als dass sie bei der EZB bezahlen müssen.


Könntest Du besagte Studien bitte hier verlinken? Mir ist bekannt, dass es Schätzungen gibt, nach denen einige Banken dies tun. Alle wäre eine neue, nicht ganz unwichtige Information.

 

Im Übrigen kommt es Dir doch zugute, wenn die comdirect Dir ein Angebot macht, bei dem Du nur die Hälfte des Verwahrentgelts zahlen müsstest, das üblicherweise angesetzt wird. Ich verstehe gar nicht, warum die Deutschen solche "Handelsmuffel" sind. Bei Preisverhandlungen kommt man doch praktisch immer günstiger weg, als würde man den Preis bezahlen, der angegeben ist. 🤔

 

Viele Grüße

Weinlese

clol0910
Autor ★
4 Beiträge

clol0910
Autor ★
4 Beiträge

Die Anschreiben sind halt so verfasst, daß der "Kunde" denkt er müsse schnell unterschreiben um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Bei einem Telefonat wird man dann je nach Mitarbeiter vielleicht gefragt, was man denn gewillt wäre zu zahlen. Wenn man nicht einwilligt, droht man mit Kündigung. Ich verstehe, daß Tagesgeldkonten und Giro die Bank Geld kosten. Eine Frechheit ist aber wenn man auf Wertpapier- Verrechnungskonto dasselbe verlangt, die Bank verdient bei Trades schon genug, zumal die CD ja nicht die billigste ist. Werde dann wohl auf andere Plattformen wechseln, habe keine Lust 4stellige Verwahrentgeldstrafzinsen zu bezahlen.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

In dem verlinkten Artikel ist auch nur die Rede von "vielen" Geldinstituten. Ob diese Verwahrentgelte zum Ausgleich für gezahlte Negativzinsen angemessen sind, müsste man somit über die jeweilgen Bilanzen der Banken herausfinden. Eine Vermutung meinerseits ist, dass dies bei der comdirect der Fall ist, weil die Bilanzsummen der comdirect zum großen Teil durch Kundeneinzahlungen statt durch krediterzeugtes Geld bestehen dürften. Den zahlenden Kunden wird das natürlich kein großer Trost sein. 😉

 

Viele Grüße

Weinlese

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

Naja ich sehe das ähnlich wie @ThiloL .

Kenne genug Personen in meinem Bekanntenkreis, welche sich die AGBs durchgelesen haben und gesagt haben "naja passt, zähle ja zu den alten Kunden und dann ändert sich ja nix". Als ich die dann ein wenig aufgeklärt haben waren die "not amused". Meinten dann auch, sobald sie auch nur einen Cent zahlen was sie vorher kostenlos hatten, sind die weg.  Ich denke auch die Comdirect hat dies mit Absicht so formuliert, dass sich Altkunden hier wiederfinden um dann mit der Zustimmung zu suggerieren, das sich für diese Kunden nix ändert. Bin mal gepsannt wie viele sich beim "Kundenservice" melden, wenn die merken, dass die plötzlich ganz anders gestellt sind.

 

Mal eine andere Frage hierzu:

Unter 1.2. Änderungen und noch anderen Punkten heisst es:

"Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines
Schweigens hinweisen"

Nur sehe ich hier nix zu den Folgen?