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Zustimmung Preis Leistung AGB

Kristulf
Autor
2 Beiträge

Guten Tag Community,

 

Konto Eröffnung 11.2010

 

Welche Verwahrentgeldregel kommt ab 01.11.2021 auf mich zu?

 

 50000

100000

250000 Euro Freibetrag

 

Zustimmung vorausgesetzt.

mfg

Danke

9 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

ETFNewbie
Autor ★★
43 Beiträge

Hallo SMT_Erik,

 

ich hätte auch eine Frage zur Tabelle:

 

mein Konto wurde auch vor 2020 eröffnet, lt. Tabelle bekomme ich von comdirect eine Individualvereinbarung geschickt - bis 01.11. oder wenn ich in den nächsten Jahren den Betrag X  auf mein Konto erreiche?

 

Ich habe iwo im Forum gelesen, dass einige Kunden (mit Kontoeröffnung vor 2020) nur eine Freibetragsgrenze von 50k bekommen haben, obwohl neuere Kunden (Kontoeröffnung zw. 17.01.2020 bis 09.05.2021) 100k bekommen.

Kann ich davon ausgehen, dass ich mit meinem alten Konto (vor 2020) mind. 100k als Freibetragsgrenze von comdirect angeboten bekomme?

 

VG

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @ETFNewbie,

 

wir würden auf dich zukommen, wenn deine Sichteinlagen mehr als 50.000 Euro betragen. Die Freibetragsgrenze von 100.000 gilt nur gemäß den Angaben in der Tabelle. 

 

Gruß

Erik

Heinz79
Autor ★★
21 Beiträge

Hallo,

hier findet sich Einiges zu dem Thema aber generell möchte ich meine Meinung dazu als mehr als 10 jähriger Kunde der Comdirect hinterlassen. Die Art und Weise wie man hier seitens der Comdirect mit den Kunden umgeht stößt mir ganz gewaltig auf.

 

Ich werde dazu aufgefordert einer neuen AGB und/oder PL-Verzeichnisses zustimmen und nachdem ich schon keine individuell aufbereitete Information erhalte (ins Postfach oder per Briefpost), was das konkret für mich als Kunde z.B. ohne Girokonto bedeutet, bleibt mir nichts übrig als sich mich mit diesen umfangreichen Dokumenten (lese hier etwas von 88 Seiten "Kleingedrucktes") zu beschäftigen. Jede professionelle Bearbeitung würde so etwas zur Risikominimierung in eine Rechtsberatung zur Prüfung und Klärung der Details geben. Nein, als Kunde der Comdirect darf ich dies als Kunde selbst übernehmen (wir üben uns im Laienrechtsverdreher) oder sollen ggf diese Aufwand/Kosten übernehmen da die comdirect etwas ändern möchte, Danke!

Mache ich heute (31.08.2021  ca. 10h) den Versuch, mal an die entsprechenden Dokumente zu gelangen, lacht mich eine schöne Meldung: "Funktionsstörung" an.

 

Ich fühle mich als Kunde ganz gewaltig genervt. Ich zahle gerne verhältnissmäßige Gebühren für ansprechende Leistung. Dies war bisher bei der Comdirect voll gegeben und hatte ich somit auch kein Problem entsprechende Gebühren durch Order oder Bearbeitungen zu entrichten. Pauschal jetzt wegen Freibetragsregelungen etc etc. und Kunde ohne Girokonte mir jetzt im einzelnen und auch noch rechtssicher dies aus den Dokumenten rauszufischen empfinde ich als dreist gegenüber einer einer langjährigen und vertrauenvollen Kundenbeziehung.

 

Da macht es sich die Comdirect sehr einfach und dies drückt eine entsprechende Haltung (auch Änderung zum Kundenumgang) für mich aus. Sorry, dieses Unmut oder auch Sachstand über das Social-Team hier im Community-Forum dann zu klären und "darauf abzuwälzen" empfinde ich ebenfalls als äußerst fraglich.

 

Würde mich freuen, wenn entsprechend nachgebessert würde und dies zur nachaltigen Kundenbeziehung wieder positiv beiträgt.

 

VG 

SMT_Jessica
ehemaliger Mitarbeiter
1.179 Beiträge

Hallo @Heinz79,

 

hab vielen Dank für dein ausführliches Feedback.

 

Wir werden deine Hinweise an den Fachbereich weitergeben.

 

Viele Grüße

Jessica

ETFNewbie
Autor ★★
43 Beiträge

Danke für die Antwort.

Ich hätte trotzdem gedacht, dass man als langjähriger Kunde auch erst ab 100k VE bezahlt wie eben neuere Kunden 😥

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

Die "Funktionsstörung" beim Abruf der der neuen Preisliste besteht immer noch:

https://www.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?redirected=498446&ePdfInstan...

 

Solange das nicht behoben wird, kann ich leider keine Zustimmung zur Umstellung des Kontos erteilen.

 

marxsxsls
Autor ★★
29 Beiträge

@kammann  schrieb:

Solange das nicht behoben wird, kann ich leider keine Zustimmung zur Umstellung des Kontos erteilen.

 


Das mußte du ja auch nicht. Selbst wenn die AGB wieder abrufbar ist, muss man nicht zustimmen. Es erfolgt erst Mal keine Kündigung. Dies weitere steht in den Sternen und darf man ruhig abwarten...

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@kammann  schrieb:

Die "Funktionsstörung" beim Abruf der der neuen Preisliste besteht immer noch:

https://www.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?redirected=498446&ePdfInstan...

 

Solange das nicht behoben wird, kann ich leider keine Zustimmung zur Umstellung des Kontos erteilen.

 


 

Hallo @kammann,

 

der Fehler wurde inzwischen behoben. Wir bedauern die Einschränkungen und danken dir für deine Geduld.

 

Gruß

Erik​​​​​​​