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Vollmacht

Smuth
Autor
4 Beiträge

Hallo zusammen, hat eine von mir bevollmächtigte Person über mein Konto und/oder Depot außer der Verfügung über das vorhandene Kapital und Wertpapiere auch Einblick in meine Aktionen und Steuerverrechnungstöpfe?

Danke für eure Hilfe  und Antworten hierzu.

11 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
8.580 Beiträge

@Smuth  schrieb:

Hallo zusammen, hat eine von mir bevollmächtigte Person über mein Konto und/oder Depot außer der Verfügung über das vorhandene Kapital und Wertpapiere auch Einblick in meine Aktionen und Steuerverrechnungstöpfe?


ja

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
Legende
7.865 Beiträge

@Smuth 

Eine bevollmächtigte Person hat – wie der Name schon sagt – die volle Macht.

Er/Sie hat die gleichen Mglichkeiten wie der Kontoinhaber selber, somit also auch Einblicke in vergangene Aktionen, Steuerverrechnungstöpfe und alles andere.

 

Es gibt nur einige wenige Punkte, in denen der Bevollmächtigte eingeschränkt ist. Beispielsweise kann er die Kontoverbindung nicht kündigen oder weitere Vollmachten an Dritte erteilen.

MadMattNJ
Experte
83 Beiträge

@Smuth 

So ganz stimmen die obigen Aussagen von @GetBetter und @Crazyalex nicht, da du dies explizit selbst steuern kannst. Wenn du im Bereich "Meine Daten" zu der oder dem Bevollmächtigen scrollst kannst du die Einwilligung zur Einsicht der Steuerdaten erlauben oder wieder entziehen (s. Screenshot)

MadMattNJ_0-1728638994139.png

Wenn du sie entziehst dann sieht die bevollmächtigte Person auch keine Kauf/Verkaufsrechnungen, wenn dort steuerliche Daten angegeben werden (bei Verkauf eigentlich immer, bei Kauf weiß ich es nicht so genau). Die Person sieht dann auch keinen Finanzreport.

Crazyalex
Legende
8.580 Beiträge

@MadMattNJ 

Ich möchte Dir ausdrücklich nicht widersprechen - nur darauf hinweisen, dass es sich dann eben auch nicht mehr um eine "Vollmacht" im Wortsinn handelt sondern nur noch um eine "Teilermächtigung"

 

Die Comdirect scheint hier aber diesbezüglich nicht zu unterscheiden - auch wenn sie es sonst bei anderen Dingen immer gerne sehr genau nimmt 😉

 

Gruß Crazyalex


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GetBetter
Legende
7.865 Beiträge

@MadMattNJ  schrieb:

So ganz stimmen die obigen Aussagen von @GetBetter und @Crazyalex nicht, da du dies explizit selbst steuern kannst. Wenn du im Bereich "Meine Daten" zu der oder dem Bevollmächtigen scrollst kannst du die Einwilligung zur Einsicht der Steuerdaten erlauben oder wieder entziehen (s. Screenshot)


Vor meiner Antwort hatte ich die Erläuterung dieser Funktion gelesen. Allerdings habe ich diese anders verstanden als Du sie beschreibst und prüfen konnte ich es auf die Schnelle nicht.

 

Ich habe den Text so interpretiert, dass die Ansicht nur dann eingeschränkt ist, wenn es mehrere steuerlich verbundene Kundenverbindungen gibt, für die der Bevollmächtigte aber nur teilweise Vollmachten besitzt. Im Umkehrschluss: Wenn es nur eine Kundenverbindung gibt und für diese eine Vollmacht besteht, dann hat diese Option keine Wirkung und der Bevollmächtigte hat vollen Einblick.

 

Falls Deine Darstellung zutrifft, dann ist möglicherweise der Text verwirrend formuliert. Alternativ bin ich auch einfach begriffsstutzig.

Hast Du das getestet oder ist es nur Deine Lesart der comdirect-Erläuterung?

Crazyalex
Legende
8.580 Beiträge

Ich frage mal ganz naiv: Wieso vertraue ich einer Person dahingehend dass sie mit meinem Geld machen kann was sie will und möchte aber gleichzeitig niccht, dass sie sieht was das in steuerlicher Hinsicht (bei der entsprechenden Bank) bewirkt?

 

Gruß Crazyalex


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paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo in die Runde,

 

also ich verstehe die Information auch genauso wie @GetBetter  es gesagt hat. Nämlich so, dass bei einer Einzelkontoverbindung der Bevollmächtigte sowieso alle Steuerdaten uneingeschränkt einsehen kann. Dafür spricht vor allem dieser Absatz in der Erklärung zu dem Button, den ich hier inkl. Druckfehler 1:1 wiedergebe:

 

„Hinweis:

Sofern Sie nur eine Kontoverbindung bei comdirect unterhalten, dürfen Ihre Bevollmächtigten alle genannten Daten einsehen, unabhängig davon, ob Sie hier eine Einwilligung erteilen oder nicht. Ihre Entscheidung wird erst relevant, wenn eine weitere Kontoverbindung eröffnet wird, auf der diese(r) Bevollmächtigte(r) von Ihnen keinen Vollmacht erhält.“

 

Den Button gab es übrigens meines Wissens früher nicht. Der ist wohl erst nach der Zusammenlegung mit der Commerzbank dazu gekommen.

 

Gruß paba

MadMattNJ
Experte
83 Beiträge

@GetBetter :

Du und @Crazyalex habt mit eurer Aussage doch recht. Ich muss mich da korrigieren, da ich natürlich die spezielle Situation von mehreren Kundenverbindungen bei comdirect habe. Da ich die Funktion kürzlich genutzt habe, habe ich nicht weiter darüber nachgedacht, dass das diesen Umständen geschuldet ist. Also ist diese Möglichkeit bei einer einzelnen Kundenverbindung vermutlich gar nicht gegeben. Wieder was gelernt 😄

GetBetter
Legende
7.865 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Ich frage mal ganz naiv: Wieso vertraue ich einer Person dahingehend dass sie mit meinem Geld machen kann was sie will und möchte aber gleichzeitig niccht, dass sie sieht was das in steuerlicher Hinsicht (bei der entsprechenden Bank) bewirkt?


Pro: Weil es sinnvoll und hilfreich sein kann, wenn die eigene Ehefrau Zugriff auf Konto und Depot hat – und sei es nur für den Notfall.

Contra: Weil die eigene Ehefrau plötzlich bemerken könnte, dass der damalige Verlust mit Wirecard und KOs doch höher war also behauptet.

🙈

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