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Versteckte Kosten beim Fondsverkauf als Festpreisgeschäft

blupp
Autor ★★
36 Beiträge

Hallo comunity,

ich habe gerade Investmentfonds aus meinem Depot verkauft, als Festpreisgeschäft also kostenfreie Rückgabe an die KVA.

 

In der „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ die ich vor der Beauftragung einsehen konnte, waren jeweils nur die (seit einigen Jahren) üblichen 2,90 Euro „Abwicklungsentgelt "Clearstream" / "Streifband" [E]“ angezeigt.

Tatsächlich wurde mir in den Abrechnungen nicht - wie seit gut 25 Jahren - in allen meinen Fondsverkaufs-Abrechnungen der „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“, sondern ein „Festpreis pro Stück“ gutgeschrieben.

Es ist kein großer Betrag, ein namhafter Ex-Banker würde es als „peanuts“ bezeichnen, aber es sind in allen Fällen ca. 2 Promille der mir zustehenden Beträge zu wenig zurückgezahlt worden. Der Verlust ist nicht existenzbedrohlich, aber es geht  ums Prinzip, nicht jede neu geschaffene heimliche Kostenfalle zu akzeptieren.

 

Hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und weiß ggf. mehr über die Hintergründe?

 

Was sind das für Kosten in Höhe der Differenz zwischen „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“ und „Festpreis pro Stück“, die es erst seit frühesten April dieses Jahres gibt (da war meine vorletzte Fondsabrechnung und mir wurde der volle Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgezahlt)? Und wieso muss ich diese Kosten (neuerdings) bezahlen?

Beste Grüße

 

31 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@blupp  schrieb:

Hallo comunity,

ich habe gerade Investmentfonds aus meinem Depot verkauft, als Festpreisgeschäft also kostenfreie Rückgabe an die KVA.

 

In der „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ die ich vor der Beauftragung einsehen konnte, waren jeweils nur die (seit einigen Jahren) üblichen 2,90 Euro „Abwicklungsentgelt "Clearstream" / "Streifband" [E]“ angezeigt.

Tatsächlich wurde mir in den Abrechnungen nicht - wie seit gut 25 Jahren - in allen meinen Fondsverkaufs-Abrechnungen der „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“, sondern ein „Festpreis pro Stück“ gutgeschrieben.

Es ist kein großer Betrag, ein namhafter Ex-Banker würde es als „peanuts“ bezeichnen, aber es sind in allen Fällen ca. 2 Promille der mir zustehenden Beträge zu wenig zurückgezahlt worden. Der Verlust ist nicht existenzbedrohlich, aber es geht  ums Prinzip, nicht jede neu geschaffene heimliche Kostenfalle zu akzeptieren.

 

Hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und weiß ggf. mehr über die Hintergründe?

 

Was sind das für Kosten in Höhe der Differenz zwischen „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“ und „Festpreis pro Stück“, die es erst seit frühesten April dieses Jahres gibt (da war meine vorletzte Fondsabrechnung und mir wurde der volle Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgezahlt)? Und wieso muss ich diese Kosten (neuerdings) bezahlen?

Beste Grüße

 


Gib doch einfach mal ein ganz konkretes Beispiel.

WKN

KAG- Preis/ Kurs am Valutatag

abgerechneter Preis/ Kurs am Valutatag

Handelsplatz lt. Abrechnung

 

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@blupp  schrieb:

Hallo comunity,

ich habe gerade Investmentfonds aus meinem Depot verkauft, als Festpreisgeschäft also kostenfreie Rückgabe an die KVA.

 

 


Das "also" in dem Satz verstehe ich nicht. Woher hast du diese Information?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

blupp
Autor ★★
36 Beiträge

@dg2210 

das habe ich doch geschrieben: Erfahrung seit mehr als 25 Jahren und einer 3stelligen Zahl von Fondsverkäufen als Festpreisgeschäft

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@blupp  schrieb:

@dg2210 

das habe ich doch geschrieben: Erfahrung seit mehr als 25 Jahren und einer 3stelligen Zahl von Fondsverkäufen als Festpreisgeschäft


Ich kann nicht beurteilen, was vor 25 Jahren war, darum frage ich : Woher (d.h.: aus welcher offiziellen Quelle) hast du die Information?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

blupp
Autor ★★
36 Beiträge

@paej 

 

Aus den Kosteninformationen...

(Handelsplatz gibt es nicht) Ausführungsplatz: Festpreisgeschäft

 

Aus der Abrechnung kopiert:

 

Wertpapier-Bezeichnung WPKNR A0DQH6      / ISIN  LU0210532015 

Festpreis pro Stück EUR 73,0355

 

Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.

Der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft betrug am Geschäftstag

EUR 73,05

 

Keine Informationen in der Abrechnung zum Preisunterschied

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@blupp  schrieb:

@paej 

 

Aus den Kosteninformationen...

(Handelsplatz gibt es nicht) Ausführungsplatz: Festpreisgeschäft

 

Aus der Abrechnung kopiert:

 

Wertpapier-Bezeichnung WPKNR A0DQH6      / ISIN  LU0210532015 

Festpreis pro Stück EUR 73,0355

 

Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.

Der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft betrug am Geschäftstag

EUR 73,05

 

Keine Informationen in der Abrechnung zum Preisunterschied


Nach diesen Angaben vermute ich, dass die Rücknahme NICHT direkt an die KAG erfolgt ist.

 

Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.

 

Der Begriff „Festpreisgeschäft“ wird leider in mehreren Ausprägungen für unterschiedliche Handelsplätze verwendet.

An irgend einer Stelle ist  bei der Orderaufgabe möglicherweise ein Irrtum unterlaufen.

 

Nur meine Meinung, kein Wissen

 

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@blupp  schrieb:

@paej 

 

Aus den Kosteninformationen...

(Handelsplatz gibt es nicht) Ausführungsplatz: Festpreisgeschäft

 

Aus der Abrechnung kopiert:

 

Wertpapier-Bezeichnung WPKNR A0DQH6      / ISIN  LU0210532015 

Festpreis pro Stück EUR 73,0355

 

Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.

Der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft betrug am Geschäftstag

EUR 73,05

 

 


Im Klartext: Du hast schon im Eröffnungsbeitrag die Unwahrheit gesagt.

Wie kannst die hier in der Community Hilfe erwarten, wenn du uns anschwindelst? Ich klinke mich aus.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

digitus
Legende
9.094 Beiträge

Hallo @blupp, bevor du den Auftrag freigibst, kannst du über einen Link (der einem zugegebenerweise nicht ins Auge springt) die Kosten der geplanten Transaktion einsehen. Da sollten sämtliche Spesen aufgeführt gewesen sein, denen du dann durch die Beauftragung zustimmst.

 

Und Festpreisgeschäft hat mit Rückgabe an die Fondsgesellschaft nichts zu tun. Siehe auch hier: https://www.comdirect.de/faq/festpreisgesch%C3%A4ft

 

Grüße,

Andreas

blupp
Autor ★★
36 Beiträge

@dg2210

Ok, denkst du an Fonds die Gebüren für Kauf und/oder Rückgabe nehmen?

Soch einen Fonds habe ich nie und werde ich auch nie kaufen. Bei der riesigen Auswahl ist das doch wohl nicht erforderlich.

 

Für diesen Fonds ist die Quelle: Fondsbedingungen (kann man meistens herunterladen auf der comdi webseite BIB, Verkaufsprospekt, ich dachte eigentlich als "Legende" wüstest du so etwas )