am 28.12.2021 09:24
Guten Morgen,
folgendes ist mir gestern Abend aufgefallen:
Anfang des Jahres habe ich bereits im Januar meinen Sparerpauschbetrag von 801€ bei der comdirect ausgeschöpft. Und zwar so, dass ich ihn auch mit realisierten Verlusten nicht mehr "wiederherstellen" konnte. Also ab Januar musste ich auf jeden Gewinn die Kapitalertragssteuer zahlen. Nun bin ich mit meinem Depot Mitte des Jahres aber zu einer anderen Bank. Dort habe ich auch einen Freistellungsauftrag eingerichtet und im November habe ich erneut Aktien mit Gewinn verkauft und auch wieder die kompletten 801€ ausgeschöpft.
Nun wäre meine Frage, wie ich das wieder korrigieren kann?
Könnte ich heute - oder auf jeden Fall noch vor dem letzten Handelstag dieses Jahr - einfach Aktien bei denen ich Verlust habe verkaufen, um die 801€ "wiederherzustellen" ? Das wäre für mich die einfachste Variante.
Ich würde diese Aktien verkaufen und direkt bzw nach 24h wieder kaufen.
Geht das so einfach?
Wenn nicht, würde ich vermutlich dann einfach beim Finanzamt anrufen und die Fragen, wie ich mich nun verhalten soll.
Gruß
am 03.01.2022 11:37
Die telefonische Auskunft der anderen Bank ist korrekt. Eine Steuerbescheinigung dient dazu, gegenüber dem Finanzamt die von/bei der Bank bezahlte Steuer nachzuweisen. Wenn die Bank keine Steuer für Dich bezahlt hat, gibt es auch nichts zu bescheinigen.
Trage einfach die Kapitalerträge (beider Banken in Summe) und den doppelten Freibetrag in die Anlage KAP ein. Das Finanzamt teilt Dir dann mit, wieviel Du nachbezahlen musst.
Viele Grüsse und ein gutes neues Jahr aus München
nmh
am 03.01.2022 14:12
@nmh schrieb:
Die telefonische Auskunft der anderen Bank ist korrekt. Eine Steuerbescheinigung dient dazu, gegenüber dem Finanzamt die von/bei der Bank bezahlte Steuer nachzuweisen. Wenn die Bank keine Steuer für Dich bezahlt hat, gibt es auch nichts zu bescheinigen.
Trage einfach die Kapitalerträge (beider Banken in Summe) und den doppelten Freibetrag in die Anlage KAP ein. Das Finanzamt teilt Dir dann mit, wieviel Du nachbezahlen musst.
Viele Grüsse und ein gutes neues Jahr aus München
nmh
@nmh danke für die Antwort. Noch eine Nachfrage.. ich hatte im letzten Jahr zwei Verkäufe mit Verlust gemacht, damit ich den FSA wieder "auffüllen" kann. Es wurde auch am 23.12 gebucht und der verfügbare FSA ist wieder gefüllt worden. Kann ich die Anlage KAP nun vernachlässigen?
am 03.01.2022 15:01
Deine Frage kann ich nicht endgültig beantworten, da ich Deine persönlichen steuerlichen Verhältnisse nicht kenne. Falls insgesamt (bei beiden Banken) mehr Kapitalerträge von Steuerabzug freigestellt wurden als Dein gesetzlicher Freibetrag (ledig oder verheiratet) es vorsieht, bist Du verpflichtet, eine Anlage KAP abzugeben.
nmh
am 03.01.2022 15:31
Ich habe immer irgendwelche Steuern bezahlt. Sei es ausländische anrechenbare Steuern durch Fonds oder sonst wie, deswegen habe ich bisher immer eine Bescheinigung bekommen.
Wenn es schlicht nicht anders geht (Sprich: Du auch auf extra Anforderung keine Bescheinigung bei deiner Bank bekommst) wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als das zu machen, was @nmh geraten hat: rechnen.
Du hast ja echt schnell die Jahressteuerbescheinigung der comdirect erhalten wie du sagtest. Daran kannst du dich entlanghangeln.
am 20.01.2022 08:07
Es wurde hier ja schon erklärt aber dennoch bitte ich um kurze Rückmeldung ob ich es richtig verstanden habe. Bei mir hat es in den letzten Tagen einige Kapatialerträge gegeben. Da der FSA bei Codi aktuell noch nicht angepasst werden kann und natürlich aus Unachtsamkeit meinerseits haben sich auf einem anderen Depot Überschneidungen gegeben so dass mein Freibetrag in Summe etwas überschritten wurde.
Es reicht nach meinem Verständnis dies in der Steuererklärung Anlage KAP wieder zurecht zu rücken. Ein aktives Handeln in dem man sich beim Finanzamt meldet etc. ist nicht notwendig. Richtig?
am 20.01.2022 09:03
Jawoll, so ist es. Daumen hoch.