am 29.02.2024 13:28
Ganz ungläubig sehe ich eben in der Postbox: die Steuerbescheinigung für 2023 ist gerade eingetrudelt.
Bin ich ein einzelner Glückspilz, liegt es am Schaltjahr, oder hat sich hier wirklich was gebessert? 😳
In jedem Fall ausdrücklichen Dank an die Comdirect, dass es diesmal so zügig geklappt hat!
Grüße
baha
am 27.04.2024 16:30
Habe jetzt eine Antwort von der VoBa bekommen. Darin heißt es:
“Eine Steuerbescheinigung ist grundsätzlich kostenfrei. Aus technischen Gründen können wir die Steuerbescheinigung leider nur zusammen mit einer Erträgnisaufstellung erstellen. Die Kosten für eine Erträgnisaufstellung betragen EUR 20,00. Ihre steuerlichen Abzüge können Sie den kostenlos zur Verfügung gestellten Einzelsteuerbescheinigungen entnehmen, welche im Falle eines Steuerabzuges automatisch erstellt werden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Erträgnisaufstellung zusammen mit einer Steuerbescheingung wünschen.“
Ja, was ist das denn für ein Quatsch? Aus technischen Gründen. Das ich nicht lache.
Tolle kostenlose Steuerbescheinigung!
Was denkt ihr darüber?
Grüße
Toki
27.04.2024 16:36 - bearbeitet 27.04.2024 16:38
@Toki
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert.
Ich würde sofort die Bank wechseln.
27.04.2024 17:15 - bearbeitet 27.04.2024 17:20
@Toki schrieb:Habe jetzt eine Antwort von der VoBa bekommen. Darin heißt es:
“Eine Steuerbescheinigung ist grundsätzlich kostenfrei. Aus technischen Gründen können wir die Steuerbescheinigung leider nur zusammen mit einer Erträgnisaufstellung erstellen.(...)
Was denkt ihr darüber?
Für mich ein klarer Fall für die Bafin und den Ombudsmann.
Im Übrigen halte ich diese Volksbank für inkompetent. Nur Amateure schreiben "aus technischen Gründen", Profis verwenden grundsätzlich "aus technischen und/oder anderen Gründen"
am 27.04.2024 17:23
Solche Aussagen bestätigen meine Meinung zu Volksbanken und Sparkassen und wieso ich dort schon seit 25 Jahren kein Kunde/Genossenschafter mehr bin.
Offensichtlich braucht man keine Kunden und ist so wie es ist zufrieden, sonst würde man so nicht agieren.
am 27.04.2024 17:24
Das wäre doch mir egal, was bei denen technisch für Probleme vorherrschen. Wenn sie nur beides erstellen können, können sie die Erträgnisaufstellung danach einfach durch den Schredder jagen.
So ein Kasperletheater.
Wenn du diese Aussagen schon schriftlich hast, kannst du sehr schnell eine Ombudsmann Beschwerde starten.
Ich würde schriftlich nochmal eine Jahressteuerbescheinigung ohne Erträgnisaufstellung, gem. Preis- und Leistungsverzeichnis kostenlos verlangen. Dazu haben sie per Gesetz bis zum 30.06. zeit. Danach BaFin Beschwerde und zwar wegen Bank und Berater.
am 27.04.2024 17:52
Das ist einfach nur unnötig und kostet eigene Lebenszeit. Und das nur, um einer Volksbank die eigene Inkompetenz vor Augen zu halten.
Bankverbindung auflösen und gut ists.
am 27.04.2024 18:21
Geht ja nicht um die eigene Kontoverbindung, sondern um die Kontoverbindung der (pflegebedürftigen?) Eltern.
Das zu ändern ist bedeutend aufwändiger.
27.04.2024 19:47 - bearbeitet 27.04.2024 19:52
27.04.2024 19:47 - bearbeitet 27.04.2024 19:52
@paej schrieb:@Toki
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert.
Ich würde sofort die Bank wechseln.
Wieso sollte die Argumentation korrekt sein? Die Bank ist zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung verpflichtet. Wenn das Finanzamt von mir eine Steuererklärung haben will kann ich auch nicht zwölf einzelne Gehaltsabrechnung kommentarlos hinschicken und sagen seht zu was ihr damit anfangt.
Neben den bereits erwähnten Institutionen Bafin und Ombudsmann kann auch ein Gang zum Verbraucherschutz hilfreich sein. Bei berechtigtem Interesse sind die durchaus recht fix beim erwirken von einstweiligen Verfügungen / Abmahnungen
am 27.04.2024 21:46
@CurtisNewton schrieb:
@paej schrieb:@Toki
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert.
Ich würde sofort die Bank wechseln.Wieso sollte die Argumentation korrekt sein? Die Bank ist zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung verpflichtet. Wenn das Finanzamt von mir eine Steuererklärung haben will kann ich auch nicht zwölf einzelne Gehaltsabrechnung kommentarlos hinschicken und sagen seht zu was ihr damit anfangt.
Wenn die Einzelabrechnungen der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügen wird es wohl genau darauf hinauslaufen.
Das ist zumindest die Argumentation der o.g. Bank.
am 27.04.2024 23:44
Eine Abrechnung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Auf den Einzelabrechnungen steht sicher wie bei der Comdirect immer schön "KEINE STEUERBESCHEINIGUNG".
Und hiermit ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück.