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Unglaublich: Steuerbescheinigung 2023 schon im Februar 2024 erhalten!

baha
Mentor ★★★
2.682 Beiträge

Ganz ungläubig sehe ich eben in der Postbox: die Steuerbescheinigung für 2023 ist gerade eingetrudelt.

 

Bin ich ein einzelner Glückspilz, liegt es am Schaltjahr, oder hat sich hier wirklich was gebessert? 😳

 

In jedem Fall ausdrücklichen Dank an die Comdirect, dass es diesmal so zügig geklappt hat!

 

Grüße

baha

79 ANTWORTEN

Toki
Autor ★★
30 Beiträge

Habe jetzt eine Antwort von der VoBa bekommen. Darin heißt es:

“Eine Steuerbescheinigung ist grundsätzlich kostenfrei. Aus technischen  Gründen können wir die Steuerbescheinigung leider nur zusammen mit einer Erträgnisaufstellung erstellen. Die Kosten für eine Erträgnisaufstellung betragen EUR 20,00. Ihre steuerlichen Abzüge können Sie den kostenlos zur Verfügung gestellten Einzelsteuerbescheinigungen entnehmen, welche im Falle eines Steuerabzuges automatisch erstellt werden.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Erträgnisaufstellung zusammen mit einer Steuerbescheingung wünschen.“

 

Ja, was ist das denn für ein Quatsch? Aus technischen Gründen. Das ich nicht lache.

Tolle kostenlose Steuerbescheinigung!

Was denkt ihr darüber?

 

Grüße

Toki

paej
Mentor ★★
1.841 Beiträge

@Toki 
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert. 
Ich würde sofort die Bank wechseln. 

dg2210
Legende
6.228 Beiträge

@Toki  schrieb:

Habe jetzt eine Antwort von der VoBa bekommen. Darin heißt es:

“Eine Steuerbescheinigung ist grundsätzlich kostenfrei. Aus technischen  Gründen können wir die Steuerbescheinigung leider nur zusammen mit einer Erträgnisaufstellung erstellen.(...)

Was denkt ihr darüber?

 


Für mich ein klarer Fall für die Bafin und den Ombudsmann.

 

Im Übrigen halte ich diese Volksbank für inkompetent. Nur Amateure schreiben "aus technischen Gründen", Profis verwenden grundsätzlich "aus technischen und/oder anderen Gründen"

ttplayer
Experte
123 Beiträge

Solche Aussagen bestätigen meine Meinung zu Volksbanken und Sparkassen und wieso ich dort schon seit 25 Jahren kein Kunde/Genossenschafter mehr bin.

 

Offensichtlich braucht man keine Kunden und ist so wie es ist zufrieden, sonst würde man so nicht agieren.

 

Krügerrand
Experte ★
272 Beiträge

Das wäre doch mir egal, was bei denen technisch für Probleme vorherrschen. Wenn sie nur beides erstellen können, können sie die Erträgnisaufstellung danach einfach durch den Schredder jagen.

So ein Kasperletheater.

 

Wenn du diese Aussagen schon schriftlich hast, kannst du sehr schnell eine Ombudsmann Beschwerde starten. 

 

Ich würde schriftlich nochmal eine Jahressteuerbescheinigung ohne Erträgnisaufstellung, gem. Preis- und Leistungsverzeichnis kostenlos verlangen. Dazu haben sie per Gesetz bis zum 30.06. zeit. Danach BaFin Beschwerde und zwar wegen Bank und Berater.

ttplayer
Experte
123 Beiträge

Das ist einfach nur unnötig und kostet eigene Lebenszeit. Und das nur, um einer Volksbank die eigene Inkompetenz vor Augen zu halten.

 

Bankverbindung auflösen und gut ists.

Krügerrand
Experte ★
272 Beiträge

Geht ja nicht um die eigene Kontoverbindung, sondern um die Kontoverbindung der (pflegebedürftigen?) Eltern.

 

Das zu ändern ist bedeutend aufwändiger.

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.882 Beiträge

@paej  schrieb:

@Toki 
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert. 
Ich würde sofort die Bank wechseln. 


Wieso sollte die Argumentation korrekt sein? Die Bank ist zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung verpflichtet. Wenn das Finanzamt von mir eine Steuererklärung haben will kann ich auch nicht zwölf einzelne Gehaltsabrechnung kommentarlos hinschicken und sagen seht zu was ihr damit anfangt.

 

@Toki 

Neben den bereits erwähnten Institutionen Bafin und Ombudsmann kann auch ein Gang zum Verbraucherschutz hilfreich sein. Bei berechtigtem Interesse sind die durchaus recht fix beim erwirken von einstweiligen Verfügungen / Abmahnungen 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

paej
Mentor ★★
1.841 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@paej  schrieb:

@Toki 
Formal ist das wohl äusserst grenzwertig aber die Argumentation mit den Einzelaufstellungen korrekt und einen Rechtsstreit nicht wert. 
Ich würde sofort die Bank wechseln. 


Wieso sollte die Argumentation korrekt sein? Die Bank ist zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung verpflichtet. Wenn das Finanzamt von mir eine Steuererklärung haben will kann ich auch nicht zwölf einzelne Gehaltsabrechnung kommentarlos hinschicken und sagen seht zu was ihr damit anfangt.

 

 


Wenn die Einzelabrechnungen der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügen wird es wohl genau darauf hinauslaufen.

Das ist zumindest die Argumentation der o.g. Bank. 

Krügerrand
Experte ★
272 Beiträge

Eine Abrechnung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Auf den Einzelabrechnungen steht sicher wie bei der Comdirect immer schön "KEINE STEUERBESCHEINIGUNG".

 

Und hiermit ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück.