Unerlaubte Beleganforderung für Bargeldeinzahlung
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25.05.2024 17:03 - bearbeitet 25.05.2024 17:05
Ich habe im Januar 10000 EUR (glatt) bar eingezahlt - zum ersten Mal in 20jähriger Kundschaft, sonst nie mehr als ca. ein- bis zweimal im Jahr wenige hundert EUR.
Darauf verlangte comdirect von mir einen Herkunftsnachweis mit Verweis auf die BaFin-Regelung. Aus ihrem Schreiben: "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) verpflichtet seit 09.08.2021 alle Kreditinstitute in Deutschland, einen Nachweis zur Herkunft von Bareinzahlungen ab 10.000 Euro Gegenwert von ihren Kunden einzufordern.", aus der Webseite: "[...] verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Einzahlungen, die mindestens 10.000,00 EUR betragen, [...] einen Herkunftsnachweis." (https://kunde.comdirect.de/faq/bareinzahlung-nachweis )
Der Knackpunkt: die Kollegen können offenbar nicht richtig lesen. Ich zitiere hier einmal wörtlich die Ausführungsvorschriften der BaFin:
"Bei Bartransaktionen, die [...] einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft [...] nachzuweisen.", S. 4
„Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.“, S. 5
(Kursivsetzung durch mich)
Der Betrag überschritt nicht 10.000 EUR, ferner liegt hier kein besonderes Risiko vor, aufgrund unserer jahrelangen Kundenbeziehung inklusive der Konten meiner Kinder, sowie einer eidensstattlichen Erklärung, die ich ebenfalls im gleichen Zuge abgegeben hatte. Solch ein besonderes Risiko muss ggf. auch nachgewiesen werden.
Die Aussage in dem Schreiben, sowie auf der Webseite das sei bei "mindestens" oder "ab" 10.000 EUR der Fall, ist sachlich falsch. Ich bitte darum, das zu korrigieren, sowie Ihre internen Wachprogramme korrekt zu programmieren.
So ist das mehr als peinlich. Mir ist es nicht gelungen, eine zweite Bank zu finden, die die Regeln an dieser Stelle falsch wiedergibt. Sämtliche andere Banken geben korrekt wieder, dass über 10000 EUR ein Herkunftsnachweis fällig ist.
Darauf habe ich die comdirect in einem Schreiben auch freundlich hingewiesen, mit Bitte darum, die Webseite zu korrigieren und die Beleganforderung zurückzunehmen. Nun wurde mir ohne Angabe von Gründen gekündigt. Das zeigt mal wieder, welchen Charakter Entscheider bei Banken offenbar haben. Rückgrat bitte und Fehler einsehen und korrigieren, statt Kritiker rauszuwerfen!
Aber ich bin froh, denn ich habe jetzt bei der neuen Bank bessere Konditionen, auch für meine Frau und unsere Kinder... comdirect ist hier mit einem Schlag gleich 4 Kunden losgeworden, und unser Umsatz war nicht schlecht, Wertpapiersparplan, tüchtige Auslandsentgelte im Jahr, etc. Glückwunsch!
Wer lesen kann, verliert seine Kunden nicht...
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Girokonto
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am 25.05.2024 17:18
Von "unerlaubter" Beleganforderung würde ich nicht sprechen, die Bank kann - wie du schreibst - auf "risikobasierter Basis" auch bei Beträgen von 10.000€ (oder darunter) einen Herkunftsnachweis erfordern, nämlich dann, wenn die Bank "Bedenken hinsichtlich der legalen Herkunft" des Bargeldes hat.
Aber vermutlich dürfte dir das mittlerweile egal sein, da du ja deine Bankverbindung bereits beendet hast und eine neue "Bankheimat" gefunden hast 🙂
Viele Grüße,
Jörg
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am 25.05.2024 17:22
Warum musst du unbedingt die Bank provozieren?
Man kann auch einfach 9950 Euro einzahlen und die restlichen 50 Euro im nächsten Pub versaufen. 🙂
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25.05.2024 18:10 - bearbeitet 25.05.2024 18:57
Deine Überschrift zeigt schon, dass du das Grundthema überhaupt nicht verstanden hast…😶
- Kunden der Bank müssen die Herkunft des Bargeldes bei Bareinzahlungen (zum Beispiel auf ihr Konto bei der Bank) bei einem Betrag über 10.000 Euro regelmäßig anhand eines aussagekräftigen Beleges nachweisen. Sollte die Bank bereits bei einem niedrigeren Betrag Bedenken hinsichtlich der legalen Herkunft des Bargeldes haben, kann sie auch bei einer niedrigeren Einzahlungssumme einen Herkunftsnachweis fordern.
Die Diskussion, ob die zwingende Grenze bei 9999,99, bei 10000,00 oder 10000,01 Euro liegt, ist ohne jeglichen Nutzen.
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25.05.2024 18:56 - bearbeitet 25.05.2024 18:58
Wer mit einer Einzahlung exakt 1 Cent unter dem im Geldwäschegesetz genannten Betrag bleibt, schafft genau die "risikoorientierte Basis", die dann ebenfalls eine Belegnachforderung nach sich zieht.
Und auch wenn du innerhalb weniger Wochen zwei Mal 5.000 Euro eingezahlt hättest, wärst du - nicht nur von der codi - ebenfalls zur Belegvorlage aufgefordert worden. Und das völlig zurecht. Meine Meinung.
Die Kündigung nach Weigerung, Belege vorzulegen, ist dann mehr oder einer zwingende Konsequenz.
Mein Bedauern hast du nicht.
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25.05.2024 20:41 - bearbeitet 25.05.2024 20:42
Leute, nein - Ihr versteht alle diese Regeln nicht, bitte nochmal aufmerksam lesen. Die risikobasierte Beurteilung ist eben nicht bei 10000 EUR gestattet oder durch 10000 EUR allein gegeben, sondern darüber. Und bis einschließlich 10000 EUR ist risikobasiert zu entscheiden. Und daraus folgt ganz zwingend, dass nicht allein durch eine einmalige Einzahlung von 10000 EUR ein besonderes Risiko gegeben ist, sondern eben erst darüber. Die BaFin hat das nicht aus Spaß geschrieben. Bis einschließlich 10000 EUR müssen weitere Faktoren hinzukommen, als diese einmalige Einzahlung.
Sonst wäre es bis 10000 EUR ja genau die selbe Rechtslage wie darüber - risikobasierte Einschätzung - und dann hätte man diese Grenze nicht aufgestellt / sie hätte dann keine Bedeutung. Und ohne besonderes Risiko (= keine anderen verdächtigen Aktivitäten) "haben solche Maßnahmen" nicht zu erfolgen. Kann die BaFin noch deutlicher sein?
Diese Regeln macht die BaFin und nicht die comdirect. Und besonders, wenn sie sich darauf bezieht, muss sie sich auch daran halten.Es stand nicht im Schreiben "aufgrund eines besonderen Risikos fordern wir auch unterhalb blabla", sondern es wurde genau auf diese Grenze bezogen, aber die Regeln falsch wiedergegeben.
Alle anderen Banken halten sich auch daran und haben vermutlich auch ihre Software korrekt programmiert, und die hätte bei einmaloiger Einzahlung auch nicht angeschlagen. Regeln sind genau dazu da, um Verbindlichkeit zu schaffen. Und wenn ich nachlese und weiß, ich kann bis einschließlich 10000 EUR "saufen gehen", wie Silver_Wolf so schön schreibt, dann muss das auch gelten.
Ihr braucht das nicht zu verteidigen, hier ist einfach jemand bei der comdirect nicht aufmerksam gewesen und Punkt. Und dann nicht einsehen wollen, das ist das Ärgerliche.
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am 25.05.2024 20:46
Damit wäre wohl das Vorgehen und Sensibilität der Bank diesbezüglich verständlich.
gruss ae
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden
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am 25.05.2024 20:51
@Gauner schrieb:Sonst wäre es bis 10000 EUR ja genau die selbe Rechtslage wie darüber - risikobasierte Einschätzung - und dann hätte man diese Grenze nicht aufgestellt / sie hätte dann keine Bedeutung. Und ohne besonderes Risiko (= keine anderen verdächtigen Aktivitäten) "haben solche Maßnahmen" nicht zu erfolgen. Kann die BaFin noch deutlicher sein?
Nö. Über 10.000 € IMMER Nachweispflicht, darunter (bis einschließlich 10.000€) Nachweispflicht.
Jede Bank wird andere interne Risikoparameter haben (nicht umsonst bekommt die ein oder andere Bank aufgrund eines eher laxen Umgangs bzgl. Geldwäscheprävention von der Bafin einen Rüffel).
Von daher: Nachweis erbringen (sollte in den allermeisten Fällen kein Problem sein), Konto kündigen (beides dürftest du ja erledigt haben oder derzeit tun) und nicht aufregen.
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am 25.05.2024 21:01
@Joerg78 schrieb:
Aber vermutlich dürfte dir das mittlerweile egal sein, da du ja deine Bankverbindung bereits beendet hast und eine neue "Bankheimat" gefunden hast 🙂
... wobei die Beendigung durch die Bank eingeleitet wurde (Kündigung!).
@Joerg78 schrieb:Von "unerlaubter" Beleganforderung würde ich nicht sprechen, die Bank kann - wie du schreibst - auf "risikobasierter Basis" auch bei Beträgen von 10.000€ (oder darunter) einen Herkunftsnachweis erfordern, nämlich dann, wenn die Bank "Bedenken hinsichtlich der legalen Herkunft" des Bargeldes hat.
In der Tat ist die Beleganforderung nicht "unerlaubt", wie Du und weitere angemerkt haben. Dennoch hat @Gauner damit Recht, dass die zwingende Beleganforderung nicht "ab", sondern "über" 10.000 € vorgeschrieben ist.
Im Gegensatz zu @paej halte ich eine Diskussion darüber auch nicht für (völlig) nutzlos.
Comdirect verwendet auf https://www.comdirect.de/faq/bareinzahlung-nachweis eine falsche oder zumindest ungenaue Formulierung.
@SMTcomdirect bitte übernehmen. 😀
Die Formulierung "Bargeldeinzahlung größer 10.000 EUR" im Mittelteil zeigt übrigens, dass die Regelung von Comdirect wohl doch richtig verstanden wurde. 😁
(In der Praxis mag sich ohnehin kein Unterschied ergeben, weil bei Beträgen, die die zwingende Grenze knapp unterschreiten, trotzdem eine Beleganforderung erfolgen würde.)
Grüße
Klever
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am 25.05.2024 21:08
@Klever schrieb:
Im Gegensatz zu @paej halte ich eine Diskussion darüber auch nicht für (völlig) nutzlos.
Comdirect verwendet auf https://www.comdirect.de/faq/bareinzahlung-nachweis eine falsche oder zumindest ungenaue Formulierung.
@SMTcomdirect bitte übernehmen. 😀
Die Commerzbank selbst verwendet ebenfalls diese Formulierung ("ab 10.000€" - was es nicht richtiger macht). Mittlerweile gleiches Legal Department? 😉
