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Steuerberechnung nach Depotumzug

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
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Hallo Forum,

 

ich habe kürzlich mein Depot von der comdirect zu einer anderen Bank umgezogen und habe festgestellt, dass im neuen Depot keine Daten zum Kaufkurs und -datum meiner Aktien angezeigt werden. Die Aktien erscheinen nun so, als hätte ich sie zum Zeitpunkt des Depotwechsels neu erworben.

 

Falls ich mich dazu entscheide, diese Aktien zu verkaufen, bin ich mir nicht sicher, wie die Steuer berechnet werden soll. Meine Frage lautet daher: Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass meine neue Bank die Steuerberechnung korrekt durchführt, indem sie alle relevanten Informationen aus dem Kauf der Aktien verwendet? Reicht die Jahresabrechnung, die ich vom neuen Depotanbieter für das Finanzamt erhalte, aus?

 

Ich gehe davon aus, dass alle erforderlichen Kaufdaten korrekt übermittelt wurden und dass die Bank die Steuerberechnung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vornehmen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es für mich zu einem erhöhten Aufwand bei der Steuererklärung kommen.

 

Ich danke im Voraus für Ihre Hilfe und Ratschläge.

6 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
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Zufällig habe ich jetzt diesen Thread dazu gefunden:

 

https://community.comdirect.de/t5/konto-depot-karte/depot%C3%BCbertrag-comdirect-gt-smartbroker/td-p...

 

Sorry für die erneute Frage dazu.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
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Die Daten sind auch im Postkorb meiner neuen Bank enthalten. Es scheint sich tatsächlich nur um ein Problem bei der Anzeige zu handeln.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Die Aktien erscheinen nun so, als hätte ich sie zum Zeitpunkt des Depotwechsels neu erworben.


Das ist erstmal völlig normal. Wenn die Anschaffungsdaten fehlen (aus welchem Grund auch immer) gelten sie als neu angeschafft. Wie sollte es auch anders sein, schließlich kann sich die Bank kein Anschaffungsdatum ausdenken.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Falls ich mich dazu entscheide, diese Aktien zu verkaufen, bin ich mir nicht sicher, wie die Steuer berechnet werden soll. Meine Frage lautet daher: Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass meine neue Bank die Steuerberechnung korrekt durchführt, indem sie alle relevanten Informationen aus dem Kauf der Aktien verwendet?


Ja ist es und dazu gibt es auch eine Regelung, namentlich § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG:


Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter.

30% des Erlöses werden also als fiktiver Gewinn angenommen und versteuert. Die weitere Klärung erfolgt dann über das Finanzamt, wenn bis zum Jahresende keine Anschaffungsdaten bei der neuen Bank eingehen und eine Neuabrechnung erfolgt.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Reicht die Jahresabrechnung, die ich vom neuen Depotanbieter für das Finanzamt erhalte, aus?


Die wäre in dem Fall mit einzureichen, ja. Auf der JStB werden Ersatzbemessungsgrundlagen separat ausgewiesen.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ich gehe davon aus, dass alle erforderlichen Kaufdaten korrekt übermittelt wurden


Naja, offensichtlich ja nicht wenn du schreibst:


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

im neuen Depot keine Daten zum Kaufkurs und -datum meiner Aktien angezeigt werden.


 

Die Übertragung der Anschaffungsdaten funktioniert übrigens nur innerhalb deutscher Banken. Da du nicht schreibst wer die empfangende Bank ist können wir also nicht ausschließen, dass das so korrekt ist. Wenn es eine deutsche Bank ist, dann findest du auf den Ausbuchungsbestätigungen der comdirect einen entsprechenden Hinweis zum Übertrag, nämlich zum einen die Taxbox-ID des Übertrages und zum anderen den Hinweis dich an die empfangende Bank zu wenden. Die kann anhand der ID die Daten nochmal abrufen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo Tarulia,

 

danke für die Antwort. Es ist der Smartbroker. Im Postkorb sehe ich, dass am 29.06. die Aktien eingegangen sind und am 04.07. gingen die "Anpassungen zu den Anschaffungsdaten" ein. Ich vermute/hoffe, dass die Daten dann bald auch in der Übersicht aktualisiert sind.

 

Leider fehlt mir heute die Zeit, aber es scheint mir zunächst so, dass die Transaktionskosten beim Kauf nicht mit übermittelt wurden. Diese werden meines Wissens nach, doch beim Verkauf mit berechnet und vom Gewinn abgezogen. Genau sehen, werde ich es aber erst beim Verkauf.

 

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Leider fehlt mir heute die Zeit, aber es scheint mir zunächst so, dass die Transaktionskosten beim Kauf nicht mit übermittelt wurden.


Die sind Teil der Anschaffungskosten. Werden meines Wissens auch nicht separat in der Taxbox geführt sondern einfach auf den Kaufwert aufaddiert, sodass es nur einen Gesamtwert gibt.

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Genau so ist es, @Tarulia. Die Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten) sind in den übermittelten Anschaffungskosten enthalten (werden also nicht gesondert ausgewiesen).