17.02.2021 13:59 - bearbeitet 06.03.2021 04:44
Hallo,
Ich habe testweise eine Überweisung auf mein Girokonto mit dem Purpose Code SALA durchgeführt. Das Geld kam an, allerdings kann ich im Banking keinerlei Hinweis auf eine Klassifizierung als Gehaltszahlung erkennen.
Wo kann ich sehen, ob der Code korrekt übermittelt wurde? Bzw. generell die Purpose Codes eingehender Zahlungen?
am 05.02.2025 14:40
@Clemenss schrieb:Interessant. Ich weiß nicht, was das "gewählte Kontomodell" mit dem SEPA Purpose Codse zu tun hat.
Vermutlich werden Purpose Codes nur mit Geschäftskunden-Konten möglich sein, nicht mit privaten Konten.
am 04.10.2025 21:41
Ebenfalls Unsinn. Der mit der eingehenden Zahlung übertragene Purpose Code ist eine personenbezogene Information, welche die Bank mir nicht vorenthalten darf - siehe BDSGVO.
am 04.10.2025 21:47
Leider nicht. Z.B. die Targobank will ausreichend hohe Zahlungseingänge SALA/PENS für die kostenlose Kontoführung. Könnte ich den Purpose Code setzen und oder sehen, wäre alles besser.
04.10.2025 22:50 - bearbeitet 04.10.2025 22:54
04.10.2025 22:50 - bearbeitet 04.10.2025 22:54
@Clemenss schrieb:Leider nicht. Z.B. die Targobank will ausreichend hohe Zahlungseingänge SALA/PENS für die kostenlose Kontoführung. Könnte ich den Purpose Code setzen und oder sehen, wäre alles besser.
wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest du wie folgt vorgehen: Du sendest von einem anderen deiner Privatkonten eine ganz normale Umbuchung mit Gläubigeridentität und möchtest diese dann für die empfangende Bank nicht als Umbuchung, sondern widerrechtlich als Gehaltszahlung deklarieren. Obwohl es gar keine ist?
Darf ich dich freundlich darauf hinweisen, dass du dabei bist in eine Anwendung, die zum Zahlungsverkehr gedacht ist, eine wissentlich falsche Eingabe zu machen und streifst damit schon fast den strafrechtlichen Bereich des Computerbetrugs.
So etwas ist kein Spaß! Anders ist es, wenn du beispielsweise ein Firmenkonto hast, Soloselbständiger bist oder zwei, drei Angestellte hast. Dann musst du aber, damit es systemimmanent korrekt ist, auch tatsächlich pro Mitarbeiter 1 Gehaltsüberweisung absenden und eine Überweisung mit den Krankenkassen-/Rentenversicherungsbeiträgen. Dein Firmenkonto ist ja dann auch korrekt mit der Steuernummer/LEI deines Klein- oder mittelständischen Unternehmens verbunden.
Unabhängig von der juristischen Seite und der moralischen Komponente: Warum eigentlich der ganze Aufwand, wenn du bei comdirect ein kostenloses Girokonto ohne irgendwelchen Mindest-Gehaltseingang haben kannst? Gleich der Screenprint. Vorab: Ich mag alle diese Spielereien und Tricksereien mit den Zahlungsverkehrssystem nicht, weil sie die Stabilität reduzieren und Compliance/Trust & Safety die Zeit wegnehmen sich die großen Fische zu holen.
Quelle: comdirect Webseite, eingeloggter Zustand/Kundenansicht, abgerufen am 04.10.2025
Man könnte bei deiner verschleierten Umbuchung auch an einen Eingehungsbetrug zum Erhalt des Dispolimits oder eines neuen Kredits denken. Denn der Zahlungseingang soll nicht als normaler Habenumsatz, sondern Habenumsatz Lohn/Gehalt gebucht werden.
Also ganz einfach: Kontoführung bei der bisherigen Bank bezahlen, bei comdirect ein Konto eröffnen und einen kleinen Wertpapiersparplan jeden Monat ausführen. Fertig.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 05.10.2025 03:07
Lieber Gluecksdrache,
du verstehst falsch, anstatt zu unterstützen. Wer sagt, dass ich als Soloselbstständiger meine Angestellte nicht von meinem privaten Konto entlohnen kann oder darf?
Und was soll daran nicht erlaubt sein?
Mir geht es nur darum, dass der vom Überweisenden frei wählbare purpose code nicht nur quasi verdeckt übetragen wird sondern auch für beide Seiten sichtbar ist auch ohne die Verwendung teurer Zusatzsoftware. Im Interesse der Transparenz.
Und sei bitte vorsichtig mit Anschuldigungen. Das geht auch mal leicht nach hinten los.
Und dein persönlicher Geschmack und was du magst oder nicht das behalt auch gern für dich - will nämlich niemand wissen und hilft nicht weiter.
am 05.10.2025 10:49
Hallo @Clemenss,
danke für dein wertvolles Feedback, welches meinen Eindruck leider unterstützt.
@Clemenss schrieb:Lieber Gluecksdrache,
du verstehst falsch, anstatt zu unterstützen. Wer sagt, dass ich als Soloselbstständiger meine Angestellte nicht von meinem privaten Konto entlohnen kann oder darf?
Und was soll daran nicht erlaubt sein?
Mir geht es nur darum, dass der vom Überweisenden frei wählbare purpose code nicht nur quasi verdeckt übetragen wird sondern auch für beide Seiten sichtbar ist auch ohne die Verwendung teurer Zusatzsoftware. Im Interesse der Transparenz.
Und sei bitte vorsichtig mit Anschuldigungen. Das geht auch mal leicht nach hinten los.
Und dein persönlicher Geschmack und was du magst oder nicht das behalt auch gern für dich - will nämlich niemand wissen und hilft nicht weiter.
Der durchschnittliche Bankkunde hat in den (internen) Feldern des Zahlungsverkehrs normalerweise nichts zu suchen. Wenn etwas nach hinten losgehen soll, dann soll es. Viel Spaß!
Ich versuche hier lediglich präventiv tätig zu werden und dich beim Vorankommen zu untertützen. Dass Reputationsrisiko und juristische Risiko einer möglicherweise fehlerhaften Eingabe zu reduzieren. Das von dir gewünschte "Redressing" einer Überweisung ist schlichtweg nicht vorgesehen. Du schreibst ja selber, dass du ein Zahlungsverkehrsfeld umschreiben möchtest, damit das IT-System der aufnehmenden Bank fälschlicherweise einen Gehaltseingang registriert und dir Gebühren erlässt.
Warum nutzt du diesen Sonntag nicht eine Stunde dazu dich auf die nöchste Handelswoche vorzubereiten? Ist genug Volatilität insbesondere in einem Markt zu erwarten.
Ideen für dein Musterdepot kann ich dir keine geben, denn "das geht leicht mal nach hinten los". Viel Erfolg. Und bleib ehrlich.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 05.10.2025 11:06
Der SEPA Purpose Code ist ein standardisierter vierstelliger Code, mit dem im SEPA-Zahlungsverkehr der Zweck (z. B. Gehaltszahlung, Bonus, Miete) einer Überweisung oder Lastschrift eindeutig und maschinenlesbar klassifiziert wird.
Wozu dient der SEPA Purpose Code?
Der SEPA Purpose Code soll Banken, Zahlungsdienstleistern sowie Empfängern und Zahlern dabei helfen, Zahlungen automatisiert nach Art der Transaktion zu erkennen, zuzuordnen und gegebenenfalls automatisch weiterzuverarbeiten. Zum Beispiel kann so eine Gehaltszahlung (Code: SALA) für den Empfänger und für die Bank erkannt werden und damit auf bestimmte Gebühren verzichtet werden oder eine bestimmte Transaktionslogik angestoßen werden.
Wer „besitzt“ oder verwaltet den Purpose Code?
Die Festlegung der zulässigen Codes erfolgt durch das SEPA-Regelwerk und ist nach der ISO 20022-Norm standardisiert. Die Verwaltung und Aktualisierung der Liste erfolgt central, wie z. B. von SWIFT oder den jeweiligen Bankenverbänden.
Wer darf einen Purpose Code eintragen (schreiben)?
Den Purpose Code trägt grundsätzlich derjenige ein, der den Zahlungsvorgang anstößt – das ist bei Überweisungen der Zahler (bzw. dessen Software/Bankprogramm), bei Lastschriften der Zahlungsempfänger (z. B. bei Gehaltszahlungen der Arbeitgeber oder dessen Buchhaltungssoftware).
Oft übernimmt eine Buchhaltungs- oder Banking-Software das Auswählen und Eintragen des Codes automatisch.
Wer darf den Purpose Code sehen (lesen)?
Leseberechtigt sind:
- Der Zahler und der Zahlungsempfänger (wird meist im Verwendungszweckfeld angezeigt)
- Beteilgte Banken und Zahlungsdienstleister (zur automatisierten Verarbeitung und ggf. regulatorischen Zwecken)
- Es handelt sich dabei grundsätzlich nicht um ein geheimhaltungspflichtiges Feld, sondern um eine technische Angabe für die Weiterverarbeitung durch alle an der Transaktion Beteiligten.
- Nur derjenige, der die SEPA-Datei erzeugt bzw. die Zahlungsanweisung erstellt, definiert den Code.
- Es dürfen nur die Codes laut Regelwerk verwendet werden, individuelle Codes sind nicht zulässig.
Damit ist die Funktion klar: ein nicht-geheimer Automatisierungsschlüssel, der von den Zahlenden oder deren Abwicklungssystem vergeben wird, und den alle involvierten Stellen auslesen dürfen.
am 05.10.2025 13:10
@Clemenss schrieb:
Damit ist die Funktion klar: ein nicht-geheimer Automatisierungsschlüssel, der von den Zahlenden oder deren Abwicklungssystem vergeben wird, und den alle involvierten Stellen auslesen dürfen.
Ja, aber was folgt Deines Erachtens daraus? Darf jeder eine beliebige Überweisung als "Gehalt" klassifizieren, auch wenn es sich nicht um Gehalt handelt?
am 05.10.2025 13:25
Der Jurist würde antworten: Es kommt darauf an.
Der Tatbestand liegt vor, wenn jemand:
durch unrichtige Gestaltung von Programmen,
durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten,
durch unbefugte Verwendung von Daten, oder
durch sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs
eine Vermögensschädigung herbeiführt, also einen wirtschaftlichen Nachteil verursacht.