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Null Kundenservice

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Kundenservice Fehlanzeige! 

 

Habe gestern früh um 10 Uhr eine wichtige Überweisung zu einem Commerzbank-Konto ausgelöst (Konto ist natürlich entsprechend gedeckt). Ich sehe die Überweisung seitdem (also auch noch nach 34 Stunden) als ‚offen‘, sie ist also immer noch nicht durchgeführt worden. 

 

Versuche den Kundenservice zu erreichen wie folgt:

 

Versuch 1, 25 h nach Auslösen der Überweisung: nach 25 Min. in der Warteschleife bricht die Verbindung ab.

 

Versuch 2, gut 28 h nach Auslösen der Überweisung: nach 27 min in der Warteschleife erklärt mir der Mitarbeiter, ich hätte mich nicht authentifiziert, er könne nichts machen. Die Authentifizierung hatte ich normal durchgeführt. 

 

Versuch 3, direkt im Anschluss an Versuch 2: Nach 30 min kann ich mit einem Mitarbeiter sprechen. Er will den Vorgang prüfen - ich hänge 10 min in der Warteschleife, dann will er mich ‚zurückholen‘ (es tutet wieder normal) - und er versenkt das Gespräch - Abbruch, kein Rückruf des Mitarbeiters. 

 

Versuch 4, gut 33,5 h nach Auslösung der Überweisung: ich hänge 40 Min. in der Warteschleife. Werde dann durchgestellt und schildere dem Mitarbeiter das Problem. Das Gespräch bricht ab. Kein Rückruf des Mitarbeiters. 

 

Kurzum: Comdirect führt den Übrweisungsauftrag offenbar nicht fristgemäß aus und ist nicht zu erreichen.

Das bedeutet für mich:

 

1. neue Bank suchen, die auch erreichbar ist, und

 

2. nur noch auf Anwaltsbriefkopf mit Comdirect zu kommunizieren. Zum Glück bin ich selbst als Rechtsanwalt zugelassen und werde dann meine Gebühren Comdirect in Rechnung stellen. 

 

 

 

37 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Du hast natürlich Recht was den nicht mehr vorhandenen Support betrifft.  😞

Vor allem ist es umverschämt wenn da einfach aufgelegt wird.

Sind die Leute zu blöd auf den richtigen Knopf zu drücken?

 

Wenn du aber eine verdächtige Überweisung machst und einen Geldwäsche-Alarm auslöst dann musst du halt mit solchen Verzögerungen rechnen. Das dürfte heute wohl bei fast jeder Bank so sein.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Bei Geldwäschealarm würde ich eine unverzügliche Kontaktaufnahme erwarten. Der Betrag ist im Übrigen unter der magischen Grenze für GwG-Fälle. 

Silver_Wolf

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Bei Geldwäschealarm würde ich eine unverzügliche Kontaktaufnahme erwarten. Der Betrag ist im Übrigen unter der magischen Grenze für GwG-Fälle. 


Gerade das Gegenteil ist der Fall. Dazu darf die Bank keinerlei Auskunft erteilen.

Erst wenn dein Konto gesperrt ist wird man dir Fragen stellen.

 

Eine feste Grenze gibt es auch nicht. Das betrifft nur Barzahlungen.

Trotzdem vermeide ich Überweisungen von 10k oder mehr.

Der Trigger sind "ungewöhnliche" Überweisungen, wie immer das definiert wird.  😞

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Bei Geldwäschealarm würde ich eine unverzügliche Kontaktaufnahme erwarten.


Als Rechtsanwalt dürftest du wohl (hoffentlich 🤨 ) wissen, dass eine Bank bei Geldwäscheverdacht keine Auskünfte geben darf und dich deshalb sicher nicht kontaktieren wird.

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Erst wenn dein Konto gesperrt ist wird man dir Fragen stellen.


Das stimmt so auch nicht. Anfragen zur Kapitalherkunft gibt es auch ohne Sperre. Die wird (in der Regel) erst gesetzt wenn keine Nachweise erbracht werden oder diese nicht ausreichend.

Aber ist bei ausgehenden Überweisungen ja eh irrelevant.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Interessante Beiträge hier.  

 

Ein konkreter Geldwäscheverdacht wäre ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Hier geht es nur um eine Überweisung an ein normales Unternehmen, keinerlei Bareinzahlungen o.ä.


Bei einer „nur“ auffälligen Transaktion kommen Banken ihren Verpflichtungen nach dem GwG normalerweise dadurch nach, dass sie weitere Informationen anfordern. Ein Blick ins GwG erleichtert hier das Verständnis.

 

Im Übrigen sieht das GwG durchaus konkrete Beträge vor, die besondere Sorgfaltspflichten des Verpflichteten auslösen, vgl. bspw. § 10 Abs. 3 GwG. 

haxo
Legende
3.787 Beiträge

O.t.: Ich frage mich immer, warum ich bei meinem Rechtsanwalt nie einen freien Termin bekomme, wo doch laut Social Media gefühlt jeder dritte als Rechtsanwalt arbeitet :cat-wink:

 

Allerdings habe ich auch höhere Erwartungen an meinen Rechtsbeistand, als bspw. üble Nachrede mit unvollständigen Informationen zu verbreiten, das wären in meinen Augen keine guten Rechtsanwälte. :cat-very-happy:

MCGA - Make Community Great Again

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Zur Beruhigung: Die Überweisung wurde nun ausgeführt. Es bleibt also nur die außerordentlich schlechte Erreichbarkeit des Kundenservice. 

debbi
Autor ★★
19 Beiträge

Dieser "Kundenservice" ist auch bei anderen Direktbanken heute praktisch nicht mehr vorhanden, da er Geld kostet.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Interessante Beiträge hier.  

 

Ein konkreter Geldwäscheverdacht wäre ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Hier geht es nur um eine Überweisung an ein normales Unternehmen, keinerlei Bareinzahlungen o.ä.


Bei einer „nur“ auffälligen Transaktion kommen Banken ihren Verpflichtungen nach dem GwG normalerweise dadurch nach, dass sie weitere Informationen anfordern. Ein Blick ins GwG erleichtert hier das Verständnis.

 

Im Übrigen sieht das GwG durchaus konkrete Beträge vor, die besondere Sorgfaltspflichten des Verpflichteten auslösen, vgl. bspw. § 10 Abs. 3 GwG. 


Auch wenn Sender und Empfänger bei der gleichen Bank sind darf die Überweisung einen Bankarbeitstag dauern.

( bis Tagesende)

 

Grundsätzlich buchen Banken tagtäglich Millionen einzelner Transaktionen und können aus Kapazitätsgründen nicht jede Überweisung händisch überprüfen. Seitens der Banken werden unter anderem automatisierte Softwarelösungen eingesetzt, um auffällige Überweisungen identifizieren zu können.

 

Nicht jede auffällige Buchung betrifft GwG.

Bezug zu einer Straftat u.ä. wird ebenfalls geprüft. ( z.B. Empfängerkonto)