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Kosten für SMS/Tan

Xr2D2
Autor ★★★
74 Beiträge

Hallo,

 

ich muss hier mal meinen Ärger los werden.

 

Mittlerweile muss man für jede Funktion eine Freischaltung per kostenpflichtige SMS beantragen. Das war bis vor kurzem nicht so.

 

Ich kann meine Mails nicht abrufen ohne 9 cent zu zahlen

Ich kann meine Ordervorlagen nicht mehr nutzen ohne 9 cent zu zahlen

Seit neustem kann man nicht  einmal das Orderformular aufrufen ohne Freischaltung.

 

Das sind Einschränkungen und Kosten die ich nicht notwendig finde und für einen Anbieter wo man kein Tangerät nutzen kann das auch bei anderen Anbieter funktioniert, eine gefährliche Entscheidung.

 

Warum soll ich bei Comdirect bleiben, wenn ich mein Gerät (das ich für eine andere Bank brauche) bei der DKB auch nutzen kann?

40 ANTWORTEN

MissesX
Autor ★
8 Beiträge

man kann nur 1 Foto hochladen?

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

 @MissesX ich hab Dir gezeigt wo die Preisliste ist. Der Rest ist nicht meine Baustelle.

Wenn Du sagst das Du eine Vertrag mit einem Dienstleister hast dann solltest Du dich vielleicht erst an den Wenden.

Warum Du für die Postbox und 1000 andere Dinge eine Tan brauchst erklärt PSD2. Einfach mal in die Suche eingeben.

Und zahlen musst Du ja nichts wenn Du Phototan nimmst.

Also alles irgendwie Deine eigene Entscheidung.

Schönes Wochenende

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

@MissesX  schrieb:

@ehemaliger Nutzer

Wirklich ernüchternd, dass nicht einmal das Comdirect-Team über die Preise bescheid weiß und falsche Auskünfte gibt.

Wenn für den Abruf, bzw. Aufruf/Aktivierung der Postbox SMSkosten berechnet werden, ist das vertragsbrüchig.

Im Preisverzeichnis und auch in den Onlinehinweisen sind die Dokumente (insbes. Finanzreport) aus der Postbox definitiv als kostenlos ausgewiesen.

Wenn ich aber nur per kostenpflichtige TAN in die Postbox komme, ist das vertragswidrig. Selbst wenn in der Postbox noch weitere kostenpflichtige dokumente lägen, weiß Condirect ja nicht, welche Dokumente ich dort abrufen möchte. Außerdem liegen dort "Pflicht-Dokumente", die der Mitteilungspflichten der Bank unterliegen und keinesfalls kostenpflichtig sein dürfen.

 

Condirect sollte sich mal ein Beispiel bei der von ihr aufgekauften kleinen Tochter onvista nehmen!


Du vergleichst Äpfel mit Birnen aber das wirst Du ganz anders sehen.

Die codi stellt Dir die Dokumente kostenlos in die Postbox. Das Du für die Postbox eine TAN brauchst liegt an PSD2. Hab ich Dir ja vorher schon gesagt. Da kann die codi so garnichts gegen machen. Ja die codi nimmt für eine TAN 9 cent aber das hat jetzt nicht speziel was mit der Postbox zu tun.

Wenn Du für eine TAN nichts zahlen willst dann nimm phototan und gut ist.

Schönes Wochenende

MissesX
Autor ★
8 Beiträge

Und du verkennst die rechtliche Situation und verdrehst die Tatsachen.

 

PSD2 sagt mir nichts.

Als offizieller Comunity Supporter, oder Beauftragter Kundenservice(?) sollte man den Fragestellern nicht mit Abkürzungen antworten, sondern klare, verständliche Aussagen treffen.

 

Comdirect zwingt mir definitiv bestimmte Tan-Anforderungen auf, damit ich das kostenlose (!) Depot überhaupt nutzen kann (Login kostenpflichtig) und an die als kostenlos garantierten Informationen komme (z. B. Postbox-Finanzreport)

Es handelt sich hierbei um Mitteilungspflichten der Bank, die auch laut ZKG kostenlos zu erfolgen haben! (Kontoauszug/Finanzreport, Änderungen AGB etc. )

 

Die aber sind online nur über die Postbox zugänglich. Somit wird der Zugang zu den Mitteilungen - die die Bank definitiv kostenlos zur Verfügung stellen muss - über die Hintertüre kostenpflichtig.

 

Du kannst mir aber gerne die konkrete Rechtsgrundlage aus dem BGB und ZKG nennen, die Condirekt dazu legitimiert, für verpflichtend kostenlos zur Verfügung zu stellende Informationen Entgelte zu verlangen.

Die Verbraucherzentralen interessieren sich seht für derlei Dinge.

richard69
Experte ★
160 Beiträge

@MissesX  schrieb:

[...]

Es handelt sich hierbei um Mitteilungspflichten der Bank, die auch laut ZKG kostenlos zu erfolgen haben! (Kontoauszug/Finanzreport, Änderungen AGB etc. )

[...]

Das interessiert mich jetzt.

 

Ich habe dazu nicht gefunden. Kannst du mir die Quelle nennen wo es

steht dass dies kostenlos erfolgen muss?

 

VG
Richard

richard69
Experte ★
160 Beiträge

@MissesX  schrieb:

Und du verkennst die rechtliche Situation und verdrehst die Tatsachen.

 

[...]

PSD2 sagt mir nichts.

 

[...]

Vielleicht hilft dir dieser Link weiter psd2-faq-was-draussen-los-ist-und-warum/ 

was mit der PSD2 Aufsicht hat.

 

VG
Richard

MissesX
Autor ★
8 Beiträge

Man sollte halt erst den Mund aufmachen, wenn man auch Ahnung hat 😉

Ich denke IHR solltet mal alles zum PDS2 nachlesen 😉

Mein Testballon hat funktioniert. Mal was gelesen, aber halt nicht alles und sich nicht umfangreich informiert, sondern halt mal nachgeplappert. Und als Ausrede für unrechtmäßige Kosten beeindruckt es Unwissende ja auch. Man wie ich diese Spielchen leid bin.

 

Und jemand der hier offiziell und legitimiert  ist - auch rechtlichen - Support zu geben und Kunden zu "beraten", der sollte sich rechtlich auch auskennen und nicht nur das nachplappern was sein Chef meint und will. Ansonsten lieber erst mal den Mund halten und sich in der Rechtsabteilung informieren, bevor man rechtlich unfundierte und falsche Auskünfte gibt.

 

1. PSD2 betriftt Depotkonten und Verrechnungskonten überhaupt nicht!

bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html

bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html
 Auch andere reine Einlagenkonten, wie die Konten für Tages- und Termingelder sowie die reinen Kredit- und Kreditkartenabrechnungskonten, bloßen Depots sowie reine interne, technische Verrechnungs-, Zwischen- und Erfolgskonten, sind ebenfalls keine Zahlungskonten.

 

2. Unentgeltliche Informationen. Haupt- und Nebenpflichten von Zahlungsdienstleistern sind zunächst im BGB geregelt, sowie im ZKG.

Für alles was die Bank im eigenen Interesse tut, also auf Grund vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten darf kein Entgelt verlangt werden.

Dazu bemüht bitte selbst die Suchfunktion im Netz nach den einschlägigen BGH-Urteilen zu "Gebühren" und Entgelten von Banken, der AGB Inhaltskontrolle etc.. Gerade Supportern sollte so was bekannt sein.

 

Monatlich muss ein "Kontoauszug" (Finanzreport) unentgeltlich zur Vergügung gestellt werden! Ebenso eine Entgeltaufstellung mind. jährlich..

Auch sonstige Pflichtinfos im Wertpapiergeschäft (z. B. MFIDII etc.) müssen kostenlos sein. Dass eine Benachrichtigung über eine Vertragsänderung (also AGB oder Preisverzeichnis) nicht kostenpflichtig sein darf versteht sich hoffentlich von selbst!

Ansonsten

BGB buzer.de/gesetz/6597/b17899.htm

ZKG

buzer.de/gesetz/11992/b28838.htm

gesetze-im-internet.de/zkg/__14.html

EGBGB

buzer.de/gesetz/5257/a165020.htm

 

Wenn ich meinen "Kontoauszug", Vertragsänderungen, sonstige Informationen  nur über den kostenpflichtigen Aufruf der Postbox geht, ist das nicht mehr kostenfrei und somit vertrags- und gesetzeswidrig.

Also macht mal bitte eure Hausaufgaben.

Das nervt mich echt. Denn es ist überall das selbe. Ob Telekommunikationsanbieter, Onlineshops, sonstige Plattformen und erst recht Banken und Versicherungen.

Alle keine Ahnung und erzählen den Kunden, dass immer alles rechtens ist und der Kunde irrt.

Man wird überall nur veräppelt. Je nach Institution auch voll bewusst.

Soll der Kunde doch klagen, macht wer eh nicht, denn "wir" sind ja am längeren Hebel.

Das weiß eigentlich jeder. So läuft das doch überall bei den mächtigen Institutionen. Die sitzen das aus und spielen darauf, dass den Klägern das Geld und die Geduld ausgeht und ziehen ein Verfahren in die Länge. Nach 5-7 J. gibt der kleine Mann dann spätestens auf.

 

 

 

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

@MissesX 

Nur blöd für Dich das bisher niemand von der codi mit Dir geschrieben hat. Wir sind Kunden so wie Du.

Diese Community lebt von Kunden, für Kunden.

Wenn Du der Meinung bist das die codi irgendwelche Rechtsgeschichten falsch auslegt dann musst Du Dich an den Kundenservice oder die Reklamationsabteilung wenden.

Schönen Abend noch.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @MissesX,

 

uns Mitarbeiter von comdirect erkennst du am Namen "SMT_" und am Profilfoto. Bisher hast du also keine Antwort von einem Mitarbeiter erhalten.

 

Beim Abruf von Umsätzen, die länger als 90 Tagen zurückliegen, ist die Eingabe einer TAN erforderlich. Da dies mit dem Aufruf der PostBox durch die Finanzreporte gegeben ist, ist eben auch eine TAN einzugeben.

 

Dies erfolgt grundsätzlich kostenlos, wenn du unser photoTAN-Verfahren nutzt. 

 

Viele Grüße

Mario

Xr2D2
Autor ★★★
74 Beiträge

Heute morgen wollte ich eine Order machen und musste schon wieder eine TAN eingeben. Da aber nicht genug Kapital da war konnte ich nichts machen.

Später als das Geld überwiesen war, wollte ich die Order dann tätigen. Aber ich hätte schon wieder eine Tan beantragen können.

 

Kann es sein das da ständig was geändert wird?

 

Weil früher war es möglich ohne TANs Ordervorlagen zu spichern und abzurufen.

 

Und nachdem ich hier den Thread gestartet hatte dachte ich, das es nur daran lag, dasss ich eine einmalige (session)TAN brauche und dann ist alles kostenlos. Das scheint aber doch nicht so zu sein.

 

Wo findet man den die Hinweise was etwas kostet, wenn eine SMS Tan nutzen möchte?