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Kontovollmacht - Informationen bei Zugriff

Striker334
Autor
3 Beiträge

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage über die Vollmacht. Wenn ich eine Vollmacht über meine Konten an einen Angehörigen vergebe für den absoluten Notfall. Würde ich informiert werden wenn diese Person auf mein Konto Zugriff nimmt? Oder könnte diese Person unbemerkt sehen welche Kontoaktivitäten ich habe.

Leider konnte ich mit Google diese Frage nicht beantworten und suche nun hier nach Antworten. 
besten Dank im Voraus.

geüße,

steiler

4 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Striker334  schrieb:

Wenn ich eine Vollmacht über meine Konten an einen Angehörigen vergebe für den absoluten Notfall. Würde ich informiert werden wenn diese Person auf mein Konto Zugriff nimmt? Oder könnte diese Person unbemerkt sehen welche Kontoaktivitäten ich habe.

Bevollmöchtigte können sich mit deren persönlichen Zugangsdaten einloggen und haben anschließend vollen Zugriff, d.h. sie können sowohl Transaktionen durchführen als auch sämtliche Informationen einsehen.

 

Eine gesonderte Benachrichtigung über das Einloggen erhält der Kontoinhaber nicht, auch lassen sich meines Wissens die Möglichkeiten nicht beschränken.

 

Einzig ein Zugriff auf die PostBox liesse sich im Nachhinein evtl. feststellen, da dort durchgeführte Aktionen (z.B. das Öffnen oder Archivieren von Dokumenten) sich immer auf alle Zugänge auswirken und sich auch nicht rückgängig machen lassen.

Striker334

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann muss der Bevollmächtigte gut ausgewählt sein.

 

VG, striker

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@Striker334 

Entschuldige dass ich jetzt so blöd frage...

...aber was hast Du Dir gedacht als Du das Wort 'Vollmacht' gelesen/verwendet hast?

Das Wort an sich ist in meinen Augen selbsterklärend.

Eine Vollmacht für Bankgeschäfte vergibt man selbstverständlich nur an jemanden dem nan 100%ig vertraut und ggf. sein Leben mit allen Details offenlegt.

Eine Bankvollmacht kommt in der Rangfolge quasi direkt nach einer Patienten- und Vorsorgevollmacht................

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Striker334

@Crazyalex  schrieb:

@Striker334 

Entschuldige dass ich jetzt so blöd frage...

...aber was hast Du Dir gedacht als Du das Wort 'Vollmacht' gelesen/verwendet hast?

Das Wort an sich ist in meinen Augen selbsterklärend.

Eine Vollmacht für Bankgeschäfte vergibt man selbstverständlich nur an jemanden dem nan 100%ig vertraut und ggf. sein Leben mit allen Details offenlegt.

Eine Bankvollmacht kommt in der Rangfolge quasi direkt nach einer Patienten- und Vorsorgevollmacht................

 

Gruß Crazyalex


Hi,

zum einen war das nicht die Frage, zum anderen fände ich es trotzdem sinnvoll zu sehen wer den Zugriff auf mein Konto  in Anspruch genommen hat. Grundsätzlich ist mir schon klar was „Vollmacht“ bedeutet, mein Anliegen schließt die Definition aber nicht aus. Selbst bei vielen Email Konten, Netflix etc.,… kann ich schauen von wo wer Zugriff hatte.

Das Motto:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

hat leider einen wahren Kern.

viele Grüße,

striker