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Konto gesperrt, …“wird in kürze gelöscht“ : ohne Grund, und keine Reaktion von Comdirect

Knollwo
Autor
2 Beiträge

Seit Sonntag ist mein Konto gesperrt mit dem Hinweis, dass es in Kürze gelöscht werden würde. Dafür gibt es überhaupt keinen Anlass und auch keine Ankündigung !!! Also aktuell kein Zugriff auf Geld, Aktien usw., unfassbar. 

Seit Montag mehrmals mit der Hotline telefoniert, keiner kann wirklich helfen, und auch auf eine Mail an die Reklamationsstelle sowie 2 Faxe dahin mit dem entspr. Formular keine Reaktion. Hat Jemand eine Telefonnummer oder einen Kontakt, wo man das eskalieren kann ? 

16 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★
1.797 Beiträge

@Knollwo  schrieb:

Hat Jemand eine Telefonnummer oder einen Kontakt, wo man das eskalieren kann ? 


Im örtlichen Telefonbuch/ Branchentelefonbuch unter „ Rechtsanwälte“

 

 

dromm
Autor ★★
15 Beiträge

Sehr übel, dasselbe ist vor zwei Jahren meinem Stiefsohn bei der Comdirect Bank passiert. Die erste Frage: Hat es Geldeingänge gegeben, die deutlich aus dem üblichen Rahmen fallen? (Bei meinem Stiefsohn war es eine Erbschaft, die aus Großbritannien per Wise auf sein Konto transferiert worden war.) Falls ein solcher Außreißer aus dem üblichen Muster stattgefunden hat, ist die Sache ziemlich klar: Es hat eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche gegeben. Solche Verdachtsmeldungen grassieren in Deutschland. Um mal das Handelsblatt zu zitieren:

 

"Im Jahr 2021 gab es fast 300.000 Verdachtsmeldungen nach
dem Geldwäschegesetz, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.
Das Meldeaufkommen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre
mehr als verzwanzigfacht."

 

Beiläufig sei erwähnt, dass diese absurde Hexenjagd völlig uneffektiv ist. Um noch mal das Handelsblatt anzuführen:

 

"Im Jahr 2021 erhielt die zuständige Behörde, die
Financial Intelligence Unit (FIU), knapp 14.186 Rückmeldungen
(bei 298.507 Verdachtsfällen) von den Ermittlungsbehörden zu den
weitergeleiteten Sachverhalten. Davon führten gerade einmal 286
zu einem Urteil. Anklage wurde in 315 Fällen erhoben, was einer
Quote von 2,22 Prozent der Rückmeldungen entspricht."

 

Und grundsätzlich erhalten die betroffenen Bankkunden keine Auskunft, wieso ihr Konto eingfroren ist – Banken droht ein Bußgeld von 100.000 €, sollten sie Verdächtige über möglicherweise ausstehende Ermittlungen informieren.

 

Dass die Bekämpfung von Geldwäsche so absurd aus dem Ruder gelaufen ist, haben wir der Politik zu verdanken (ausnahmsweise nicht der Ampelregierung), die keinerlei Anstalten macht, den Unsinn einzudämmen.

 

Im Fall meines Steifsohns (der übrigens den Eingang der Erbschaft korrekt nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Bundesbank gemeldet hatte) haben wir Beschwerde bei der BaFin eingelegt, zwei Tage später war das Konto bis zur Auflösung wieder freigegeben – halte ich für einen Zufall. Heute würde ich einen Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen.

paej
Mentor ★★
1.797 Beiträge

@dromm 

 

Bei Geldwäscheverdacht wird aber kein Konto gekündigt/ gelöscht.

 

Für mich eher Vermutung auf nicht vertragsgemässe Nutzung des Kontos oder seit ewiger Zeit

keine Zustimmung zu den aktuellen AGB.

Evtl. hilft ja ein Blick auf ältere Nachrichten im Postfach.

 

Nur Vermutung, kein Wissen…😶

 

 

 

 

dromm
Autor ★★
15 Beiträge

Na ja, zumindest im Fall meines Stiefsohns – dem das Konto ja auch nicht nur eingfroren, sondern ebenfalls gekündigt wurde – hat es weder an der fehlenden Zustimmung zu AGB-Änderungen, noch an irregulärer Kontonutzung gelegen.

 

Aber stimmt schon, das hartnäckige Verschweigen von Gründen muss nicht an drohenden Bußgeldern für die Bank liegen, da geht es um eine weit verbreitete kundenunfreundliche Praxis. (Ich erinnere mich erfreut gewesen zu sein, als ich von einer seltenen Ausnahme erfuhr: Die ING (damals DiBa) lieferte einer Freundin von mir den Grund für die Depotkündigung in Klartext – als Amerikanerin brächte sie so große bürokratische Belastungen für die Bank mit der US-Finanzverwaltung mit sich, dass allen US-Bürgern gekündigt würde.)

paej
Mentor ★★
1.797 Beiträge

Der TE hat nicht geschrieben, ob er eine „ausserordentliche“ Kündigung erhalten hat.

Diese muss seitens der Bank begründet werden.

Entsprechend GwG widerum darf sie nicht begründet werden.

Erst vor Gericht wird diese Regelung aufgehoben.

 

Wenn er also eine ausserordentliche Kündigung ohne Begründung erhalten hat, ist der Grund klar.

 

In jedem Fall ist ein Anwalt zu empfehlen, da die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank durch Schufa-Eintrag extrem erschwert wird.

 

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

@paej  schrieb:

 

 

In jedem Fall ist ein Anwalt zu empfehlen, da die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank durch Schufa-Eintrag extrem erschwert wird.

 


Meines Wissens ist das der Schufa egal, da nicht gemeldet wird, wer (Bank oder Kunde) die Bankbeziehung gekündigt hat. Der Score dürfte sich durch die Kündigung daher nur im üblichen Rahmen verändern (erstmal verschlechtern).

 

Viele Grüße,

Jörg

 

dg2210
Legende
6.206 Beiträge

@dromm  schrieb:

 

Dass die Bekämpfung von Geldwäsche so absurd aus dem Ruder gelaufen ist, haben wir der Politik zu verdanken (ausnahmsweise nicht der Ampelregierung), die keinerlei Anstalten macht, den Unsinn einzudämmen.

 

 


Naja, den Unsinn haben wir (wie auch die Besteuerung von Termingeschäften) dem "besten Scholz aller Zeiten" zu verdanken...

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

@dromm  schrieb:

Aber stimmt schon, das hartnäckige Verschweigen von Gründen muss nicht an drohenden Bußgeldern für die Bank liegen, da geht es um eine weit verbreitete kundenunfreundliche Praxis.


Dreh den Spieß mal um: warum sollte man, wenn man selbst sein Konto kündigt, der Bank irgendwelche Gründe nennen? Ich würde nicht im Traum daran denken...

 

Warum die Bank da anders denken sollte, als der Kunde, ist mir schleierhaft.

huhuhu
Legende
7.296 Beiträge

@baha 

 

Richtig ☝️

 

Wenn ich/wir einen Kunden ablehnen, bedarf es auch keiner Begründung.

 

Grüße

Daniel