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Kommentarlos Gekündigt nach 30ig Jahren

weiß nicht
Autor ★
5 Beiträge
  • Liebe Community

Man hat mir gestern schriftlich kommentarlos gekündigt. Ich trade und bezahle Rechnungen bei der Commdirect seit ca. 30ig Jahren. Ich habe niemals einen negativen Kontostand gehabt, noch besitze ich Geld aus inoffiziellen Quellen. Den Kundenservice habe ich angerufen, was da los sei, und die schroffe Antwort bekommen, daß die Commdirect das nicht begründen müsse. Ich habe darauf erwiedert, daß ein normaler freundlicher Umgang zwischen Menschen, Unternehmen, Institutionen, anders sein sollte. Der Ton des Sachbearbeiters blieb aber gleich. Hat irgend Jemand ähnliches erlebt oder einen Tip, wie hier weiter verfahren werden sollte? Danke und Gruß. SG

19 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

Hallo,

 

tut mir leid, dass dir das nach 30 Jahren passiert ist. Wenn du dich in der Community umschaust, dann passiert das immer mal wieder; hier hat @nmh einige mögliche Gründe aufgeführt.

Es bringt aus meiner Sicht nichts, gegen die Kündigung vorzugehen, die Bank darf das. Suche dir schnellstmöglich ein neues Institut und stelle die bei Unternehmen hinterlegten Bankverbindungen um.

 

Viele Grüße,

Jörg

Antonia
Mentor ★★★
2.611 Beiträge

Und für alle, die hier nur mal so lesen: es ist immer sinnvoll mindestens 2 Girokonten zu halten!

 

(Es gibt auch gute Gründe für mehrere Depots!)

 

 

Und an @weiß nicht : tut mir echt Leid für dich! Nimms nicht persönlich.

Oder doch, falls du irwas aus nmh's Aufzählung gemacht haben solltest.

 

Alles Gute!

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Kio
Experte ★★
330 Beiträge

Vielleicht sollten alle Betroffenen die Ombudsstelle bemühen. Wenn die sich bei ihrer knappen Personaldecke plötzlich um mehrere tausend zusätzliche Fälle von Kontokündigungen kümmern müssen, wird vielleicht endlich wahrgenommen, dass es hier ein großes Problem gibt.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Kio  schrieb:

Vielleicht sollten alle Betroffenen die Ombudsstelle bemühen. Wenn die sich bei ihrer knappen Personaldecke plötzlich um mehrere tausend zusätzliche Fälle von Kontokündigungen kümmern müssen, wird vielleicht endlich wahrgenommen, dass es hier ein großes Problem gibt.


Kannst du für mich das „ grosse Problem“ mal in einfachen Worten beschreiben ? Ich erkenne kein Problem.

Woher stammt die Information, dass es „mehrere tausend zusätzliche Fälle von Kontokündigungen“ gibt ?

 

Kio
Experte ★★
330 Beiträge
@paej  schrieb:


Kannst du für mich das „ grosse Problem“ mal in einfachen Worten beschreiben ? Ich erkenne kein Problem.

Woher stammt die Information, dass es „mehrere tausend zusätzliche Fälle von Kontokündigungen“ gibt ?

 


Exacte Zahlen habe ich nicht. Wenn jedoch für praktisch jede Bank Seiten wie diese existieren:

 

https://geldarchitekt.de/comdirect-kuendigt-konto/ 

 

und sich obendrein Anwaltskanzeleien intensiv damit beschäftigen

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bank-sperrt-konto-wegen-geldwaeschegesetz-202717.html 

 

und im Handelsblatt ein Artikel dazu erschien, wo geschrieben steht, das allein 2022 ungefähr 340.000 Meldungen zu einem Verdacht auf Geldwäsche eingingen.

 

Artikel Handelsblatt 

 

kommt man zu dem Schluß.

 

Wenn mann dann noch mitbekommt, was als auffällige Geldbewegung gelten kann:

 

Auffällige Geldbewegungen können sein:

  • Regelmäßige Bareinzahlungen kleinerer Summen.
  • Ein Neukunde zahlt mehr als 2.500€ bar ein.
  • Verkauf von Kryptowährungen, dadurch Geldeingang aus dem Ausland.
  • Unterhaltszahlungen aus dem Ausland, weil sie von verschiedenen Konten geleistet wurden.

 

Obendrein ist das Gesetz so ausgestaltet, das der Bankmitarbeiter, dem etwas auffällt nur und ausschließlich auf der sicheren Seite ist, wenn er eine Meldung macht. Für das Nichtmelden kann er unter Umständen bestraft werden. Für das "Falschmelden" nicht.

 

Daher mein Verdacht. , das es sich nicht nur um ein paar dutzend Fälle handeln kann.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Kio  schrieb:



 

kommt man zu dem Schluß.

 


Man kann evtl. das individuelle Procedere einer Bank beklagen;

wenn man ein grundsätzliches Problem sieht muss man sich an den Gesetzgeber wenden.

Das „ Zumüllen“ der Ombudsstellen ist sicher nicht hilfreich.

 

 

 

 

Kio
Experte ★★
330 Beiträge

@paej  schrieb:

@Kio  schrieb:



 

kommt man zu dem Schluß.

 


Man kann evtl. das individuelle Procedere einer Bank beklagen;

wenn man ein grundsätzliches Problem sieht muss man sich an den Gesetzgeber wenden.

Das „ Zumüllen“ der Ombudsstellen ist sicher nicht hilfreich.

 


Aber die Ombudsstelle ist doch dafür da, zwischen dem Kunden und der Bank zu vermitteln, oder?

Also doch genau dafür. Vor allem, wenn man keine sonstigen Infos von der Bank bekommt. 

Und wer hat am Enden der Kette wohl mehr Einfluss auf den Gesetzgeber. Der kleine Kunde oder die Ombudsstelle der Banken?

 

Zitat von: https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverfahren/haeufige-fragen/ 

 

"...Der Ombudsmann der privaten Banken ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Banken, die dem Schlichtungsverfahren beigetreten sind (Banken bzw. Bank), und Verbrauchern (Antragsteller) über sämtliche von der Bank angebotenen Produkte und Dienstleistungen..."

 

Als zumüllen würde ich das also nicht bezeichnen.

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

Thorsten_
Legende
3.747 Beiträge

Meine bescheidene Laienmeinung: Der Ombudsmann (m/w/d) wird hier gar nichts tun, da die Bank nur etwas getan hat, was sie explizit darf 🤷

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

@Antonia  schrieb:

Und für alle, die hier nur mal so lesen: es ist immer sinnvoll mindestens 2 Girokonten zu halten!

 


Ein neues Girokonto ist mittlerweile schnell eröffnet (zumindest bei den meisten Online-Banken), daher bringt ein reines "auf Halde" vorhalten wenig.

Hilfreich ist das zweite Girokonto bei einer Sperre des Hauptkontos (man bleibt handlungsfähig); und man kann durch das 2-Konten-Modell , das @dg2210 vor einiger Zeit vorgestellt hat, den Aufwand bei einer eventuellen Kündigung reduzieren.

 


@Kio  schrieb:


Aber die Ombudsstelle ist doch dafür da, zwischen dem Kunden und der Bank zu vermitteln, oder?

Also doch genau dafür. Vor allem, wenn man keine sonstigen Infos von der Bank bekommt. 

Und wer hat am Enden der Kette wohl mehr Einfluss auf den Gesetzgeber. Der kleine Kunde oder die Ombudsstelle der Banken?

 

Zitat von: https://bankenombudsmann.de/ombudsmannverfahren/haeufige-fragen/ 

 

"...Der Ombudsmann der privaten Banken ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Banken, die dem Schlichtungsverfahren beigetreten sind (Banken bzw. Bank), und Verbrauchern (Antragsteller) über sämtliche von der Bank angebotenen Produkte und Dienstleistungen..."

Theoretisch ja, praktisch gibt es ja keine Streitigkeiten: Die Bank hat ordnungsgemäß gekündigt, das darf sie laut AGB. Was soll der Ombudsmann da machen? Die Bank darauf hinweisen, dass sie von ihrem Recht kein Gebrauch machen darf?

Sicherlich ist es für die Kunden unschön, und die Bank sitzt am längeren Hebel - rechtlich gesehen ist da aber nichts zu beanstanden.

 

Viele Grüße,

Jörg