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Kündigung der gesamten Kontoverbindung

REMAX
Autor ★
6 Beiträge

Es hat nun auch mich erwischt. Und ich habe gerade feststellen dürfen, dass ich kein Einzelfall bin.

Heute bin auch ich Opfer einer willkürlichen Konto- und Depotkündigung durch die comdirect geworden.

Obendrein habe ich keine Verfügungsgewalt mehr über mein Guthaben (ein mittlerer 5-stelliger Betrag).

Heute am Geldautomaten wurde meine Karte eingezogen, als ich Bargeld abheben wollte. Zu Hause fand ich dann die "Kündigung der gesamten Kontoverbindung" im Briefkasten.

Dem vorangegangen war eine Aufforderung, einen bestimmten Zahlungseingang zu erklären (ich hatte mein Auto verkauft und der Kaufpreis wurde mir überwiesen). Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen, ich habe zur Erklärung den Kaufvertrag an die Bank gemailt.

Und nun das.

Ich bin völlig entsetzt über das Geschäftsgebaren der comdirect, hätte das nie für möglich gehalten. So etwas geht garnicht. GARNICHT!

Selbst wenn die Kündigung seitens der comdirect rechtmäßig ist (Stichwort Vertragsfreiheit), so ist es schlicht eine Unverschämtheit, die Kündigungsfrist nicht abzuwarten und SOFORT meine Karten zu sperren und mir auch online die Verfügungsgewalt über mein Guthaben vorzuenthalten.

Und wie eine kurze Recherche ergab, bin ich auch hier kein Einzelfall.

Was für ein unseriöses Geschäftsgebaren. Noch dazu, wo Ihr gerade erst mit Staatsknete gerettet worden seid.

Pfui, schämt Euch!

 

38 ANTWORTEN

REMAX
Autor ★
6 Beiträge

huhuhu
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8.776 Beiträge

...dann kommt ja Bewegung in die Angelegenheit

KWie2
Mentor ★★
1.625 Beiträge

Hallo,

 


@baha  schrieb:

 

Als rechtlicher Nachweis wird es nicht taugen, aber man erhält auf Mails an info@comdirect.de normalerweise direkt eine Empfangsbestätigung zurück. So jedenfalls meine Erfahrung.

 

Beispiel Eingangsbestätigung (ohne Vorgangsnummer)Beispiel Eingangsbestätigung (ohne Vorgangsnummer)


Meine letzte E-mail der Codi war S/MIME signiert.

Das könnte dann durchaus genügen, die Bestätigung als Gerichtsverwertbar anzusehen.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@REMAX  schrieb:

Hallo Jörg,

nun, meine Mail mit dem Kaufvertrag habe ich tatsächlich knapp abgesendet, am letzem Tag der Fristsetzung (18.10.21) abends. Aber immernoch innerhalb der gesetzten Frist. Und nur das zählt.

Die Kündigung hat das Datum vom nächsten Tag (19.10.21).

Es ist also tatsächlich gut möglich, dass die Mail noch nicht zur Kentnis genommen wurde.
Aber das macht es nicht besser. Wenn mir eine Frist bis zun Datum X eingeräumt wird, und wenn mir als Kommunikationsmöglichkeit ausdrücklich eine E-Mail Adresse genannt wird (info@comdirect.de), dann muss auch geschaut werden, ob eine Mail von mir angekommen ist bevor weiterführende Schritte eingeleitet werden. Bitte korrigiere mich, wenn ich hier falsch liege.

 


Dann korrigiere ich einmal:

 

Es gibt eine ziemliche Menge an Rechtsprechung zum Thema Zustellzeitpunkt/wirksame Zustellung; auch weil es in der Vergangenheit immer wieder "clevere" Arbeitgeber gab, die Kündigungen/Abmahnung persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwarfen - typischer kurz vor Mitternacht des letztes Arbeitstages vor einem längerem Urlaub. Diesem Unfug haben die Gerichte schnell einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig davon, ob der Briefkasten (oder der elektronische Briefkasten) 24 Stunden offen ist.

 

Wenn du eine Erklärung zu einem Zeitpunkt abgibst, der bei lebensnaher Betrachtung außerhalb der normalen Arbeitszeiten liegt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit schon am Amtsgericht scheitern. 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Crazyalex
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9.375 Beiträge

@dg2210 

Was sagen die Gerichte zu Unternehmen die eine 24h-Kundenservice bieten diesbezüglich?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

REMAX
Autor ★
6 Beiträge

@dg2210 

 



Dann korrigiere ich einmal:

 

Es gibt eine ziemliche Menge an Rechtsprechung zum Thema Zustellzeitpunkt/wirksame Zustellung; auch weil es in der Vergangenheit immer wieder "clevere" Arbeitgeber gab, die Kündigungen/Abmahnung persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwarfen - typischer kurz vor Mitternacht des letztes Arbeitstages vor einem längerem Urlaub. Diesem Unfug haben die Gerichte schnell einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig davon, ob der Briefkasten (oder der elektronische Briefkasten) 24 Stunden offen ist.

 

Wenn du eine Erklärung zu einem Zeitpunkt abgibst, der bei lebensnaher Betrachtung außerhalb der normalen Arbeitszeiten liegt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit schon am Amtsgericht scheitern. 

 


Ich denke wenn mir eine Frist bis Datum X eingeräumt wird, dann muss es auch rechtzeitig sein, wenn ich abends um 21 Uhr, also innerhalb der Frist per Mail antworte. Anderenfalls hätte man ja einschränkend darauf hinweisen können, dass meine Antwort bis Uhrzeit Y eingegangen sein muss.


Aber darauf kommt es im Endeffekt nicht an. Die Bank hat das Recht, mein Konto jederzeit fristgerecht zu kündigen. Ohne Angabe von Gründen. Egal ob ich nun fristgerecht, zu spät oder garnicht auf ihre Anfrage reagiere.

Ob das seriös ist, steht auf einem anderen Blatt.

 

Die für mich entscheidenden Frage ist aber, ob die Bank berechtigt ist, mir ohne die Kündigungsfrist abzuwarten die Verfügungsgewalt über mein Guthaben vorzuenthalten. Meine Bankkarte einzuziehen und mir kein Geld mehr auszuzahlen. Mir keine Überweisungen mehr zu ermöglichen. Abbuchungen nicht mehr zuzulassen.

 

Ich glaube, die Bank überschreitet hier ihre Kompetenzen wohlwissend, dass sie am längeren Hebel sitzt und eine gerichtliche Klärung vor dem Ende der Kündigungsfrist wohl nicht ergehen wird.

 

Das nennt man auch die Arroganz der Macht.

 

Gruß REMAX

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

@dg2210 

Was sagen die Gerichte zu Unternehmen die eine 24h-Kundenservice bieten diesbezüglich?

 


Das ändert nichts an der Sachlage.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@REMAX  schrieb:

 


Ich denke wenn mir eine Frist bis Datum X eingeräumt wird, dann muss es auch rechtzeitig sein, wenn ich abends um 21 Uhr, also innerhalb der Frist per Mail antworte.

 


Das ist deine dir zustehende Meinung. Ich zolle dir allerhöchsten Respekt, falls es dir gelingt, einen Amtsrichter davon zu überzeugen.

 

 

 


 

Die für mich entscheidenden Frage ist aber, ob die Bank berechtigt ist, mir ohne die Kündigungsfrist abzuwarten die Verfügungsgewalt über mein Guthaben vorzuenthalten.

 


Nein, die Bank ist nicht berechtigt, sondern verpflichtet (siehe Geldwäschegesetz).

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

KuhnMo
Autor ★★★
56 Beiträge

nicht mit Staatsknete gerettet, sondern mit unserer Knete! mit unseren Steuergeldern!

REMAX
Autor ★
6 Beiträge

Udate:

Heute zwei weitere Kündigungen von zwei Geschäftskonten bei der Commerzbank im Briefkasten gefunden.

 

Jetzt kommt´s knüppeldick.