am 25.10.2023 19:41
Liebe Loidz, es ist unbestritten ein massiv kundenunfreundliches Procedere, aber die comdirect sieht sich im Recht und wird das b.a.w. so durchziehen.
@SMT_Jan-Ovehat das nicht zu verantworten, sondern vertritt lediglich die Rechtsauffassung seines Arbeitgebers (was man ihm nicht vorwerfen kann).
Da jetzt weiter draufrumzureiten wird nichts ändern.
Ihr habt die Möglichkeit ein entsprechendes Angebot eines Marktbegleiters zu nutze; bei den Sparkassen gibt es z.B die legendären Knax-Konten.
Die weitere Diskussion in diesem Thread ist aber müßig.
Einen friedlichen Abend wünscht
Andreas
am 25.10.2023 21:54
Es stellt sich doch eigentlich nur noch die Frage warum das eigentlich geforderte Dokument, der Personalausweis in Form von Post- oder Video-Ident, nicht akzeptiert wird, sondern nur das „Ersatzdokument“! (Ob als Original oder eine Kopie ist ja erstmal egal). Da kam bis jetzt immer nur die unbefriedigende Antwort, dass es nicht möglich sein. Es muss doch einen Grund geben warum man es bei den Erziehungsberechtigten akzeptiert aber bei dem minderjährigen Antragsteller nicht.
Zum Datenschutz selbst, braucht man ja jetzt nicht mehr viel sagen, wenn man hier schon liest, dass die Originale nicht unbedingt bei eigentlichen Besitzer wieder ankommen…
am 25.10.2023 23:58
@MaBe: Ja. Du hast Recht. Aber es ist halt so. Unbefriedigend, aber aufgrund der ... nunja ... Hartleibigkeit der comdirect nicht zu ändern. Also entweder resignieren oder beim Marktbegleiter das Konkurrenzprodukt bestellen.
Und nein, ich käme auch nicht auf die Idee zur Kontoeröffnung ein Originaldokument einzureichen 🙄.
Deswegen wäre das Procedere für mich klar ...
Grüße und gute Nacht,
Andreas
am 07.11.2023 20:27
Die BaFin ist nur zum Teil das Problem.
Das Problem liegt bei bei den internen Prozessen der Comdirect! Sofern der Minderjährige noch kein Ausweisdokument hat, ist die Geburtsurkunde noch nachvollziehbar.
Da schreib die BaFin auch die Geburturkunde vor.
Was ich nicht nachvollziehen kann, ist wenn das Kind (16) einen aktuellen Perso besitzt und die Bank ohne Geburtsurkunde die Kontoeröffnung ablehnt. Da ist wohl der Prozess nicht zu Ende gedacht! Und Sorry, das lässt sich nicht mit der BaFin begründen.🤔
Ich spreche hier nicht von einem Kinderausweis sondern von dem Amtlichen Personalausweis, wie ihn jeder von uns hat. Mit allen Sicherheitsmerkmalen 😉
Bin schon gespannt was bei seinem 18. Geburtstag passiert. Da müsste dann sein bestehendes Junior Depot auf ihn übergehen🤗😀
Ob das dann noch bei der Comdirect bleibt ?!?
Bin mir nicht sicher ob die Bank sich da so clever verhält?!?
Dies nur weil das Junior Girokonto gerade mal wieder so in den Medien gelobt wird.
Ach ja, die Bank kennt den Fall und wollte sich melden, falls sich was an den Bedingungen ändert. War vor nem halben Jahr😴 und nun Sie🤣
am 28.11.2023 18:04
Hallo,
es ist durchaus nicht so, dass die comdirect zu diesem Prozess gezwungen wäre.
(1) Die Original-Geburtsurkunde könnte auch der Commerzbank in einer Filiale vorgelegt werden, da die comdirect ja nur eine Marke der Commerzbank ist und die Commerzbank als Verpflichteter nach dem GwG verpflichtet ist, den Kunden zu identifizieren.
(2) Die Original-Geburtsurkunde könnte auch jedem anderen Kreditinstitut vorgelegt werden, das die Kopie mit dem Vermerk "Original hat vorgelegen" dann der comdirect zusendet (§ 17 Abs. 1 GwG).
Also immer die böse BaFin oder den bösen Gesetzgeber vorzuschieben, ist auch nicht richtig.
Zudem wäre es für Kunden der comdirect hilfreich, wenn die comdirect in der E-Mail, mit der sie weitere Unterlagen anfordert, diese auch benennt, anstatt die Verwendung einer App erforderlich zu machen, damit der Kunde weiß, welche Dokumente er zur Verfügung stellen soll.
Aber einfache und preiswerte Prozess im Haus zu haben, wird scheinbar der Kundenzufriedenheit vorgezogen. Schade!
am 29.11.2023 04:35
Und woher willst DU wissen, dass die codi nicht zu diesem Prozess "gezwungen" ist? Bist Du in der Kontoeröffnung, in der Geschäftsführung, oder in irgendeinem anderen Teil dieser Bank tätig, um zu entscheiden oder zu beurteilen, welche Vorgaben die Bank zu dieser Entscheidung/Handlungsweise gezwungen haben? Es ist ja toll, hier mit Paragraphen um sich zu schmeissen, wilde Theorien bezüglich der Vorgehensweise der Codi rauszuhauen, um sich im Recht zu fühlen oder bestätigt zu fühlen, aber letztendlich weiß in der Community keiner wirklich, was Phase ist.
Aber es ist ja immer so schön einfach auf die codi zu schimpfen.
Man erhält im übrigen eine E-Mail in der wird genau das getan. Auch das verwenden der App ist keine Pflicht. Da ich nicht meine E-Mail kopieren will aus dem Wortlaut: ...Unterlagen...die Sie uns über die comdirect App hochladen KÖNNEN... Alternativ KÖNNEN Sie uns die Dokumente per Post... oder per E-Mail... senden.
Außerdem steht es groß sowohl auf der Webseite, sowohl, bei dem Antrag für das Giro als auch das Depot welche Unterlagen benötigt werden. Grundsätzlich die Beurtsurkunde im Original, und ab 16 die Ausweiskopie. Weitere Unterlagen in folgenden Fällen bitte beifügen: Abweichender Familienname, Eltern nicht verheiratet, alleiniges Sorgerecht.
Ich stelle fest, dass viele scheinbar nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu denken, sinnerfassend zu lesen und am besten alles vorgekaut benötigen. War es früher nur verpönt, das Kleingedruckte nicht zu lesen, will man es heute am besten auf dem Silbertablett serviert haben. Und natürlich des zweitliebstes Hobby der Deutschen: meckern, meckern, meckern.
am 06.12.2023 12:09
Mag sein, wenns zu kompliziert wird, werden die Juniorkonten halt bei der SPK eröffnet. Und ggf. die Depots dann nachgezogen ...
am 06.01.2024 19:58
Hallo,
ich will für meinen Sohn, der schon jahrelang ein Depot bei der Codi hat, ebenfalls ein Girokonto einrichten. Das mit der Geburtsurkunde hinschicken kommt für mich nicht infrage. Da dachte ich mir, schau ich mal bei der Commerzbank vorbei, ob die ein Juniorgiro anbieten. Es gibt dort das Startkonto, was für meinen Zweck passen würde. Wenn man sich die Seite durchliest (https://www.commerzbank.de/konten-zahlungsverkehr/produkte/girokonten/startkonto/), kommt man zu einer interessanten Stelle, wo es um unter 18jährige geht. Dort steht geschrieben:
Wenn du noch kein Kunde bei der Commerzbank bist, kannst du dein Girokonto online nur bei der comdirect - eine Marke der Commerzbank oder alternativ auch in unseren Filialen eröffnen.
Darunter ist ein Button für Neukunden, der direkt zur Webseite der Comdirekt führt.
Bedeutet das jetzt, dass ich zur Commerzbank-Filiale gehen und dort ein Comdirekt-Juniorgiro eröffnen kann? Könnte man zumindest so interpretieren.
am 06.01.2024 20:03
@Megalith schrieb:
Wenn du noch kein Kunde bei der Commerzbank bist, kannst du dein Girokonto online nur bei der comdirect - eine Marke der Commerzbank oder alternativ auch in unseren Filialen eröffnen.
Bedeutet das jetzt, dass ich zur Commerzbank-Filiale gehen und dort ein Comdirekt-Juniorgiro eröffnen kann?
Könnte man zumindest so interpretieren.
nein, kann man so nicht interpretieren und das ist auch nicht so.
Dort steht nur, dass du bei der Commerzbank kein Konto online eröffnen kannst sondern in die Filiale gehen müsst.
am 25.01.2024 15:59
Danke für den Hinweis und Hintergrund! Die Hürde hat sich auch Anfang 2024 nicht in Wohlgefallen aufgelöst.
Selbst bei mehreren Konten der Eltern und Depot des Kindes ist der Vorgang lt. Hotline weiterhin zwingend nötig.
Ärgerlich!