am
29.03.2022
16:46
- zuletzt bearbeitet am
25.04.2023
08:53
von
SMT_Chris
Hallo zusammen,
auf der nachstehenden Website
(https://kunde.comdirect.de/faq/jahressteuerbescheid)
ist nachzulesen, dass diese voraussichtlich bis Ende März zugestellt wird online.
Ich habe schon bei meinen alten Steuerbescheinigungen geschaut und gesehen, dass das Datum auf den Belegen teilweise bis zu einem Monat vordatiert ist (zb. 08.03 und am 20.03 erst zugestellt per Postbox)
Also müssten die Bescheide ja schon vorab erstellt worden sein..
Hat jemand schon seine Jahressteuerbescheinigung 2022 erhalten oder wird die zentral an alle erst zu Stichtag X verschickt?
Ich würde ja schon gerne die Steuererklärung machen..
Liebe Grüße
am 30.10.2022 09:28
Update auch von mir, 30.10.22:
JStBescheinigung für 2021 bisher nicht erhalten.
Auch ich wurde bereits unzählige Male vertröstet, es war die Rede von „kommt in den nächsten 14 Tagen“, „kommt definitiv bis Ende Juli“, „kommt in den nächsten Tagen“ und zuletzt (Anfang Oktober) wurde nur noch mit „Hochdruck“ daran gearbeitet, auf weitere Zeitangaben wurde verzichtet.
Ich bin seit fast 30 Jahren zufriedener Kunde bei der comdirect und habe sie oft weiterempfohlen, bin aber sowohl über den Umgang mit dem Thema allgemein als auch darüber, dass ich nun mit Ablauf der Frist zur Abgabe der Steuererklärung noch immer keine JStBescheinigung für 2021 erhalten habe unendlich enttäuscht.
Wäre es nicht zumindest angebracht gewesen, die betroffenen Kunden persönlich anzuschreiben und diesen in einer angemessenen Form eine gewisse Entschädigung zukommen zu lassen?
Nun meine Frage hier im Forum: Wie sollte ich jetzt am besten verfahren?
Wie bereits bekannt wurde, akzeptieren die Finanzämter eine Fristverlängerung in diesem Fall nicht. Zudem würde diese ggf. ja auch wenig Sinn machen, wenn die Comdirect auch noch in Monaten weiterhin mit „Hochdruck“ an der Erstellung der JSTBescheinigungen arbeitet.
Sollte ich nun einfach die Werte aus meinem Finanzreport 31.12.2021 in der Steuererklärung einsetzen, insofern diese dort überhaupt vollständig aufgeführt sind? Oder schieße ich mir damit evtl. ein Eigentor?
Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tipp geben. Danke.
am 30.10.2022 10:41
Hallo,
ich habe bereits vor einigen Monaten die Werte aus dem Finanzreport in die St. Erklärung eingesetzt
mit einem Anschreiben, dass ich die Jahressteuerbescheinigung nachreiche.
Das Finanzamt hat bisher meine St. Erklärung nicht bearbeitet!
Aber ich habe die Erklärung pünktlich abgegeben.
Und wenn dann die Bescheinigung endlich kommt werde ich diese wieder mit einem Anschreiben an
das FA senden.
Somit habe ich zu mindestens meinen steuerlichen Pflichten Genüge getan!
Alles weitere wird sich dann sehen.
Gruß
am 30.10.2022 11:54
Auch ich habe meine überwiegend mit den Werten aus dem Finanzreport 12 angegeben (incl. steuerliche Detailsicht in Excel).
Allerdings fehlt dort die Aufschlüsselung in Stillhaltergeschäfte (O&F) und Dividenden, sodass die Werte für die Steuererklärung falsch deklaiert sind.
Mal sehen, was das FA sagt!
Meine Steuererklärung ist zumindest "ausgesteuert", (was auch immer das bedeutet!?) bearbeitet wird sie derzeit NICHT!
Hochinteressant finde ich allerdings, dass das FA gar keine Meldung mehr erhält von den Banken, d.h. die Banken die Alleinverantwortung für die korrekte Abführung (und Abbildung) der KESt haben!
Gruß
am 30.10.2022 13:31
@joulb schrieb:Allerdings fehlt dort die Aufschlüsselung in Stillhaltergeschäfte (O&F) und Dividenden, sodass die Werte für die Steuererklärung falsch deklaiert sind.
Wieso falsch?
Stillhaltergeschäfte sind weiterhin sonstige Erträge und werden von der Bank verrechnet.
am 30.10.2022 14:45
Hallo Silver,
völlig richtig, aber auf der Anlage KAP werden unter sonstige Geschäfte nur die Stillhaltergeschäfte in Zeile 9 eingetragen
während auf der 12`Abrechnung die Summe aus Stillhaltergeschäften und Dividende steht!
Und da die CoDi empfahl diese Werte zu übernehmen...
Gruß
am 30.10.2022 19:00
Nein. Zeile 9
In Zeile 7 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien
und Gewinne aus Termingeschäften
Der Gesetzgeber versteht ja offenbar selbst nicht was er da angerichtet hat. 😞
Die Gewinne aus Termingeschäften müssten getrennt ausgewiesen werden da nur diese mit entsprechenden Verlusten verrechenbar sind.
Da kann man nun nicht erwarten daß eine Bank das eigenmächtig richtig macht.
Die ING macht es auch so.
Bei Consors ist keine Rede von Zeile 9.
Das gibt alles noch richtig Ärger.
am 30.10.2022 19:30
Der Bundesfinanzhof ist ja schon dran.
Insbesondere die sehr eigenartige Verlustverrechnung ist da Thema!
am 31.10.2022 14:24
Heute ist die Abgabefrist der Steuererklärung und die comdirect hat nicht mal mehr auf meine letzte Nachfrage von letzten Freitag reagiert, wann ich die JStB 2021 bekomme. Heute ist auch (vermutlich wegen des Feiertags) niemand telefonisch erreichbar.
Wie helfe ich mir jetzt weiter?
- Ich gebe die Steuererklärung ohne Anlage KAP ab mit einem kurzen Hinweis an das Finanzamt im Hauptvordruck unter "Sonstige Angaben und Anträge" > "9 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung". Keinesfalls versuche ich die Einträge für KAP irgendwie selbst auszurechnen, wie es einige hier vorschlagen. Ich möchte mich am Ende nicht für falsche Angaben verantworten müssen.
- Ich reiche bei der BaFin eine Beschwerde ein, was man übrigens sehr leicht über dieses Formular tun kann: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/Formular/BankenFormular
31.10.2022 14:34 - bearbeitet 31.10.2022 14:34
Die Frage ist ja ob du abgabepflichtig bist und die Anlage KAP wirklich brauchst.
Wenn du nur Erträge von deutschen Banken hast und alle Steuern abgeführt wurden ist die KAP eigentlich unnötig.
Es sei denn du möchtest eine Günstigerprüfung beantragen.
Wenn du aber ausländische Erträge hattest die nicht dem Steuerabzug unterlagen dann rate ich doch eine unvollständige KAP einzurechen. Ansonsten könnte das als Versuch einer Verkürzung angesehen werden.
am 31.10.2022 17:22
Habe die JStBescheinigung für 2021 bisher nicht erhalten, die Steuererklärung mit Anlage KAP ohne Comdirect-Daten abgegeben und dem FA mitgeteilt, das die Comdirekt-Daten nach Vorliegen der JStB nachgereicht werden.
Ich habe heute auch eine Beschwerde an die BaFin geschickt. Vielleicht hilft es ja.