am 18.11.2023 22:01
@Joerg78 ist ja auch eine online Bank, wen wundert da ein digitales Postfach als offizieller Kommunikationsweg? 😉
Aber: wenn ich etwas kaufe und die Rechnung geht auf meinen Namen handel ich in erster Linie auf eigene Rechnung. Dass ich dafür von Anderen etwas Geld als Beteiligung bekomme ist unerheblich. Auf fremde Rechnung bedeutet nur, dass ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, bei dem einer der Vertragsparteien die Absicht hat, die Vor-/Nachteile an Dritte abzugeben. Das heißt konkret, dass ein Geschenk kaufen nicht möglich sei weil die Vor-/Nachteile des Geschäfs auf eine dritte Person (Beschenkte) übergeht, hat aber mit Geld einsammeln oder nicht nichts zu tun.
Dein Satz müsste also eigentlich heißen, dass ein Kauf eines Abschiedsgeschenks nicht möglich ist (weil wir wissen, dass eine Geldsammelaktion nichts mit eigener oder fremder Rechnung zu tun hat). Dass das weltfremd ist ergibt sich aus der Logik. Deswegen hat man bei solchen Sachen auch nichts zu befürchten. Oder man nutzt Paypal....
am 19.11.2023 00:58
am 19.11.2023 05:27
@huhuhu schrieb:Davon abgesehen sind die AGB´s von "normal" Sterblichen kaum zu verstehen,
und die meisten, hören in gutem Glauben an das ausführende Unternehmen auf, nach wenigen Minuten diese durchzulesen.
Die Leute vertrauen nicht den Unternehmen, sondern dem Rechtsstaat.
Das können sie auch.
Im Studium habe ich gelernt, dass man AGBs nicht lesen muss, weil es das AGB-Gesetz gibt (bzw. gab *), welches einen als Verbraucher schützt.
* = mit der Schuldrechtsnovelle ins BGB überführt
am 19.11.2023 13:44
Einfach mit dem Girokonto zur lokalen Sparkasse wechseln (und das Depot zu einem Neobroker transferieren).
Kostet zwar ein paar Euro, dafür kann man da nur sehr schwer gekündigt werden, da Kontrahierungszwang.
"Karte für alles", Girocard mit Visa/MasterCard Co-Badge und Apple Pay gibt es sogar noch on top.
Sparkasse also sogar innovativer als die "mehr verstehen, mehr vermögen. Marke der Commerzbank"-Bank.
19.11.2023 14:28 - bearbeitet 19.11.2023 14:31
19.11.2023 14:28 - bearbeitet 19.11.2023 14:31
@Klever schrieb:
@huhuhu schrieb:Davon abgesehen sind die AGB´s von "normal" Sterblichen kaum zu verstehen,
und die meisten, hören in gutem Glauben an das ausführende Unternehmen auf, nach wenigen Minuten diese durchzulesen.
Die Leute vertrauen nicht den Unternehmen, sondern dem Rechtsstaat.
Das können sie auch.
Im Studium habe ich gelernt, dass man AGBs nicht lesen muss, weil es das AGB-Gesetz gibt (bzw. gab *), welches einen als Verbraucher schützt.
* = mit der Schuldrechtsnovelle ins BGB überführt
OK
aber wie sieht die Realität aus ?
Der VPB könnte Dir hier ganz andere Dinge schildern.
Trauriger Höhepunkt, der Archiv Einsturz `09 in Köln.
Hier wird noch heute um diverse AGB`s gestritten,
...in unserem Rechtsstaat
Nachtrag
Sorry, gehört nicht zum Thema hierhin, wollte ich auch nur erwähnen.
am 19.11.2023 15:20
Nur kurz, da off-topic: Die Regelungen des AGB-Gesetzes sind in das BGB (§§ 305 - 310) überführt worden.
In § 310 Anwendungsbereich steht:
"§ 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden." usw.
am 19.11.2023 15:24
@Klever schrieb:Nur kurz, da off-topic: Die Regelungen des AGB-Gesetzes sind in das BGB (§§ 305 - 310) überführt worden.
In § 310 Anwendungsbereich steht:
"§ 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden." usw.
eben...
am 08.12.2023 13:52
Sehr informativer Artikel...Danke!
Ein Problem bleibt: Wenn ein Konto jahrelang ohne Beanstandung geführt wird und man als Laie (oder wegen neuer Gesetze ) im Raster hängenbleibt, bekommt man aus Datenschutzgründen keine Auskunf, worin die Beanstandung liegt... Man weß also auch nicht, was erwartet wird...
am 08.12.2023 22:24
Ich bringe meinen Beitrag aus einem anderen Faden auch hier:
Interessanter Artikel in der FAZ v. 7.12.23 zum Thema (leider inzwischen hinter Bezahlschranke): --> Link <--
Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist
Deutschland will im Kampf gegen Geldwäsche besser werden. Dass es dabei manchmal auch unbescholtene Bürger treffen kann, zeigen Eilverfahren, mit denen es das Landgericht Frankfurt seit zwei Jahren zu tun hat.
Ganz ähnlicher Artikel in der FR v. 7.12.23: --> Link <--
Verfahren in Frankfurt wegen Kontosperrung ohne Auskunft
Eine Bank setzt Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche übereifrig um. Das Landgericht Frankfurt sieht eine gesetzliche Schieflage zu Ungunsten von Verbrauchern.
Leider wird in den Artikeln die Bank nicht namentlich genannt, die Gesetzes- und Behördenvorgaben wohl übereifrig umsetzt und munter Konten sperrt. Dass keine Auskunft über den Grund für Sperrung gegeben wird, ist aber lt. den Artikeln im Geldwäschegesetz geregelt und damit rechtens. Auch bleiben die betroffenen Kunden auf ihren Kosten sitzen, wenn sie mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht die Freigabe ihrer Konten erreicht haben, da es für Banken eine Haftungsfreistellung im Gesetz gibt.
Grüße
Klever
am 19.01.2024 18:04
Mein Nachbar nmh hat den Leitartikel auf Seite 1 in diesem Thread ergänzt. Stichwort: Glückspiel und Sportwetten. Nur falls das für Euch relevant sein sollte ... Da gibt es auch eine Behörde, von der noch nie jemand gehört hat, und die offenbar eine wichtige Rolle spielt.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh