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Freistellungsauftrag/Steuererklärung

stoik
Autor ★★
20 Beiträge
  • Hallo zusammen,

muss ich am Jahresende bei meiner Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP auf jeden Fall ausfüllen, wenn ich Erträge in meinem Depot habe?

Zur Zeit sieht es so aus, das ich die Summe meines Freistellungsauftrags nicht ausschöpfe. Comdirect führt ja diese Vorabpauschale fùr den ETF direkt ans Finanzamt ab und ich denke auch diese 26,...%, die aus Gewinn bei Aktienverkäufen fällig werden.

Wenn das also alles zuammen meinen Freibetrag nicht übersteigt, muss ich dann die Anlage KAP trotzdem abgeben?

 

Und:

Wenn ich dann hier im Depot was von meinem Freistellungsauftrag übrig habe und will das in einem anderen Depot nutzen, muss ich wahrscheinlich auf jeden Fall diese Anlage KAP ausfüllen?!?

 

Stefan

7 ANTWORTEN

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.859 Beiträge

@stoik  schrieb:

 

Zur Zeit sieht es so aus, das ich die Summe meines Freistellungsauftrags nicht ausschöpfe. Comdirect führt ja diese Vorabpauschale fùr den ETF direkt ans Finanzamt ab und ich denke auch diese 26,...%, die aus Gewinn bei Aktienverkäufen fällig werden.

Wenn das also alles zuammen meinen Freibetrag nicht übersteigt, muss ich dann die Anlage KAP trotzdem abgeben?

 


Im Allgemeinen nein, da ja schon, wie du selbst schreibst, alles abgeführt wurde. Anders wäre es z.B. wenn du Erträge im Ausland hast (z.B. in einem Depot bei einer Bank im Ausland) 

 


@stoik  schrieb:

Wenn ich dann hier im Depot was von meinem Freistellungsauftrag übrig habe und will das in einem anderen Depot nutzen, muss ich wahrscheinlich auf jeden Fall diese Anlage KAP ausfüllen?!?

 

Stefan


Nachträglich, also z.B. jetzt noch für 2023, musst du dann diese Anlage KAP ausfüllen.

Im laufenden Jahr, also 2024, kannst du bis Ende des Jahres die Freistellungsaufträge auch einfach noch entsprechend anpassen. Geht meistens bis ein paar Tage vor Jahresende, das genaue Datum findest du bei deinen Banken.

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Griseldis
Experte ★
126 Beiträge

Die Anlage KAP musst Du nur abgeben, wenn daraus unversteuerte Erträge hervorgehen.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.143 Beiträge

@Griseldis  schrieb:

Die Anlage KAP musst Du nur abgeben, wenn daraus unversteuerte Erträge hervorgehen.


Eine freiwillige Abgabe kann aber sinnvoll sein wenn man bei geringen Einkünften eine Günstigerprüfung haben möchte.

Im Extremfall bekommt jemand der unter dem Grundfreibetrag liegt sämtliche Steuern erstattet.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@stoik  schrieb:

Zur Zeit sieht es so aus, das ich die Summe meines Freistellungsauftrags nicht ausschöpfe. Comdirect führt ja diese Vorabpauschale fùr den ETF direkt ans Finanzamt ab und ich denke auch diese 26,...%, die aus Gewinn bei Aktienverkäufen fällig werden.


Die grundsätzliche Frage ist durch die bisherigen Beiträge ja korrekt beantwortet, daher bleibt für mich nur noch die Rolle des Erbsenzählers. Egal, vielleicht hilft's für das bessere Verständnis der Zusammenhänge trotzdem:

 

Selbstverständlich werden keine 26,irgendwas%  (26,375 um genau zu sein) abgeführt solange der eingereichte Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist. 

Die Vorabpauschale wird dagegen unter gar keinen Umständen jemals abgeführt. Bei ihr handelt es sich nämlich um einen virtuellen Gewinn und natürlich kassiert das FA niemals den Gewinn sondern allenfalls die Steuer auf diesen Gewinn.

stoik
Autor ★★
20 Beiträge

Danke euch....habt mir geholfen und mich wieder bisschen "schlauer" gemacht.

dg2210
Legende
6.206 Beiträge

Und die Billig-Lösung ist: einfach Elster online benutzen, Daten eingeben und die Steuer berechnen lassen: einmal mit und einmal ohne Anlage KAP.

stoik
Autor ★★
20 Beiträge

Okay...danke....

 

Ich mach den Steuerkram eh über Elster...muss ich mir mal angucken...👍