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am 22.12.2023 01:04
Mir fallen drei Themen ein, die euch bewusst sein sollten:
1. Ihr haftet für Schulden unbeschränkt und persönlich. Das heißt, auch wenn ein Kontoinhaber das Konto leer räumt und den Dispo ausreizt, haftet ihr beide für den gesamten Betrag der offen ist. Nicht jeder zur Hälfte und auch nicht die Person, die ins Minus gegangen ist. Die Bank kann Verfügungen über den gesamten Betrag von jedem Kontoinhaber "schuldbefreiend" durchführen.
2. Einzahlungen auf das Konto können steuerpflichtige Schenkungen sein. Grundsätzlich gehören Zahlungen für Kosten zum Bestreiten des gemeinsamen Lebensunterhalts nicht dazu. Problematisch könnte aber ein Depot unter dieser Kontoverbindung sein, oder beispielsweise das Eigenkapital für den Immobilienkauf hier zu sammeln. Oder natürlich auch die Auszahlung des Lottogewinns. Dies ist keine Steuerberatung und bei Fragen dazu musst du selbst recherchieren oder einen Steuerberater fragen.
3. Auch wenn nach Berücksichtigung des 2. Punktes nicht viele Erträge anfallen sollten, können Unverheiratete keinem Freistellungsauftrag bei einem Gemeinschaftskonto einrichten.
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am 22.12.2023 01:10
@GetBetter da haben wir zwei Eulen wohl parallel getippt..
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am 22.12.2023 01:28
@GetBetter schrieb:Formal entspricht jede Einzahlung eines der Kontoinhaber einer Schenkung an den jeweils anderen in Höhe des halben Betrages. Unter nicht verwandten und nicht verheirateten Personen liegt der Freibetrag bei vergleichsweise mickrigen 20.000 € über 10 Jahre. Dabei sind natürlich etwaige (anlasslose) Schenkungen jenseits dieses Gemeinschaftskontos ebenfalls einzurechnen.
Solche Konstruktionen bieten viel Potential für Ärger.
Vor allem wenn beide eine Karte haben und Geld von dem Gemeinschaftskonto ausgeben können. 😞
Eben mal ein paar Schuhe bezahlt?
Wenn überhaupt, dann nur für gemeinsam laufende Kosten wie Miete, Strom, etc.
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am 22.12.2023 07:30
Gute Punkte die es zu berücksichtigen gilt.
Wenn ich es jedoch richtig verstanden habe, kommt es bei uns dann nicht zu einer Schenkung, weil das Gemeinschaftskonto ausschließlich zum gemeinsamen Lebensunterhalt genutzt werden soll.
Das mit dem Freistellungsauftrag hatte ich bereits anderweitig gelesen. Das ist dann halt so. Aber da eh nie größere Beträge auf dem Gemeinschaftskonto liegen werden, werden auch nie hohe Beträge ans Finanzamt gezahlt.
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am 22.12.2023 12:48
Es ist keine Wissenschaft, sich die Kosten in Derart zu teilen, dass Person A die Miete komplett zahlt, Person B übernimmt dann Versicherungen, Internet, GEZ und Streaming (etc. ... ). Dazu müssen natürlich Beide geistig so fit sein, dass man rein pragmatisch - mathematisch vorgeht und sich sagt "ok, er zahlt die Miete komplett ... ich zahle Streaming + ( ... ) komplett, auch wenn ich es nicht so sehr nutze wie er.
Die von mir favorisierte Methode ist jedoch: 2 Haushalte, getrennt leben, jeder zahlt seins. Es ist ein Märchen, wenn gesagt wird, wenn man zusammenlebt, wird es günstiger.
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am 22.12.2023 13:08
@Floppy85 schrieb:...
...
Es ist ein Märchen, wenn gesagt wird, wenn man zusammenlebt, wird es günstiger.
Eine Miete, einmal Strom, eine gemeinsam genutzte Heizung, weniger Lebensmittelentsorgung, einmal GEZ, einmal Festnetz/Internet/TV, einmal Hausratversicherung etc.
Es ist sicher nicht um die Hälfte günstiger aber doch erheblich!
Ausnahme, beide haben eine super günstige Wohnung!
Ansonsten lese ich dein Problem immer noch nicht auf der finanziellen Seite!
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 22.12.2023 13:22
Die Ausgabengewohnheit ändert sich zwangsweise, wenn man zusammenlebt - auch wenn jeder in seinem Haushalt Fixkosten hat, bedeutet es nicht ,dass man günstiger fährt, wenn man einen Haushalt hat. Ich sehe es natürlich nicht nur mit der finanziellen Brille, sondern aus einem Blickwinkel, wo Unabhängigkeit, Freiheit und Individualität Priorität hat. Dafür bin ich auch bereit finanziell mehr zu tragen, wenn ich ohne Zurechtweisung weiterhin Geld so ausgeben kann, wie ich das möchte. Ich möchte keine faulen Kompromisse machen und Ausgaben rechtfertigen.
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am 22.12.2023 17:30
@Krügerrand schrieb:@GetBetter da haben wir zwei Eulen wohl parallel getippt..
Der Sturm hatte mich geweckt.
Deine Antwort war aber die umfassendere und ausführlichere (Du hattest ja auch 2 Minuten mehr Zeit zur Recherche 😉). Allerdings würde mch interessieren wo Du die Info herhast, dass "Zahlungen für Kosten zum Bestreiten des gemeinsamen Lebensunterhalts" bei Schenkungen nicht eingerechnet werden. Ich halte das zwar für sinnvoll und praxisgerecht, konnte nächtens eine entsprechende Regelung im Gesetz auf die Schnelle aber nicht finden.
@Antonia schrieb:
@GetBetter schrieb:
Ich persönlich käme daher zum gleichen Ergebnis wie @Floppy85: so gut es geht darauf verzichten.Ja, wenn ich dich richtig verstehe, aus anderen Gründen 😉
Ja, tatsächlich ist die Motivlage eine andere.
Ich bin allerdings auch ein Freund der unverkrampften Herangehensweise. Den teilweisen zwanghaften Versuch alles total gerecht auf die Partner aufzuteilen finde ich furchtbar und steht meiner Ansicht nach im genauen Widerspruch zu einer vertrauensvollen Beziehung.
Die Aufteilung der Kosten in der Art, wie sie von @Floppy85 in seinem letzten Beitrag aufgezeigt wurde, liegt mir da deutlich näher und wird von uns auch genau so praktiziert. Allerdngs haben sich meine Frau und ich entschieden, doch lieber unter einem gemeinsamen Dach leben zu wollen. 😉
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am 22.12.2023 18:37
Wenn ich das hier alles so lese (Ausgaben rechtfertigen, getrennte Wohnungen, ...), muss ich nur denken "Gott sei Dank ist die Beziehung zu meiner Frau so wie sie ist".
Jedem das seine. Für mich das Gemeinschaftskonto.
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am 22.12.2023 20:33
Danke @baha , ich dachte schon, ich verstehe hier alles komplett falsch.
Zwei Menschen ohne Verbundenheit und Vertrauen bilden doch keine Partnerschaft! Dazu gehört auch die mentale und finanzielle Freiheit, Partnerschaft ist doch kein Käfigleben.
Sorry OP, für so viel off topic!
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