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EU-Preisverordnung (924/2009) Kartenzahlung Schweden

Suse88
Autor
6 Beiträge

Mit welcher Karte ist die obige EU-Verordnung umgesetzt worden? Das ist eine MUSS-Bestimmung und sollte seit 2009 gelten.

Es geht um Zahlungen (nicht Bargeldabhebung) an Zahlterminals oder Online in EU-Ländern ohne EUR-Währung, also z.B. Schweden und Rumänien. Bargeldabhebung ist keine Alternative, da z.B. Schweden so gut wie bargeldlos ist.

Lt. obiger Verordnung muß eine Karte angeboten werden, die eine kostenlose Zahlung 

(also auch ohne Auslandseinsatzentgelt) ermöglicht.

Welche ist das bei der Comdirect?

13 ANTWORTEN

Fraenky
Experte ★
151 Beiträge

(6) Der Grundsatz der Gleichheit der Entgelte sollte für Zahlungen gelten, die in Papierform oder in bar ausgelöst oder abgeschlossen und im Zuge der Zahlungsausführungskette elektronisch verarbeitet werden, außer für Schecks; er sollte auch für alle Entgelte gelten, die direkt oder indirekt mit einem Zahlungsvorgang verbunden sind, einschließlich von Entgelten, die mit einem Vertrag in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Entgelten für Währungsumrechnungen.

 

D.h. die Währungsumrechnungsentgelte von 1,75% sind zulässig. 

Suse88
Autor
6 Beiträge

Nein, das stimmt nicht. Es handelt sich nicht um eine Währungsumrechnungsentgelt, sondern um Auslandseinsatztentgelt. So jedenfalls die Bezeichnung auf meinem Kontoauszug. Das ist nicht zulässig, da jedes EU-Land zum Gemeinsamen Wirtschaftsraum gehört, unabhängig der Währung, sprich: kein Ausland ist.

Fraenky
Experte ★
151 Beiträge

@Suse88  schrieb:

Nein, das stimmt nicht. Es handelt sich nicht um eine Währungsumrechnungsentgelt, sondern um Auslandseinsatztentgelt. So jedenfalls die Bezeichnung auf meinem Kontoauszug. Das ist nicht zulässig, da jedes EU-Land zum Gemeinsamen Wirtschaftsraum gehört, unabhängig der Währung, sprich: kein Ausland ist.


Laut PLV (das ist hier maßgeblich):
Einsatz zum Bezahlen in Fremdwährung - 1,75%
Da die Fremdwährung umgerechnet werden muss, sind es Währungsumrechnungsentgelte und kein Auslandseinsatzentgelt

Suse88
Autor
6 Beiträge

Ich hätte gerne eine Antwort eines legitimierten Mod der Comdirect. Das ist ja eine rechtsverbindliche Angelegenheit. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

 

Schweden hat Artikel 14 der Verordnung unterschrieben und damit dürfen keine abweichenden Gebühren/Entgelte als zu inländischen Transaktionen angewendet werden. Ich sage nicht, dass das die VISA Karte sein muß, es kann auch die Bankkarte ohne VISA sein - mir gleich - nur eine MUSS es sein. Zahlungsempfänger ist der Shop u.ä. in Schweden. Dieser entscheidet über die Weitergabe der Gebühren. Wenn lt. Art 14 keine Gebühren für den deutschen Zahlungsdienstleister (hier Comdirect) entstehen, dürfen den deutschen Kunden auch keine Gebühren/Entgelte belastet werden. 

 

Artikel 14

Anwendung auf andere Währungen als den Euro

(1)   Ein Mitgliedstaat, der den Euro nicht als seine Währung eingeführt hat und beschließt, die Anwendung dieser Verordnung mit Ausnahme der Artikel 6, 7 und 8 auf seine Landeswährung auszudehnen, teilt dies der Kommission mit. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Verordnung wird vierzehn Tage nach dieser Veröffentlichung wirksam.

(2)   Ein Mitgliedstaat, der den Euro nicht als seine Währung eingeführt hat und beschließt, die Anwendung der Artikel 6, 7 oder 8 oder einer beliebigen Kombination dieser Artikel auf seine Landeswährung anzuwenden, teilt dies der Kommission mit. Diese Mitteilung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Ausweitung des Geltungsbereichs der Artikel 6, 7 oder 8 wird vierzehn Tage nach dieser Veröffentlichung wirksam.

(3)   Mitgliedstaaten, die am 29. Oktober 2010 das Mitteilungsverfahren gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 bereits abgeschlossen haben, brauchen keine Mitteilung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels zu unterbreiten.

 

t.w.
Legende
4.913 Beiträge

@Suse88  schrieb:

Ich hätte gerne eine Antwort eines legitimierten Mod der Comdirect.


@SMTcomdirect Man hat nach euch gerufen 😉

baha
Mentor ★★★
2.683 Beiträge

@Suse88  schrieb:

Ich hätte gerne eine Antwort eines legitimierten Mod der Comdirect. Das ist ja eine rechtsverbindliche Angelegenheit. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.


Rechtsverbindliche Auskünfte wird dir in der Community niemand erteilen, auch nicht seitens Comdirect. Das ist nicht Aufgabe der Social-Media-Mitarbeiter.

 

Für solche Zwecke wende dich bitte schriftlich an die Bank.

 

Gruß

baha

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Suse88,

 

wir melden uns, sobald wir dazu eine Antwort der Fachabteilung bekommen haben. Bite beachte aber, dass wir hier keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen können und werden.

 

Viele Grüße

Mario

Suse88

 

Nochmal zur Erklärung: es geht mir nicht um den Wechselkurs. Der wird nach dem EZBankenkurs + x% Prozent abgerechnet. Das ist mir klar. Wobei sich x heute bei Mastercard, Visa, Firstdata und Coba bei 0,19% bewegt. 

1,75% haben also nichts mit der Währungsumrechnung zu tun, sondern sind eine Bankgebühr, die bei SEK-Zahlungen aus oben genanntem Grund nicht rechtens ist.

In Deutschland gibt es meines Wissens genau 2 Banken, die das korrekt handhaben plus Paypal.

aland1
Experte
93 Beiträge

Welche zwei Banken sind das?