Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Empfängerprüfung schlägt fälschlicherweise zu

CaroKann
Autor
4 Beiträge

Heute bin ich zum ersten mal mit der Empfängerprüfung konfrontiert. Eine Überweisung an mich schlug fehl, da angeblich der Empfängername mit dem IBAN Konto nicht übereinstimmt. Zwei Dinge frage ich mich da:
1. Warum findet schon eine Prüfung statt, wenn die Einführung des Features erst am 9.10 geplant ist?
2. Warum schlägt die Prüfung fehl, obwohl Empfängername und Kontoinhaber identisch sind.

Hat noch jemand das Problem?

34 ANTWORTEN

Inkognito
Experte ★
294 Beiträge

@Marten68  schrieb:

Das hat unsere Handwerkskammer schon seit Monaten  aber anders an ihre Mitglieder kommuniziert.

Dort wurde empfohlen:

Daten überprüfen, Aliase bei den Banken hinterlegen, Kommunizieren - Rechnung anpassen und auf korrekten Empfängernamen achten, Prozesse und Software anpassen, Testüberweisungen durchführen.

Wenn das aber selbst der ADAC nicht schafft kann ich das meinem Hautartzt tatsäch nicht vorwerfen. Mein Heizungsbauer hat das übrigens mit seiner letzten Rechnung angepasst und sogar auf seiner Rechnung vermerkt beim Kunden gespeicherte Überweisungsvorlagen entsprechend anzupassen.

Ist ja nicht so dass dies nicht schon seit ca. 1 Jahr bekannt war und wirklich lange genug bei Rechnugnssteller anpassbar war.

Es ist im Interesse eines Rechnungsstellers den Zahlungsverkehr durch falsche Namen auf Überweisungsaufforderungen nicht zu verkomplizieren. Um Nachfragen von Schuldner erst gar nicht aufkommen zu lassen sollte das in dem ureigensten Interesse des Rechnungssteller liegen.

Kurze Frage an Inkognito: auf welche Gesetzgebung beziehst du dich dass die Nenneung einer IBAN-Adresse als Ziel ausreicht. Das hat sich ja nun geädert da die IBAN als alleinige Definition eines Kontos nicht mehr ausreicht und der Namen passen muss.

 

 

 


Die Pflichtangaben für Rechnungen sind  gem. § 14 Abs. 4 i. V. m. § 14a Abs. 5 UStG zu erfüllen.

 

Die Angabe einer Kontonummer/BLZ ist KEINE PFLICHT.

auch nicht die Angabe einer IBAN.

 

Somit sind weitere Angaben auf Rechnungen rein freiwillig, die Rechnung ist dennoch gültig.

 

Selbstverständlich macht es aus Sicht des Leistungserbringers Sinn, die Zahlungsmodalitäten möglichst konkret, einfach und korrekt mit anzugeben.

So sind auch die Hinweise der Handwerkskammer u.ä. zu verstehen.

 

 

Winnie56
Autor ★
6 Beiträge

Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Änderungen werden monatelang vorher angekündigt, vermutlich auch in den Verbandszeitungen aller Branchen, von den Handwerkern bis zu den Ärzten, aber reagiert wird erst mal nicht. Vermutlich haben die Informatiker der Banken erst nach dem Sommerurlaub damit angefangen, sich Gedanken über die Implementierung der Plausibilitätsprüfungen zu machen. Ganz trivial ist das nicht, und "die Empfängerangaben stimmen *ungefähr* oder *halbwegs* überein" kann man schon sehr weit auslegen. Am besten wäre es natürlich gewesen, der Bankenverband hätte einen EINHEITLICHEN Prüf-Algorithmus entwickelt, den alle Banken einfach übernehmen können.

Winnie56
Autor ★
6 Beiträge

"Empfängerprüfung schlägt fälschlicherweise zu" auch im gegenteiligen Fall: Die Angaben sind korrekt, die Empfängerprüfung bestätigt dies, und trotzdem wird der Vorgang unterbrochen, um im Online-Banking oder in der Banking-Software stolz den Erfolg "zu vermelden". Anschließend muss man nochmal eine TAN generieren und eintippen. Das war mit Sicherheit nicht die Intention der EU-Richtlinie. Eine derart vermurkste Implementierung wird dazu führen, dass viele Anwender die aufpoppende Meldung gar nicht mehr kontrollieren.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Winnie56  schrieb:

 

Eine derart vermurkste Implementierung wird dazu führen, dass viele Anwender die aufpoppende Meldung gar nicht mehr kontrollieren.

Mit diesem Quatsch muss man sich ja auch wirklich nicht beschäftigen.   😞

Ich habe eine IBAN an die ich Geld überweisen möchte. Diese hat eine Prüfsumme die fast alle Zahlendreher erkennt.

 

Ob da jetzt als Kontoinhaber Müller oder Mueller oder Lisa und Franz Moechtegern eingetragen sind ist mir doch absolut egal.

Gerade bei Firmen stimmt der Kontoinhaber nicht immer mit der Angabe auf der Rechnung überein.

 

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Winnie56,

 

und trotzdem wird der Vorgang unterbrochen

Wo wird der Überweisungsvorgang unterbrochen? Das wäre uns neu. Das Ergebnis der Empfängerprüfung hat keinen Einfluss auf die Ausführung einer Transaktion. 

 

Anschließend muss man nochmal eine TAN generieren und eintippen. Das war mit Sicherheit nicht die Intention der EU-Richtlinie. 

Doch. Wäre es dir denn lieber keine TAN eingeben zu müssen?

 

Falls noch Erklärungsbedarf besteht, bitte ich folgenden Thread und die dort verlinkten FAQ zu konsultieren. FAQ zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) 

 

VG

Christoph