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Empfängerüberprüfung bei internem Übertrag

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Guten Tag allen,

 

heute habe ich Geld vom "Verrechnungskonto Zweitdepot" an das "Verrechnungskonto Erstdepot" übertragen, also eine interne Überweisung innerhalb derselben Kundenverbindung. Trotzdem erhielt ich den Warnhinweis.

Das passiert, wenn offensichtlich variierende Kundendaten zur Anwendung kommen (siehe Screenshot). Bei dem Vorgang waren alle Daten vorbelegt und ich habe nichts manuell verändert.

Ich denke, da muss codi erst mal im eigenen Datenbestand aufräumen und sicherstellen, dass für denselben Kontoinhaber nicht unterschiedliche Namensvarianten verwendet werden (hier z. B. für Umlaute und weitere Vornamen).

21 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.656 Beiträge

Siehe FAQ zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) und die dort ganz oben angekündigte Verbesserung ("Update 10.10.2025").

ComD
Autor ★★★
65 Beiträge

@redbull21 

Ich habe es bereits ebenfalls an den comdirect Kundenservice per Kontaktformular gemeldet.
Habe exakt das Fehlerbild wie du berichtest. Die Empfängerüberprüfung meldet Angaben stimmen nicht überein". Nach klick auf "Freigeben" wird die Überweisung trotz des Hinweis zwischen den Verrechnungskonten/TagesgeldPlus erfolgreich ausgeführt. 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@ComD  schrieb:

@redbull21 

Ich habe es bereits ebenfalls an den comdirect Kundenservice per Kontaktformular gemeldet.
Habe exakt das Fehlerbild wie du berichtest. Die Empfängerüberprüfung meldet Angaben stimmen nicht überein". Nach klick auf "Freigeben" wird die Überweisung trotz des Hinweis zwischen den Verrechnungskonten/TagesgeldPlus erfolgreich ausgeführt. 


Das ist ja auch so vorgesehen!!!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Das ist natürlich richtig, freigeben kann man in jeder Warnstufe. Man begibt sich damit aber zugleich in die eigene Haftung. Gedacht war es aber eigentlich so, dass die Verpflichtung zum Abgleich bei den Banken liegt, und damit auch die Verantwortung, denn bisher konnte man sogar an Micky Maus überweisen, ohne dass irgendwo ein Alarm los ging. 

Insofern ist das Warnsystem ja im Prinzip durchaus sinnvoll, aber die Banken können sich damit bequem aus jeglicher Haftung stehlen. Man muss nur den Abgleich so eng gestalten, dass selbst geringste Abweichungen eine Warnung auslösen und schon hat man das Problem wieder an die Kunden delegiert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und jedenfalls ein Musterbeispiel für gelungene Lobbyarbeit. 😉

Thorsten_
Legende
4.656 Beiträge

@redbull21  schrieb:

Man muss nur den Abgleich so eng gestalten, dass selbst geringste Abweichungen eine Warnung auslösen und schon hat man das Problem wieder an die Kunden delegiert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und jedenfalls ein Musterbeispiel für gelungene Lobbyarbeit. 😉


Welche Lobby? Bei anderen Banken ist es teils anders (besser) umgesetzt. Und die Comdirect bessert ja nach, siehe oben.

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Nachbessern müssen alle und das ist auch notwendig und gut so, denn aktuell fühlt es sich noch an, als wäre man in der Beta-Version stecken geblieben. Zu hoher Zeitdruck bei der Umsetzung oder zu spät damit angefangen, man weiß es nicht. Bei der Sparkasse erlebe ich übrigens ziemlich dasselbe.

Ein Bombardement mit Warnhinweisen, selbst in offensichtlich unkritischen Fällen, nur um auf keinen Fall für Fehlüberweisungen geradestehen zu müssen, entsprach sicher nicht der Intention der EU-Verordnungsgeber. Aus der eigentlich geplanten Stärkung des Verbraucherschutzes ist eine Haftungsabwälzung zu dessen Lasten geworden, wie es sie vorher in diesem Umfang nicht gab.

 

Zur Frage "welche Lobby?" habe ich mal die KI bemüht.

Frage an Gemini: 

Haben die Bankenverbände auf die Regelungen zur Empfängerüberprüfung Einfluss genommen?

Antwort:

Ja, die Bankenverbände haben Einfluss auf die Empfängerüberprüfung (auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee - VoP bekannt) genommen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und die Information der Kunden.
Die Pflicht zur Empfängerüberprüfung wurde durch eine EU-Verordnung (2024/886) eingeführt, die direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und somit nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, diese Regelung spätestens ab dem 9. Oktober 2025 umzusetzen.
Rolle der Bankenverbände bei der Empfängerüberprüfung
Die Bankenverbände, wie der Bundesverband deutscher Banken und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), spielen eine zentrale Rolle bei:
* Information und Kommunikation: Sie informieren ihre Mitgliedsinstitute und die Öffentlichkeit, insbesondere Verbraucher und Unternehmen, über die neuen Pflichten, die Funktionsweise und die Auswirkungen der Empfängerüberprüfung.
* Technische Umsetzung: Sie sind in die Entwicklung und Bereitstellung von technischen Standards und Verfahren involviert. Die technische Abwicklung erfolgt über ein europaweit einheitliches Verfahren, das "Verification Of Payee Scheme" (VoP) des European Payments Council (EPC). Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft stellen auch Informationen zur Umsetzung im EBICS-Verfahren bereit.
* Interessenvertretung/Einflussnahme: Obwohl die Regelung durch eine EU-Verordnung festgelegt wurde, nehmen die Verbände Einfluss auf Umsetzungsdetails und Ausnahmen, z. B. bei der Möglichkeit für Unternehmen, bei Sammelüberweisungen auf die Prüfung zu verzichten (Opt-Out). Sie haben auch darauf hingewiesen, dass Alias-Bezeichnungen bei Banken hinterlegt werden sollten, um Problemen bei der Namensprüfung entgegenzuwirken.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, tritt in der Kommunikation häufig als gemeinsamer Ansprechpartner auf.

 

Für mich klingt das durchaus nach Lobbyarbeit. Nun ja, vielleicht wird's ja mit der Zeit wirklich noch ausgereifter, denn so wie jetzt ist es kein Zustand.

Thorsten_
Legende
4.656 Beiträge

Ad Haftung: Du konntest früher an eine IBAN überweisen und kannst es heute noch. Wenn die IBAN falsch ist, hattest du früher Pech gehabt. Jetzt wirst du vorher gewarnt und dann kannst dann nochmal in dich gehen, ob du wirklich überweisen möchtest. Ich kann hier keine Haftungsabwälzung erkennen.

 

Ad Lobbyismus: Was die KI dir da aufgetischt hat, erwähnt aber mit keiner Silbe, ob und wie sich die Bankenlobby für die Einführung der Empfängerüberprüfung eingesetzt hat.

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@redbull21  schrieb:

...

 

Zur Frage "welche Lobby?" habe ich mal die KI bemüht.

...

 

Für mich klingt das durchaus nach Lobbyarbeit. Nun ja, vielleicht wird's ja mit der Zeit wirklich noch ausgereifter, denn so wie jetzt ist es kein Zustand.


Eine KI-Antwort ohne Angabe der Quellen auf denen sich diese bezieht hat soviel Wert wie der Hundehaufen dem ich heute morgen ausgewichen bin.

 

Gruß Morgenmond 

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge
@Thorsten_  schrieb:

Ad Haftung: Du konntest früher an eine IBAN überweisen und kannst es heute noch. Wenn die IBAN falsch ist, hattest du früher Pech gehabt. Jetzt wirst du vorher gewarnt und dann kannst dann nochmal in dich gehen, ob du wirklich überweisen möchtest. Ich kann hier keine Haftungsabwälzung erkennen. ...



Wenn ich falsch lag, habe ich kein Problem, mich zu korrigieren. Du hast Recht, entgegen meiner Annahme waren Banken bisher tatsächlich nicht verpflichtet, die Plausibilität von Überweisungsdaten zu prüfen. Insofern lag die Haftung für falsche Empfänger- oder IBAN-Angaben auch schon bisher beim Auftraggeber. 

Das neue Modell verlagert diese Verpflichtung, von Ausnahmen abgesehen, auf die Banken. Eine schuldhaft unterlassene oder fehlerhafte Plausibilitätsprüfung kann also jetzt zu einer Bankhaftung führen. Das ist klar eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Wie vermeidet man nun als Bank diese Haftungsgefahr so effektiv wie möglich? Nun, am besten durch ein Prüf- und Warnsystem, das lieber zehnmal zuviel, als einmal zuwenig warnt. Und bei der Festlegung der verordnungsrechtlichen Kriterien für die technische Umsetzung haben die eingebundenen Bankenverbände mit Sicherheit ihre Interessen eingebracht und deren Berücksichtigung weitestmöglich durchgesetzt. Anzunehmen, die Verbände wären außen vor geblieben, halte ich für realitätsfern. Ich würde also schon sagen, dass man hier Lobbyarbeit unterstellen darf, was ja nicht heißt, dass Lobbyarbeit generell zu verurteilen wäre. Sie kann durchaus auch erwünscht und nützlich sein, aber nur solange der Interessenausgleich gewahrt bleibt. Bankkunden sind sicher daran interessiert, bei relevanten Plausibilitätsfehlern gewarnt zu werden, aber niemand will mit Warnungen überschüttet werden, nur weil z. B. ein Umlaut nicht passt.

In solchen Fällen steht also, dank Lobbyarbeit, das Bankeninteresse (Haftung generell vermeiden) aktuell über dem Kundeninteresse (Warnhinweise nur in echten Zweifelsfällen erhalten). Aber ich denke, man wird das Prüfverfahren noch optimieren, allein schon zur Vermeidung unnötiger Beschwerden.

Vielleicht können wir uns darauf einigen?