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Eingegangene Überweisung zurückbuchen – Absender-IBAN wird nicht angezeigt + 60 Min Warteschleife

Drecksbank
Autor
5 Beiträge

Hallo zusammen, hallo comdirect-Team,

ich bin wirklich kurz davor, mein komplettes Depot und Girokonto abzuziehen.

Heute ist eine Überweisung bei mir eingegangen, die ich sofort zurückbuchen möchte.

Im Online-Banking und in der App wird mir die Absender-IBAN aber partout nicht angezeigt – weder bei den Umsatzdetails noch irgendwo sonst. Das ist doch eigentlich eine absolute Standard-Information?!

Hotline angerufen → nach über 2 Stunden in der Warteschleife aufgegeben.

Den Live-Chat gibt’s heute offenbar auch nicht.

 

Wenn das wieder tagelang dauert oder ich weiter in der Warteschleife verrotte, sehe ich mich gezwungen, den Vorgang bei der BaFin zu melden und parallel eine Bewertung bei Trustpilot und Co. zu hinterlassen – was ich eigentlich vermeiden wollte.

24 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.533 Beiträge

Ich würde weder das Eine noch das Andere für die Zukunft ausschließen.

 

Das ist wie bei der dritten Bremsleuchte am Auto: früher verboten (da mussten, wenn dann zwei zusätzliche Bremsleuchten - und selbstverständlich symmetrisch zur Mitte (was eine dritte in der Mitte ja auch ist...) angebracht werden) und dann später vorgeschrieben 😉

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
Legende
8.145 Beiträge

@Carmay  schrieb:

Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar


Und das weißt Du weil...?

 

Das ganze Thema wird ja nur deswegen immer wieder diskutiert, weil genau zu dieser Frage unterschiedliche Ansichten existieren. Wenn Du hier also gesicherte Erkenntnisse hast, dann gerne her damit.

Crazyalex
Legende
9.533 Beiträge

bloße Behauptung oder es kommt ein Anschein-Beweis.

'n BGH-Urteil diesbezüglich wäre hilfreich...  

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Carmay  schrieb:

Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar


Und das weißt Du weil...?

 

Das ganze Thema wird ja nur deswegen immer wieder diskutiert, weil genau zu dieser Frage unterschiedliche Ansichten existieren. Wenn Du hier also gesicherte Erkenntnisse hast, dann gerne her damit.


Kein Gesetz, kein Urteil, eine „Empfehlung“:

 

https://datenschutz-agentur.de/blog/darf-man-kontodaten-weitergeben/

 

IMG_5403.jpeg

 

 

Carmay
Autor ★
3 Beiträge

Also, erst einmal ein gutes neues Jahr an alle!

 

Findet ihr nicht auch, dass die anfängliche Frage, warum eine Absender-IBAN nicht angezeigt wird, jetzt hier zu sehr "aufgeblasen" wird? Ich denke schon.

Es ist nun mal so, dass comdirect dies seit Jahren nicht macht und ich glaube nicht, dass sich daran absehbar etwas ändern wird. Aus meiner Sicht hat das interne Gründe, die durch den Kundenservice nicht mitgeteilt werden (können). Daher wird man mit dem Hinweis auf den Datenschutz bedient. So wird's wohl auch bleiben - mir bringt es daher auch nichts, nach diesem Beitrag weiter darüber zu diskutieren.

 

Alles Gute für 2026

 

p.s.: Letztlich noch eine Antwort:

 


@GetBetter  schrieb:

@Carmay  schrieb:

Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar


Und das weißt Du weil...?


... ich

a) mich seit einigen Jahren mit einem - aus meiner Sicht - falschen bzw. überzogenen Datenschutzverständnis auseinandersetze und mich über manche Umsetzungen ärgere. Anhalte dafür begegnen uns immer wieder - von Behinderungen/Einschränkungen bei Ermittlungen in Strafsachen über nicht erteilte Auskünfte bis hin zur Aufrechterhaltung der Anonymität in Foren/Blogs und

b) den Art.4 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit Art. 5, 6 und 9 der DSGVO so verstehe. Zugegeben - ich bin weder Jurist, noch gebe ich eine gerichtsverwertbare Auskunft. So eine belastbare Information konnte ich auch beim besten Willen bislang nicht finden bzw. recherchieren. Auch die Empfehlung der "datenschutz-agentur.de" (s. Beitrag von Inkognito) ist eine Aussage eines Unternehmens und keine öffentlich-rechtliche.

Die IBAN gehört zu personenbezogenen Daten, jedoch nicht in die Kategorien der besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Eine Verarbeitung ist für die Geldinstitute rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen. Und darum geht es dann auch bei der Anzeige und damit Übermittlung (Angabe) der Absender-IBAN an den Empfänger: Benötigt ("verarbeitet") der Empfänger denn auch diese IBAN und geht er damit rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen um? Mit dem Ausblenden der IBAN beantwortet das jeweilige Geldinstitut diese Frage(n) für den Kunden bereits negativ und unterstellt, dass kein berechtigtes Interesse beim Kunden vorliegt. Comdirect nimmt ihm somit die eigenverantwortliche Antwort ab - ohne Nachfrage, ohne Hinweis! Daher habe ich in meinem ersten post ja den Vorschlag gemacht, zumindest für einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Verarbeitungsprozess (z.B. Rücküberweisung) einen Button einzubauen, der den legitimen Datenverarbeitungsprozess des Kunden ohne weiteres ermöglicht - auch ohne die Absender-IBAN zu kennen.


Außerdem sagt mir mein (hoffentlich) gesunder Menschenverstand, dass "Anstalten des öffentlichen Rechts" wie z.B. Sparkassen wohl kaum seit langer Zeit und anhaltend die Absender-IBAN anzeigen würden, wenn dies ein identifizierter Rechtsverstoß wäre. Hier hätte es schon längst Aufruhr gegeben!