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Depot-Wechsel - Umgang mit Altbestand

Bond246
Autor ★★
38 Beiträge

Hallo in die Runde,

 

ich habe zwei größere Depots bei einer anderen Bank und überlege, diese Depots zu comdirect zu wechseln, um das endlich mal zu harmonisieren.

Die Depots wurden 2009 im Zuge der Erneuerung der Abgeltungssteuer geteilt, sodass die Steuervorteile für den Altbestand erhalten bleiben.

 

Wenn ich die Depots zur comdirect übertrage, wie gehe ich mit dem Altbestandsvorteilen um? Verliere ich die Vorteile?

 

Wie ist das generell mit der Versteuerung nach einem Depot-Wechsel? Üblicherweise zahle ich ja basierend auf dem Kaufdatum im Zusammenhang mit der verkauften Menge nur auf den jeweiligen Kursggewinn Steuern. Bleiben die Informationen wann was gekauft wurde erhalten oder wird nach dem Depot-Wechsel genullt und ich zahle so Steuern, als hätte ich das gesamte Depot mit allen Beständen am Wechsel-Stichtag gekauft?

 

Ich hoffe meine Fragen sind verständlich.

 

Viele Grüße

Bond

20 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
8.600 Beiträge

Kurz Und knapp: keine Sorge - läuft alles so weiter.

Altbestand bleibt Altbestand.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@Bond246  schrieb:

Wenn ich die Depots zur comdirect übertrage, wie gehe ich mit dem Altbestandsvorteilen um? Verliere ich die Vorteile?


Nein. Bei innerdeutschen Überträgen werden die Anschaffungsdaten von der abgebenden Bank geliefert (§ 43a Abs. 2 Satz 3 EStG), das Altbestandsmerkmal bleibt also erhalten. Der Anschaffungspreis wird in der Regel nicht mitgeliefert, weil er aufgrund des Datums irrelevant ist.

 


@Bond246  schrieb:

Wie ist das generell mit der Versteuerung nach einem Depot-Wechsel? Üblicherweise zahle ich ja basierend auf dem Kaufdatum im Zusammenhang mit der verkauften Menge nur auf den jeweiligen Kursggewinn Steuern.


Ebenso siehe oben. Es gilt natürlich weiterhin das FIFO-Prinzip (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Deine Altbestandteile würden also bei einem Verkauf zuerst verwertet werden.

Fix1
Experte ★★
482 Beiträge

Hallo,

 

der innerdeutsche Übertrag von Wertpapieren (also abgebende und aufnehmende Bank ist deutsch) löst keine Veränderung der steuerlichen Eigenschaften aus. Bei einem Übertrag gehen nicht nur die "nackten" Wertpapiere über, sondern im Hintergrund werden auch die dazugehörigen Anschaffungsdaten und insbesondere Anschaffungskosten von der alten zur neuen Bank übertragen (in einer sogenannten "Taxbox"). Wenn du dann also nach einem Übertrag die Wertpapiere verkaufst, wird so besteuert, als wenn der Übertrag nie stattgefunden hätte.

 

Beachte bitte, dass bei einem Teilverkauf von Wertpapierpositionen aus einem Depot das sog. "fifo-Verfahren" gilt: first-in-first-out. Die zeitlich zuerst gekauften Wertpapiere werden demnach auch wieder zuerst verkauft. Wenn du also beispielsweise aus zwei Depots BASF-Aktien zur codi überträgst und anschließend nur einen Teil der BASF-Aktien verkaufst, werden die zuerst gekauften BASF-Aktien (also die ältesten) zuerst verkauft (unabhängig davon, wann ein Wertpapierübertrag stattgefunden hat; s.o.). Vielleicht willst du das aber nicht.

 

Wenn die BASF-Aktien bei Teilberkauf nun jedoch noch in zwei Depots liegen würden, könntest du steuern, welche BASF-Anteile verkauft werden sollen ( indem du nämlich die Anteile aus dem einen Depot verkaufst oder aus dem anderen). Nach einer Zusammenlegung verlierst du erst einmal diesen Gestaltungsspielraum. Dieser ließe sich erst wieder umständlich durch einen erneuten Wertpapierübertrag wiederherstellen (denn auch beim Wertpapierübertrag gilt fifo: die zuerst angeschafften Wertpapiere werden auch zuerst übertragen).

 

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und Licht ins Dunkle bringen.

 

Viele Grüße

 

Lukas

 

EDIT: Ich bitte um Entschuldigung bei allen, die vor mir geantwortet haben und deren Infos ich nur bestätigt habe. Ich tippe einfach zu langsam.. 🙂

 

Bond246
Autor ★★
38 Beiträge

Hallo,

 

vielen Dank für die Antworten! Das hilft auf jeden Fall.

Im Grunde habe ich es mir schon gedacht, denn auch der Staat hat ja ein Interesse sein Geld zu bekommen bzw. Steuerzahleroptimiertes hin- und her-gewechsel würde ein spannendes Geschäftsfeld öffnen.

 

Auch die FIFO-Erläuterung war nochmal gut. Ich hatte das zwar im Kopf, wusste aber nicht mehr ob FIFO oder ob es andersherum, also LIFO ist.

 

Ich neige sowieso dazu, für den Depot-Übertrag noch ein oder zwei weitere Depots hier bei der Comdirect aufzumachen. Der Altbestand würde demzufolge auf jeden Fall ein eigenes Depot bekommen. Das andere Depot hat über 30 Einzelpositionen, um das klar von meiner comdirect-Struktur zu trennen, neige ich auch in dem Fall zu einem zusätzlichen Depot.

 

Fragt nicht warum, familliäre Gründe...

Aber was müsste ich in dem Fall möglicherweise noch beachten oder im Hinterkopf behalten, z.B. Gebühren?

 

Danke und Grüße

Silver_Wolf
Legende
4.637 Beiträge

Bei einem Übertrag zwischen eigenen Depots bleibt der steuerliche Status erhalten.

Also bei Depots gleicher Art und Eigentümer.

Zur Trennung der Altbestände sollte man auch zwei Depots haben.

 

Ob dafür die Comdirect der richtige Partner ist bezweifele ich aber.  😞

Für ein zweites Depot braucht man hier eine zweite Kontoverbindung mit weiterem Verrechnungskonto und allem drum herum. Alles sehr umständlich und an die Steuerbescheinigungen mag ich gar nicht denken.

Ich habe darauf verzichtet.

 

Bei Banken wie Consors und ING ist das hingegen ein Kinderspiel.

Da hat man auf Knopfdruck ein weiteres Depot und kann Online Bestände sofort übertragen.

Alles vollkommen problemlos und sehr zu empfehlen.

Silver_Wolf
Legende
4.637 Beiträge

@Bond246  schrieb:

 

Aber was müsste ich in dem Fall möglicherweise noch beachten oder im Hinterkopf behalten, z.B. Gebühren?

 

Danke und Grüße


Ein Depotübertrag ist zunächst mal kostenlos.

Die Comdirect hat sich allerdings ausgedacht für Wertpapiere mit ausländischer Lagerstelle angebliche "fremde Kosten" pauschal zu belasten.

Andere Banken machen das nicht.

 

Beim Übertrag von Namensaktien fällt immer ein Umschreibe-Entgelt an wo die Banken auch gerne mal etwas mehr nehmen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

So eine Konsolidierung macht Sinn, allerdings muß ich @Silver_Wolf leider beipflichten, da die Probleme bei comdirect immer massiver werden. MIt Consors habe ich persönlich sehr schlechte Erfahrungen gemacht, aber das ist schon über 5 Jahre her - vielleicht sind die besser geworden. Die Verwandtschaft ist bei ING und bislang sehr zufrieden. Also lieber noch mal am Markt schauen, bevor die Entscheidung fällt.

Lars123
Experte ★★
354 Beiträge

Nichts gegen Konsolidierung, ich hab es auch immer gerne übersichtlich und einfach. Und inhaltlich wurde ja schon alles gesagt.

 

Ich würde aber bei den Altbeständen eher nichts ändern, außer es ist ein ausgeprägtes Kostenproblem dort, wo die Stücke derzeit liegen....

Bei so einem Transfer sollte steuerlich alles gleich bleiben, aber es kann auch immer mal was schief gehen, was man ja erst bei späteren Verkäufen sehen würde. Und dann wird es immer sehr mühsam, eine Korrektur zu erwirken. Die Probleme, die die comdirect mit simplen Jahressteuerbescheinigungen hatte die letzten zwei Jahre, lassen mich dazu tendieren, alles, was steuerlich komplizierter als absolutes 08/15 ist, zu vermeiden.... Nur meine 2 cent zu dem Thema...

ae
Mentor ★★★
3.300 Beiträge

@Lars123 : ich würde tatsächlich die comdirect wählen, da hier die Möglichkeit besteht ebenfalls zwei kostenlose Depots zu eröffnen. 
Bei größerem Altbestand macht es Sinn diesen getrennt in einem anderen Depot aufzubewahren. So kannst Du entscheiden ob steuerfrei oder mit Besteuerung bei ein und derselben WKN

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden
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