19.08.2025 17:34 - bearbeitet 19.08.2025 17:39
19.08.2025 17:34 - bearbeitet 19.08.2025 17:39
@microsparer schrieb:nun mal angenommen, in meinem Depot würde plötzlich eine große Position auftauchen und ich würde die freudestrahlend verkaufen. Von dem Gewinn eröffne ich eine Herrenboutique in Wuppertal. Wie würde es dann weitergehen?
Dazu gibt es Rechtsprechung: "weg ist weg" (Stichwort: Entreicherung) (Es sei denn, dir ist das Unrecht der Tat bewusst).
Wenn du aber behaupten kannst: "Mein Erbonkel hat letztes Jahr angekuendigt, daß er seine Aktien schrittweise an die Familie verteilen wird und ich dachte, daß das Papier von ihm kommt" dann hast du Glück.
am 19.08.2025 17:36
@HSG schrieb:Ich hoffe es geht schneller. Wirklich mühsam, dass man bei wirklich dringenden Problemen auch niemand, der sich zuständig fühlt, telefonisch erreichen kann.
Von dem Wunsch würde ich mich verabschieden und sie Erwartungen so justieren dass sie eher der zu erwartenden Realität entsprechen.
Der @dg2210 hat die einen groben Horizont bis zum Abschluss schon genannt .
Gruß Crazyalex
am 19.08.2025 17:48
Bei einer Überweisung auf das falsche Konto bei einer fremden Bank ist mir dein Ablauf bekannt. Hier ist man komplett auf die Mitwirkung des Empfängers angewiesen.
Hier handelt es sich um eine interne Umbuchung eines Wertpapiers bei der gleichen Bank und Comdirect hat m.M.n. auf jeden Fall fahrlässig gehandelt, weil keinerlei Plausibilisierung mehr vorgenommen wurde. Hier hoffe ich, dass sie es selbst korrigieren können oder ersetzen. Ohne dass der falsche Empfänger hier einwilligen muss.
am 19.08.2025 18:03
...aber wenn die Aktien nun ausgerechnet dann Dividende ausschütten!?
Da gilt für mich das seit Jahrhunderten gültige Nachbarschaftsrecht: Obst von über dem Grundstück hängenden Ästen darf nicht gepflückt werden, aber Fallobst ist Eigentum des Nachbarns. ![]()
am 19.08.2025 18:04
Wieso fahrlässig?
Es handelte - wenn ich es richtig verstanden habe - sich auftragsgemäß um einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel.
Die Codi weiß nicht wer alles geerbt hat und somit auch nicht, ob das Ziel ggf. falsch ist.
Ein Abgleich des Namens auf dem Auftrag mit dem Empfängerdepot wäre schon nett gewesen - aber fahrlässig hat vor allem eine Partei gehandelt.
Gruß Crazyalex
am 19.08.2025 18:27
@Crazyalex schrieb:
Es handelte - wenn ich es richtig verstanden habe - sich auftragsgemäß um einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel.
Ein Abgleich des Namens auf dem Auftrag mit dem Empfängerdepot wäre schon nett gewesen - aber fahrlässig hat vor allem eine Partei gehandelt.
Bei einem Depotübertrag ist die Prüfung des Empfängernamens vorgeschrieben. Manche Banken gleichen auch noch die Anschrift ab.
Zudem erfolgt bei Erbschaft/Schenkung auch eine Meldung an das FA. Dabei muss man sicher sein dass der Empfänger stimmt bevor man seine Steuer-Id meldet.
Ich nehmen an dass der Vorgang noch gar nicht abgeschlossen ist.
am 19.08.2025 18:55
@HSG schrieb:
Hier handelt es sich um eine interne Umbuchung eines Wertpapiers bei der gleichen Bank und Comdirect hat m.M.n. auf jeden Fall fahrlässig gehandelt, weil keinerlei Plausibilisierung mehr vorgenommen wurde.
Tja, wenn das gefühlte Rechtsempfinden auf die Realität trifft, sind Konfikte schwer zu vermeiden...
19.08.2025 19:23 - bearbeitet 19.08.2025 20:49
19.08.2025 19:23 - bearbeitet 19.08.2025 20:49
@Silver_Wolf schrieb:
@Crazyalex schrieb:
Es handelte - wenn ich es richtig verstanden habe - sich auftragsgemäß um einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel.
Ein Abgleich des Namens auf dem Auftrag mit dem Empfängerdepot wäre schon nett gewesen - aber fahrlässig hat vor allem eine Partei gehandelt.
Bei einem Depotübertrag ist die Prüfung des Empfängernamens vorgeschrieben.
Hast du eine belastbare Quelle dazu?
am 19.08.2025 20:56
@dg2210 schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Crazyalex schrieb:
Es handelte - wenn ich es richtig verstanden habe - sich auftragsgemäß um einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel.
Ein Abgleich des Namens auf dem Auftrag mit dem Empfängerdepot wäre schon nett gewesen - aber fahrlässig hat vor allem eine Partei gehandelt.
Bei einem Depotübertrag ist die Prüfung des Empfängernamens vorgeschrieben.
Hast du eine belastbare Quelle dazu?
Der Gedanke zur Steuer ID kam mir schon beim Eröffnungsbeitrag.
Auf den Formularen zum Depotübertrag ist bei den Empfängerdatenn immer die entsprechende Steuer- ID des Empfängers einzutragen.
Blöd halt, wenn die eigene Steuer- ID als Empfänger beim Finanzamt „ belastet“/ gemeldet würde, der Empfänger der Wertpapiere aber trotzdem ein Fremder wäre.
am 19.08.2025 21:47
Bei steuerlich relevanten Depotüberträgen mit Meldung ans Finanzamt muss die Bank eigentlich die Steuer ID auf Plausibilität prüfen, vor Meldung ans FA, bei Zweifeln auch mit Hilfe BZSt. des Dabei müsste dann auch auffallen dass die Steuer ID nicht zum Inhaber des Zieldepots passt. Ein Verschieben von Aktien innerhalb einer Bank zwischen verschiedenen Depots des gleichen Inhabers, wie es geplant war, ist ja aber gerade nicht meldepflichtig. Fraglich ob die entsprechende Prüfung überhaupt zeitnah durchgeführt wird, wenn man die Angaben auf dem Formular für bare Münze nimmt und davon ausgeht dass gar keine Meldung notwendig ist.
Meine Vermutung ist, dass die Compliance / Revision früher oder später merkt, dass das was nicht passt und eine Meldung an die Finanzbehörden absetzt. Ob dies auch dazu führt dass der Depotübertrag zeitnah gestoppt wird?